Pallade Veneta - Prozess um Messerangriff in ICE von Passau nach Nürnberg in München begonnen

Prozess um Messerangriff in ICE von Passau nach Nürnberg in München begonnen


Prozess um Messerangriff in ICE von Passau nach Nürnberg in München begonnen
Prozess um Messerangriff in ICE von Passau nach Nürnberg in München begonnen / Foto: LOIC VENANCE - AFP/Archiv

Rund ein Jahr nach der Tat hat der Prozess um einen Messerangriff in einem ICE von Passau nach Nürnberg vor dem Oberlandesgericht München begonnen. Zum Auftakt wurde am Freitag die Anklage verlesen. Die Bundesanwaltschaft wirft Abdalrahman A. versuchten heimtückischen Mord und gefährliche Körperverletzung in drei Fällen sowie in einem weiteren Fall gefährliche Körperverletzung vor. Darüber hinaus werden ihm Körperverletzung und Sachbeschädigung vorgeworfen.

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A. ist nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft ein Islamist. Spätestens im September 2021 habe sich der 28-Jährige entschlossen, einen Beitrag zum Dschihad zu leisten und Nichtmuslime in Deutschland zu töten. Dazu habe er sich am 6. November im ICE von hinten dem Sitzplatz eines männlichen Fahrgasts genähert und dem Mann mit einem Taschenmesser achtmal kräftig in den Kopf-, Hals- und Brustbereich gestochen. Dabei habe er ausgenutzt, dass der Mann seine Augen geschlossen hatte. Danach habe er einem anderen Fahrgast mit großer Wucht zwei Stiche in den Kopf versetzt.

Einem dritten Mann, der zur Hilfe kommen wollte, habe A. Schnittverletzungen zugefügt. Anschließend habe er im Nachbarwaggon einem vierten Fahrgast achtmal kraftvoll gegen den Schädel und mindestens zweimal in Brust- und Bauchbereich gestochen. Das erste, zweite und vierte Opfer hätten potenziell lebensgefährliche Verletzungen erlitten.

Im Dezember soll er in einer Klinik, in der er zu diesem Zeitpunkt untergebracht war, einen Pfleger mit der Hand ins Gesicht geschlagen haben. Damit habe er seine Verachtung gegenüber Nichtmuslimen zum Ausdruck bringen wollen.

Anfang Januar soll er zudem ebenfalls in der Klinik in seiner Isolierzelle ein Fenster so lange gegen die Wand geschlagen haben, bis das Glas zersplitterte und sich Metallstangen aus dem Fenster lösten. Mit einer dieser Stangen soll er auf die Tür der Zelle eingeschlagen haben.

Laut Bundesanwaltschaft habe sich A. kurz nach der Tat als psychisch krank bezeichnet. Einer psychiatrischen Untersuchung zufolge ist er das aber nicht. Bis Weihnachten wurden zunächst 24 Verhandlungstage angesetzt.

S.Urciuoli--PV

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