Pallade Veneta - Untreueprozess gegen frühere RBB-Intendantin Schlesinger startet im November

Untreueprozess gegen frühere RBB-Intendantin Schlesinger startet im November


Untreueprozess gegen frühere RBB-Intendantin Schlesinger startet im November
Untreueprozess gegen frühere RBB-Intendantin Schlesinger startet im November / Foto: Stefanie LOOS - POOL/AFP/Archiv

Mehr als vier Jahre nach ihrem Rücktritt beginnt im November der Strafprozess gegen die ehemalige Intendantin des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB), Patricia Schlesinger, und weitere frühere Führungsmitglieder des Senders. Das Landgericht Berlin ließ die Anklageschrift der Generalstaatsanwaltschaft vom November 2025 zu, wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag mitteilte. Der Prozess soll am 10. November 2026 beginnen. Bis Ende Juni 2027 wurden zunächst 56 Verhandlungstermine anberaumt.

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Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft wirft Schlesinger, dem früheren Verwaltungsdirektor, der ehemaligen juristischen Direktorin und dem früheren Vorsitzenden des RBB-Verwaltungsrats vor, zwischen Januar 2018 und Juli 2022 das Vermögen des Senders geschädigt zu haben. Der 65-jährigen Schlesinger wirft die Behörde Untreue in 26 Fällen vor.

Im Fall des Verwaltungsdirektors geht es um fünf Fälle, bei der juristischen Direktorin um sechs Fälle und beim Verwaltungsratsvorsitzenden um 13 Fälle. In sieben Fällen gehen die Ermittler jeweils von einem besonders schweren Fall aufgrund der "gewerbsmäßigen Begehungsweise" beziehungsweise des besonders hohen Schadens aus.

Hauptsächlich geht es laut Generalstaatsanwaltschaft um die Zahlung sogenannter variabler Vergütungsanteile an Schlesinger und andere Mitglieder der Geschäftsleitung. Laut Anklage wurden diese Vergütungen 2018 auf Initiative des Vorsitzenden des Verwaltungsrats eingeführt. Der Verwaltungsrat sollte dabei laut Anklage bewusst umgangen werden, außerdem sei gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verstoßen worden.

Insgesamt flossen der Anklage zufolge zwischen April 2019 und Juli 2022 rund 933.500 Euro an variablen Vergütungen an Schlesinger, den Verwaltungsdirektor, die juristische Direktorin und weitere Mitglieder der Geschäftsleitung. Mit rund 223.700 Euro bekam Schlesinger demnach die größte Summe für "erreichte Zielvereinbarungen". Einen sachlichen Grund für diese Vergütungen gab es aus Sicht der Generalstaatsanwaltschaft nicht.

Zum anderen geht es um Zulagen im Zusammenhang mit der Übernahme der ARD-Geschäftsführung. Schlesinger und der Verwaltungsratsvorsitzende sollen - ebenfalls unter Umgehung des Verwaltungsrats - vereinbart haben, dass die juristische Direktorin, der Verwaltungsdirektor sowie vier weitere Mitarbeiter jeweils eine Zulage von 1700 Euro brutto zum regulären Gehalt bekommen.

Insgesamt soll dem RBB dadurch ein Schaden von 122.400 Euro entstanden sein. Dabei soll den beiden bewusst gewesen sein, dass es dafür ebenfalls keinen sachlichen Grund gab, weil die Übernahme der ARD-Geschäftsführung zu den typischen Aufgaben einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt zählt, wie die Generalstaatsanwaltschaft ausführte.

Auch um eine von Schlesinger und dem Verwaltungsratsvorsitzenden abgeschlossene unzulässige Vorruhestandsregelung für einen ehemaligen Mitarbeiter geht es in der Anklage. Dieser soll seit April 2019 freigestellt sein - und seitdem allein bis August 2025 insgesamt fast 662.600 Euro bekommen haben. Ein weiterer freigestellter Mitarbeiter eines Tochterunternehmens des RBB soll zudem auf Schlesingers Veranlassung hin drei Monate lang knapp 12.300 Euro bekommen haben, obwohl der RBB dazu nicht verpflichtet war.

Auch die unzulässige Abrechnung von Bewirtungs- und Reisekosten wirft die Generalstaatsanwaltschaft Schlesinger vor. So soll sie sich von Mai 2018 bis Mai 2022 in zehn Fällen Kosten für die Bewirtung von Gästen anlässlich privater Abendessen in ihrer Wohnung erstatten haben lassen - insgesamt knapp 4900 Euro. Auch die Kosten in Höhe von knapp 1700 Euro für eine zweitägige private Reise nach London mit ihrem Ehemann soll sie an den RBB weitergereicht haben.

Im Sommer 2022 trat Schlesinger nach zahlreichen gegen sie erhobenen Vorwürfen hinsichtlich ihrer Amtsführung und der Verschwendung von Gebührengeldern zurück. Das Ermittlungsverfahren wurde unmittelbar danach eingeleitet. Dass die Anklage auf sich warten ließ, hatte laut Generalstaatsanwaltschaft auch mit der erheblichen Menge an Dokumenten und elektronischen Daten zu tun. Rund 474 Gibabyte wurden von den Ermittlern demnach gesichtet und ausgewertet.

R.Zarlengo--PV

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