Pallade Veneta - Koalition legt neue Vorgaben für Heizungen ab Anfang 2024 fest

Koalition legt neue Vorgaben für Heizungen ab Anfang 2024 fest


Koalition legt neue Vorgaben für Heizungen ab Anfang 2024 fest
Koalition legt neue Vorgaben für Heizungen ab Anfang 2024 fest / Foto: Ina FASSBENDER - AFP/Archiv

Die Koalition hat sich nach heftigem Streit auf klimafreundliche Vorgaben für neue Heizungen ab kommendem Jahr geeinigt. Die Einigung sieht Ausnahmeregelungen, Übergangsfristen und Förderungen vor. Das FDP-geführte Bundesfinanzministerium hob am Samstag hervor, dass es nun doch keine generelle Austauschpflicht geben solle. Die oppositionelle Union kritisierte die Pläne. Sie mahnte mehr Klarheit in der Frage der finanziellen Förderung an.

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Die Vorgaben sehen im Kern vor, dass neu eingebaute Heizungen ab dem 1. Januar 2024 zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Klassische Gas- und Ölheizungen können das nur erreichen, wenn sie etwa in Kombination mit einer Wärmepumpe betrieben werden. Neue Pflichten zum Austauschen alter Anlagen gibt es allerdings nicht.

Das FDP-geführte Bundesfinanzministerium begrüßte die koalitionsinterne Einigung. Die Beratungen in der Regierung hätten eine Reihe von Verbesserungen gegenüber den ursprünglichen Plänen des Grünen-geführten Wirtschaftsministerium ergeben, verlautete am Samstag aus dem Finanzressort. "Statt Zwang setzt die Koalition auf Anreize", hieß es.

Das Bundesfinanzministerium hob eine Reihe von Konkretisierungen hervor: So gebe es nun "keinen zusätzlichen rechtlichen Zwang, eine funktionierende Heizungsanlage vorzeitig zu ersetzen". Zudem werde darauf verzichtet, eine "heute sehr teure Technologie wie die Wärmepumpe rechtlich vorzuschreiben". Stattdessen gebe es "echte Technologieoffenheit".

Der ursprüngliche Entwurf aus dem Hause Habeck hatte für viel Kritik gesorgt. Innerhalb der Koalition wandte sich besonders die FDP gegen die Vorgaben. Die letzten Details der Vorgaben wurden nun nach Angaben aus Kreisen des Finanzministeriums von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Wirtschaftsminister Habeck, Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) und Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) geklärt.

Das Wirtschaftsministerium sieht insbesondere vom ursprünglichen Plan ab, auch für Ein- und Zweifamilienhäusern eine Pflicht zum Austausch alter Heizungsanlagen einzuführen. Bereits nach bisheriger Gesetzeslage müssen alte Heizungen nach 30 Jahren ausgetauscht werden. Beim Neueinbau würden dann die neuen Vorgaben gelten. Ein- und Zweifamilienhäuser sind davon ausgenommen - auf Druck der FDP wird das nun auch so bleiben.

Weitere Sonderregelungen sind unter anderem für über 80-jährige Hausbesitzer vorgesehen. Hier bleibt der Einbau einer Gas- oder Ölheizung grundsätzlich möglich. Darüber hinaus soll es umfängliche Härtefallregelungen geben.

Außerdem möglich bleibt der Einbau von Gasheizungen, die auch mit Wasserstoff betrieben werden können. Allerdings muss als Voraussetzung dafür auch der Plan für das nötige Wasserstoffnetz zur Versorgung mit dem Brennstoff vorliegen. Das ist bislang nur in wenigen Gegenden in Deutschland der Fall.

Das FDP-geführte Finanzministerium hob hervor, dass die nun erzielte Einigung Anreize für freiwillige Heizungsmodernisierungen durch Abwrackprämien für alte Anlagen setzt: "Gestaffelt nach Alter der Anlagen können die Besitzer bei Neuanschaffung einen Zuschuss in Form einer Abwrackprämie erhalten."

Die Union äußerte Zweifel an der Wirksamkeit der anvisierten Förderung. Der Kompromiss sei für die Bürgerinnen und Bürger "eine große Enttäuschung, weil nach wie vor nicht klar ist, wie sie den Umbau der Heizungen bezahlen sollen", sagte Unionsparlamentsgeschäftsführer Thorsten Frei der "Rheinischen Post".

Unionsfraktionsvize Ulrich Lange (CSU) beklagte, dass die "so vollmundig angekündigte Förderung weiterhin völlig nebulös bleibt". Im Redaktionsnetzwerk Deutschland kritisierte er zudem, dass die Vorgaben zu Lasten des ländlichen Raums gingen. "Die grüne städtische Brille hilft den Menschen auf dem Land aber nicht weiter, wenn gewisse Heizoptionen mangels Verfügbarkeit ausgeschlossen sind."

Der Branchenverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) reagierte hingegen positiv auf die Einigung. "Im Vergleich zu der ersten bekannt gewordenen Version enthält der Gesetzentwurf nun einige entscheidende Verbesserung, die eine effiziente und praktikable Wärmewende ermöglichen", erklärte Geschäftsführerin Kerstin Andreae.

Der Kabinettsentwurf soll nach Angaben der beteiligten Ministerien nun rasch im Kabinett verabschiedet und im Bundestag eingebracht werden.

I.Saccomanno--PV

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