Pallade Veneta - Berliner Kammergericht bestätigt Verurteilung von Klimaaktivist wegen Nötigung

Berliner Kammergericht bestätigt Verurteilung von Klimaaktivist wegen Nötigung


Berliner Kammergericht bestätigt Verurteilung von Klimaaktivist wegen Nötigung
Berliner Kammergericht bestätigt Verurteilung von Klimaaktivist wegen Nötigung / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Das Berliner Kammergericht hat die Verurteilung eines Klimaaktivisten wegen Nötigung durch die Teilnahme an einer Straßenblockade bestätigt. Die Revision des 62-Jährigen wurde verworfen, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Es betonte, dass es immer auf den Einzelfall ankomme.

Textgröße ändern:

Der Mann hatte sich demnach zusammen mit anderen Aktivisten der Gruppe Letzte Generation im Februar 2022 auf eine Straße im Bezirk Spandau gesetzt. Einige von ihnen hätten sich dort festgeklebt, der 62-Jährige aber nicht. Der Straßenverkehr sei für 20 Minuten blockiert worden. Mindestens 50 Fahrzeuge hätten nicht ausweichen können und festgesteckt.

Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten verurteilte den Angeklagten im Januar 2023 wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 Euro. Dagegen legte der Mann Berufung ein. Das Landgericht reduzierte die Zahl der Tagessätze im Juli auf 20, ließ die Verurteilung wegen Nötigung aber bestehen.

Deswegen wandte sich der 62-Jährige an das Kammergericht als die nächsthöhere Instanz. Dieses wertete seine Teilnahme an der Straßenblockade nun aber ebenfalls als Nötigung. Dabei dürfe es keine pauschale Bewertung geben, erklärte das Gericht. Es komme immer auf die Umstände des Einzelfalls an. Im Strafgesetzbuch ist geregelt, dass bei Nötigung die sogenannte Verwerflichkeit geprüft wird.

Das Kammergericht erklärte nun, dass in der Rechtsprechung verschiedene Abwägungskriterien entwickelt worden seien. Dazu gehörten die Ankündigung und die Dauer einer Blockade, ihre Art und ihr Ausmaß, die Motive eines Angeklagten und die Zielrichtung der Demonstration. Diese seien als Orientierung und Leitlinie zu verstehen, nicht als in jeder Konstellation zwingende oder abschließende Aufzählung.

Im aktuellen Fall ist die Verurteilung wegen Nötigung nun rechtskräftig. Der 62-Jährige muss die 20 Tagessätze zu je 30 Euro, also insgesamt 600 Euro Geldstrafe zahlen.

S.Urciuoli--PV

Empfohlen

Experte: "Deutschland ist auf solche Extremhitze nicht vorbereitet"

Der Gesundheitsexperte Martin Herrmann sieht Deutschland nicht ausreichend auf Extremhitze vorbereitet. "Zwar hat die Bewusstheit über die Gefährlichkeit von Hitze in der Bevölkerung deutlich zugenommen", sagte der Vorsitzende der Deutschen Allianz Klimawandel und Gesundheit (KLUG) der Nachrichtenagentur AFP. "Gleichzeitig ist Deutschland nach wir vor für einen Katastrophenfall durch Hitze schlecht oder nicht vorbereitet."

Neue Hitzwelle erfasst große Teile Westeuropas

Noch vor dem kalendarischen Sommeranfang am 21. Juni sind große Teile Westeuropas abermals von einer Hitzewelle erfasst worden. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) warnte am Freitag nahezu deutschlandweit vor starker, teils sogar "extremer" Hitzebelastung. Die Temperaturen lagen in Deutschland demnach schwülheiß bei 30 bis 38 Grad. Auch in Frankreich, Spanien, Großbritannien und der Schweiz wurden Warnungen ausgegeben. Es ist bereits die zweite Hitzewelle in Westeuropa innerhalb eines Monats.

Intensive Hitzewelle erfasst mehr als die Hälfte Frankreichs

In Frankreich ist mehr als die Hälfte der Bevölkerung von der zweithöchsten Hitzewarnstufe betroffen. Die Hitzwelle werde "flächendeckend, langanhaltend und intensiv", warnte der Wetterdienst am Freitag. Der Höhepunkt mit Temperaturen von bis zu 40 Grad wird zwischen Sonntag und Dienstag erwartet.

Wetterdienst warnt nahezu deutschlandweit vor Hitze: Teils drohen starke Gewitter

Der Deutsche Wetterdienst (DWD) hat am Freitag nahezu deutschlandweit vor Hitze gewarnt. Im Westen drohe gebietsweise auch eine "extreme" Hitzebelastung, teilte der DWD mit. Die Temperaturen liegen demnach schwülheiß bei 30 bis 38 Grad. Zudem drohen in der Folge teils kräftige Gewitter mit Starkregen.

Textgröße ändern: