Pallade Veneta - Sabotage an Korvetten in Hamburg: Ermittlungen gegen Verdächtige eingestellt

Sabotage an Korvetten in Hamburg: Ermittlungen gegen Verdächtige eingestellt


Sabotage an Korvetten in Hamburg: Ermittlungen gegen Verdächtige eingestellt
Sabotage an Korvetten in Hamburg: Ermittlungen gegen Verdächtige eingestellt / Foto: John MACDOUGALL - AFP/Archiv

Im Fall der versuchten Sabotage an Korvetten der deutschen Marine im Hamburger Hafen sind die Ermittlungen gegen zwei Verdächtige ohne Anklage eingestellt worden. Es habe nicht mit der rechtlich nötigen Sicherheit festgestellt werden können, wer von ihnen die Taten begangen haben könnte oder dass beide als Mittäter auf Basis eines gemeinsamen Plans zusammenwirkten, teilte die Generalstaatsanwaltschaft in Hamburg am Dienstag mit. Die Haftbefehle gegen die Männer waren bereits im März aufgehoben worden.

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Nach früheren Ermittlerangaben war es an Bord der Korvetten im vergangenen Jahr zu verdächtigen Manipulationen gekommen, die als versuchte Sabotagehandlungen eingestuft wurden. Unter anderem war an elektrischen Anlagen auf einem Schiff die Stromversorgung unterbrochen worden, was zu Bränden hätte führen können. Alle Schäden wurden aber rechtzeitig entdeckt. Die Korvetten waren zum Tatzeitpunkt noch nicht in Dienst gestellt. Sie lagen auf dem Gelände einer Hamburger Werft.

Die beiden Verdächtigen wurden im März dieses Jahres festgenommen und kamen zeitweise in Untersuchungshaft. Den Behörden zufolge handelte es sich um einen Rumänen und einen Griechen im Alter von damals 37 und 54 Jahren. Beiden waren im Hafen beschäftigt. Zu möglichen Hintergründen der versuchten Sabotage äußerten sich die Ermittler dabei aber nicht. Korvetten sind kleinere moderne Kriegsschiffe für küstennahe Gewässer.

Der Sabotageverdacht bestätigte sich laut Generalstaatsanwaltschaft bei den umfangreichen Ermittlungen. Den Verdächtigen hätten sich mutmaßliche Tatbeiträge aber nicht "mit der für eine Anklageerhebung rechtfertigenden Sicherheit" zuschreiben lassen. Die Ermittlungen gegen sie seien daher mangels hinreichenden Tatverdachts am 3. August eingestellt worden.

Bereits im März waren die Untersuchungshaftbefehle gegen die zwei Männer aufgehoben worden, weil sich konkrete mutmaliche Tatbeiträge und Verantwortlichkeiten nicht sicher ermitteln ließen. Rechtlich bestand daher kein sogenannter dringender Tatverdacht mehr, wie es damals hieß.

H.Lagomarsino--PV

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