Pallade Veneta - Gutachten: Urlaub muss bei neu eingetretener Arbeitsunfähigkeit nicht verfallen

Gutachten: Urlaub muss bei neu eingetretener Arbeitsunfähigkeit nicht verfallen


Gutachten: Urlaub muss bei neu eingetretener Arbeitsunfähigkeit nicht verfallen
Gutachten: Urlaub muss bei neu eingetretener Arbeitsunfähigkeit nicht verfallen

Einem juristischen Gutachten zufolge verfällt Jahresurlaub für in dem Jahr arbeitsunfähig gewordene Arbeitnehmer nicht, wenn der Arbeitgeber es nicht ermöglicht hat, diesen Urlaub vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit zu nehmen. Diese Auffassung vertrat der zuständige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in seinen am Donnerstag vorgelegten Schlussanträgen. Das Bundesarbeitsgericht muss über zwei deutsche Fälle entscheiden und bat den EuGH um Auslegung des EU-Rechts. (Az. C-518/20 und C-727/20)

Textgröße ändern:

Es geht um die Mitarbeiterin eines Krankenhauses und einen ehemaligen Frachtfahrer. Bei arbeitsfähigen Mitarbeitern muss der Arbeitgeber es ermöglichen, dass der Urlaub rechtzeitig genommen werden kann, und auch darauf hinweisen. Der Urlaubsanspruch kann nur dann verfallen, wenn ein Mitarbeiter freiwillig keinen Urlaub nimmt. Das Bundesarbeitsgericht fragte, ob das auch bei Eintritt der vollen Erwerbsminderung gilt.

Nein, findet der Generalanwalt. Für dieses Jahr könne eine solche Regelung nicht gelten. Er schlug dem Gerichtshof vor, entsprechend zu entscheiden. Die Richterinnen und Richter des EuGH orientieren sich bei ihrem Urteil oft an den Schlussanträgen, sie müssen sich aber nicht daran halten. Ein Termin für die Urteilsverkündung wurde noch nicht bekannt gemacht.

H.Ercolani--PV

Empfohlen

Kartellamt: Amazon soll wegen Preiskontrollen knapp 59 Millionen Euro zahlen

Der US-Konzern Amazon soll in Deutschland fast 59 Millionen Euro wegen kartellrechtlicher Verstöße zahlen. Das Bundeskartellamt untersagte Amazon am Donnerstag die Preiskontrolle von Drittanbietern auf seiner Händlerplattform. Da der Konzern auch selber als Händler auftrete, dürfe er nicht zugleich Einfluss auf die Preise nehmen, erklärte Kartellamtschef Andreas Mundt. Als Ausgleich für den auf diese Weise unrechtmäßig erlangten Vorteil soll Amazon zahlen. Der Konzern kündigte umgehend an, das "entschieden" anzufechten.

Hoffnung auf Trendwende: Industrie verbucht kräftiges Auftragsplus

Angesichts von Großaufträgen auch aus dem Rüstungsbereich hat sich die Auftragslage der deutschen Industrie weiter verbessert: Das Ordervolumen stieg im Dezember im Vergleich zum Vormonat um 7,8 Prozent und verglichen mit dem Vorjahresmonat gar um 13,0 Prozent, wie das Statistische Bundesamt mitteilte. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) sieht darin einen "Hoffnungsschimmer, dass der Wendepunkt in der Industriekonjunktur endlich erreicht ist".

"Klassenkampf von oben": Junge Union und Jusos streiten über Sozial-Kürzungen

In der Debatte um die Reform der Sozialsysteme bahnt sich neuer Streit in der Koalition an. Der Vorsitzende der Jungen Union, Johannes Winkel, sprach sich in der "Neuen Osnabrücker Zeitung" vom Donnerstag für Einsparungen im Sozialbereich aus. Hier könnten "dutzende Milliarden im Jahr" gespart werden. Der Vorsitzende der SPD-Jugendorganisation (Jusos), Philipp Türmer, warf der Union einen "Klassenkampf von oben" vor.

Behinderungen durch Schneefall und Glätte im Nordosten Deutschlands

Schneefall und Eisregen haben am Donnerstagmorgen erneut für Behinderungen und Einschränkungen vor allem im Nordosten Deutschlands gesorgt. In Berlin fielen einzelne U-Bahnen aus, der Autoverkehr konnte auf schneebedeckten Straßen nur langsam rollen. Die Deutsche Bahn meldete erneut Einschränkungen im Fernverkehr, unter anderem zwischen Berlin und Hannover. Am Hauptstadtflughafen BER waren zwischenzeitliche keine Starts möglich.

Textgröße ändern: