Pallade Veneta - Renate Künast siegt in jahrelangem Rechtsstreit um Hasskommentare

Renate Künast siegt in jahrelangem Rechtsstreit um Hasskommentare


Renate Künast siegt in jahrelangem Rechtsstreit um Hasskommentare
Renate Künast siegt in jahrelangem Rechtsstreit um Hasskommentare / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Die Grünen-Politikerin Renate Künast hat nach jahrelangem Rechtsstreit wegen Hasskommentaren Erfolg vor dem Berliner Kammergericht. Das soziale Netzwerk Facebook muss Künast die Nutzerdaten in allen noch offenen Fällen herausgeben, wie die Organisation Hate Aid am Dienstag mitteilte. Künast erklärte demnach: "Ich muss jetzt erst mal tief Luft holen, um mich nach dem langen Kampf freuen zu können."

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Auslöser des Rechtsstreits war ein Facebook-Post zu einem verfälschtem Zitat. Für diese angebliche, Künast unzutreffend zugeschriebene Äußerung, wurde sie auf Facebook mit einer ganzen Serie übelster, teils sexistischer Beschimpfungen überzogen.

Vor den Berliner Gerichten wollte die Politikerin erreichen, dass Facebook die personenbezogenen Daten der Urheber herausgibt, um zivilrechtliche Schritte einleiten zu können. Zunächst lehnte das Landgericht dies ab, später stuften die Richter sechs der 22 Kommentare doch noch als "ehrherabsetzend" ein.

Demnach durfte Facebook ihr in diesen Fällen Auskunft über den Namen des Nutzers, dessen E-Mail-Adresse und IP-Adresse sowie über den Uploadzeitpunkt Auskunft erteilen. Künast wandte sich an das Kammergericht, das ihr in weiteren sechs Fällen Recht gab. In den übrigen Fällen hielt es die Schwelle zur Straftat damals noch nicht für überschritten.

Die Grünen-Politikerin zog vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Dieses hob die Entscheidungen des Kammergerichts im Februar auf, weil sie Künast in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzten. Das Kammergericht musste sich erneut mit der Sache befassen und gab Künast nun in allen Fällen Recht.

Ihr Rechtsanwalt Severin Riemenschneider veröffentlichte den am 31. Oktober getroffenen Beschluss auf seiner Seite. Demnach entschied das Kammergericht, dass "dem Persönlichkeitsrecht der Antragstellerin gegenüber dem Recht auf Meinungsfreiheit der Kommentierenden in Abwägung der Umstände des vorliegenden Falls der Vorrang einzuräumen" sei.

Die Organisation Hate Aid, die Künast vor Gericht unterstützte, erklärte: "Gerichte und Strafverfolgungsbehörden müssen endlich verstehen, was und vor allem wie gefährlich digitale Gewalt tatsächlich ist." Riemenschneider ergänzte: "Besonders erfreulich ist, dass inzwischen klar ist: Amtsträger und Politiker müssen einen besonderen Schutz erfahren."

O.Mucciarone--PV

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