Pallade Veneta - Berliner Verwaltungsgericht hebt nächtliches Alkoholverbot in zwei Parks auf

Berliner Verwaltungsgericht hebt nächtliches Alkoholverbot in zwei Parks auf


Berliner Verwaltungsgericht hebt nächtliches Alkoholverbot in zwei Parks auf
Berliner Verwaltungsgericht hebt nächtliches Alkoholverbot in zwei Parks auf / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

In zwei zentralen Berliner Parks, dem Monbijoupark und dem James-Simon-Park, darf auch nachts wieder Alkohol getrunken werden. Mit einem am Montag bekanntgegebenen Beschluss hob das Verwaltungsgericht Berlin ein vom Bezirksamt Mitte verfügtes nächtliches Alkoholverbot auf. (Az: 24 L 183/22)

Textgröße ändern:

Das Verbot war am 21. Juli für die Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr verhängt worden und bis zum 11. September beschränkt. Nachts würden die Parks inzwischen hauptsächlich zum Konsum von Alkohol und "zum wilden Feiern" genutzt, hieß es zur Begründung. Dies habe zu Schäden geführt und widerspreche dem Zweck einer Grünanlage als Ort ruhiger Erholung.

Doch das Gesetz mache keinerlei Vorgaben, "auf welche Art und Weise Anlagenbesucher nach Erholung suchen dürfen", betonte nun das Verwaltungsgericht Berlin. Auch der Konsum von Alkohol sei "grundsätzlich eine widmungsgemäße Nutzung öffentlicher Grünanlagen zu Erholungszwecken".

Zwar räumten auch die Berliner Richter "erkennbar gewordene Missstände" ein. Grund hierfür sei aber nicht der Alkoholgenuss selbst, sondern "weitere Verhaltensweisen", die auch ohne Alkohol vorkämen. "Lärm, Vermüllung, wildes Urinieren und anderes rücksichtsloses Verhalten" seien aber ohnehin bereits verboten. Diese Verbote setze das Bezirksamt jedoch "nicht konsequent durch".

N.Tartaglione--PV

Empfohlen

Europaabgeordnete stimmen für Verschärfung der europäischen Asylpolitik

Das Europäische Parlament hat mit der Unterstützung eines Bündnisses aus rechten und ultrarechten Abgeordneten zwei wegweisende Texte zur Verschärfung der Migrationspolitik in Europa verabschiedet. Die von den Europaabgeordneten am Mittwoch beschlossenen Maßnahmen würden es insbesondere ermöglichen, Asylbewerber auch in Länder zurückzuschicken, bei denen es sich nicht um ihre Herkunftsländer handelt, die aber von Europa als "sicher" eingestuft werden.

"From the River to the Sea": Mann in Berlin wegen antiisraelischer Parole verurteilt

In Berlin ist ein 25-Jähriger wegen der Verwendung der antiisraelischen Parole "From the River to the Sea" und Verbreitens von Propaganda terroristischer Organisationen zu einer Geldstrafe von 2700 Euro verurteilt worden. Das Landgericht in der Bundeshauptstadt wertete den Ausspruch als Erkennungszeichen der als terroristische Organisation eingestuften und in Deutschland verbotenen radikalislamischen Hamas, wie eine Sprecherin nach der Entscheidung am Mittwoch erklärte. Der Mann hatte diese bei einer Demonstration skandiert.

Fast vier Jahre Haft für IS-Unterstützer in Düsseldorf

Der Oberlandesgericht Düsseldorf hat einen Unterstützer der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Das Urteil gegen den zu Prozessbeginn Mitte September 26-jährigen iranischen Staatsangehörigen aus Paderborn erging am Mittwoch wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung, wie das Gericht in der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt mitteilte.

Aus Bürgergeld wird Grundsicherung: Kabinett beschließt schärfere Sanktionen

Schärfere Sanktionen - und ein neuer Name: Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Reform des Bürgergelds beschlossen. Damit steht die erst vor rund drei Jahren eingeführte Sozialleistung vor dem Aus, heißen soll sie künftig "neue Grundsicherung". Die generelle Höhe der Bezüge bleibt gleich, es soll aber Kürzungen für jene geben, die nicht mit dem Jobcenter kooperieren. Scharfe Kritik kommt von Opposition und Sozialverbänden.

Textgröße ändern: