Pallade Veneta - Neuer Anlauf zum Whistleblower-Schutz nach Scheitern im Bundesrat

Neuer Anlauf zum Whistleblower-Schutz nach Scheitern im Bundesrat


Neuer Anlauf zum Whistleblower-Schutz nach Scheitern im Bundesrat
Neuer Anlauf zum Whistleblower-Schutz nach Scheitern im Bundesrat / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Nach dem Scheitern des Gesetzes zum Schutz von Whistleblowern im Bundesrat unternimmt die Ampel-Koalition einen neuen Anlauf für das Projekt. Der Bundestag befasste sich am Freitag erstmals mit der neuen Version, für die der ursprüngliche Gesetzentwurf in zwei Teile aufgespalten wurde. Davon wird nur einer als zustimmungspflichtig eingestuft, braucht also eine Mehrheit im Bundesrat. Der andere Teil kann von der Länderkammer nicht gestoppt werden. Die Union warf der Koalition deshalb "Trickserei" vor.

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Der Bundestag hatte den ursprünglichen Gesetzentwurf im Dezember beschlossen. Dabei geht es um den Schutz von Hinweisgeberinnern und -gebern vor Repressalien, aber auch um Vorgaben zum Aufbau interner und externer Meldekanäle durch Unternehmen und Institutionen. Der Schutz soll für alle Menschen gelten, die in ihrem beruflichen Umfeld Informationen über Verstöße erlangt haben.

Im Februar verfehlte die Vorlage jedoch die nötige Mehrheit im Bundesrat, in erster Linie wegen Vorbehalten von Ländern mit CDU/CSU-Regierungsbeteiligung. Sie machten unter anderem geltend, der Entwurf verursache hohe Kosten und viel Bürokratie. Die Länderkammer verlangte aber kein Vermittlungsverfahren. Dies taten auch Bundesregierung und Bundestag nicht - stattdessen wird nun mit dem zweigeteilten Gesetzentwurf ein neuer Anlauf unternommen.

Der eine der beiden Gesetzentwürfe entspricht weitgehend der ursprünglichen Vorlage. Allerdings werden Beamte der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie weiterer unter Landesaufsicht stehender Bereiche ausdrücklich ausgenommen. Deswegen wird der Entwurf als nicht zustimmungspflichtig im Bundestag eingestuft.

Der zweite Entwurf sorgt laut Titel für eine "Ergänzung der Regelungen zum Hinweisgeberschutz". Diese Regelungen sollen damit auf genau den Personenkreis anwendbar gemacht werden, der in dem ersten Entwurf explizit ausgenommen ist. Für diesen Gesetzentwurf ist wiederum die Zustimmung des Bundesrats erforderlich. Mit den beiden Gesetzentwürfen befasst sich als nächstes der Rechtsausschuss des Bundestags.

Die Unionsfraktion kritisierte das gesetzgeberische Vorgehen der Koalition. Mit der Aufspaltung der Vorlage umgingen die Regierungsfraktionen den Vermittlungsausschuss und vergäben damit "die Chance auf ein besseres Gesetz zum Hinweisgeberschutz", erklärte am Freitag der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings. Der CDU-Angeordnete Martin Plum war der Koalition vor, mit einem "Verfahrenstrick" ihren Entwurf "doch noch durchzudrücken".

Auch aus den Ländern kam scharfe Kritik. Hessens Justizminister Roman Poseck (CDU) äußerte in seiner Rede in der Bundestagsdebatte Unverständnis darüber, warum die Regierungsfraktionen nicht - wie sonst in solchen Fällen üblich - den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat angerufen hatten. Dass ein Gesetzgebungsverfahren auf diese Art und Weise "neu begonnen wird, nur um den Bundesrat 'außen vor' zu halten, hat es so noch nicht gegeben", sagte er. Der Koalition fehle offenbar "die Sensibilität für unseren Föderalismus".

Mit dem Whistleblower-Schutz setzt Deutschland eine EU-Richtlinie um. Dies hätte eigentlich schon bis Dezember 2021 passieren müssen. Die EU-Kommission hat daher bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland angestoßen. Dies kann mittelfristig zu hohen Strafzahlungen führen.

H.Ercolani--PV

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