Pallade Veneta - Urteil: Regierung muss Bundestag frühzeitig über EU-Sicherheitspolitik informieren

Urteil: Regierung muss Bundestag frühzeitig über EU-Sicherheitspolitik informieren


Urteil: Regierung muss Bundestag frühzeitig über EU-Sicherheitspolitik informieren
Urteil: Regierung muss Bundestag frühzeitig über EU-Sicherheitspolitik informieren / Foto: ALBERTO PIZZOLI - AFP/Archiv

Die Bundesregierung muss den Bundestag umfassend und früh über Maßnahmen der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik sowie der Verteidigungspolitik der Europäischen Union informieren: Als sie dies 2015 vor einer geplanten Operation gegen Schlepper auf dem Mittelmeer nicht tat, verletzte sie die Beteiligungsrechte des Parlaments, erklärte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch. Es gab mit seinem Urteil Klagen der Bundestagsfraktionen von Grünen und Linken statt. (Az. 2 BvE 3/15 und 2 BvE 7/15)

Textgröße ändern:

In dem Verfahren ging es um den inzwischen beendeten Einsatz EUNAVFOR MED, auch "Operation Sophia" genannt. Im Frühjahr 2015 hatte die EU beschlossen, mit dem militärischen Einsatz systematisch gegen Schlepper und Menschenschmuggler auf dem Mittelmeer vorzugehen. An dem Einsatz hatten sich auch Schiffe der Bundeswehr beteiligt.

Grüne und Linke rügten in Karlsruhe, dass der Bundestag den Entwurf für das Krisenmanagement-Konzept nicht vor dem Ratsbeschluss einsehen konnte. Laut Grundgesetz wirken Bundestag und Bundesrat in EU-Angelegenheiten mit, und die Bundesregierung muss sie umfassend und früh informieren. Die Bundesregierung argumentierte in dem Fall aber, dass es sich hier nicht um EU-Angelegenheiten handle, weil sich die Mitgliedsstaaten untereinander verständigten.

Das Verfassungsgericht entschied nun, dass die Informationspflicht auch für die gemeinsame Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU gelte. Alle Abgeordneten müssten informiert werden. Ausnahmen seien nur in bestimmten Fällen möglich, die aber begründet werden müssten.

Karlsruhe gab der Linksfraktion auch bei einer weiteren Klage recht. Dabei ging es um einen Brief des damaligen türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu an die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) vor einem Gipfeltreffen der EU mit der Türkei 2015. Auch in diesem Fall seien Beteiligungsrechte des Parlaments verletzt worden, erklärte das Bundesverfassungsgericht nun. Die Bundesregierung habe nicht nachvollziehbar erklärt, dass der Brief nicht unter die Unterrichtungspflicht falle.

A.dCosmo--PV

Empfohlen

Demokratische Republik Kongo will Botschaft in Israel nach Jerusalem verlegen

Die Demokratische Republik Kongo will ihre Botschaft in Israel von Tel Aviv nach Jerusalem verlegen. Einen Zeitplan nannten beide Länder in einer Erklärung nach einem Besuch des kongolesischen Präsidenten Félix Tshisekedi am Donnerstag allerdings nicht. Nur eine kleine Gruppe von Ländern, darunter die USA, hat ihre Botschaft in Jerusalem.

Streit um Förderung: AfD-nahe Stiftung zeigt Dobrindt wegen Rechtsbeugung an

Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) im Streit um die bisher nicht gewährten Fördermittel wegen Rechtsbeugung angezeigt. Die Strafanzeige sei am Mittwoch in Berlin eingereicht worden, sagte die Stiftungs-Vorsitzende Erika Steinbach am Donnerstag in Berlin. Demnach wirft die Stiftung Dobrindts Ministerium vor, die Prüfung des Förderantrags seit dessen Einreichung im März 2025 zu verschleppen.

Epstein-Skandal: US-Milliardär Black verweigert Kongressanhörung

Im Skandal um den verstorbenen US-Sexualstraftäter Jeffrey Epstein hat einer seiner früheren Geschäftspartner eine Kongressanhörung verweigert. Der Investor Leon Black reichte stattdessen eine Klage gegen die Vorladung für Donnerstag ein. Die Abgeordneten hätten ihre Befugnisse überschritten, weil sie Einsicht in Schweigevereinbarungen verlangten, die er mit Frauen ohne bekannte Verbindung zu Epstein geschlossen habe, argumentiert der 75-jährige Milliardär darin.

Vor US-Prozess: Venezuelas Ex-Präsident Maduro pocht auf Immunität

Acht Monate nach seiner Gefangennahme durch das US-Militär hat der entmachtete venezolanische Präsident Nicolás Maduro erneut versucht, den Prozess in New York abzuwenden. Er berief sich in einer Eingabe an einen US-Richter am Mittwochabend (Ortszeit) auf seine Immunität. Das Verfahren gegen den 63-Jährigen soll im kommenden Juni beginnen.

Textgröße ändern: