Pallade Veneta - BGH stärkt Vorkaufsrecht bei Verkauf einer Mietwohnung

BGH stärkt Vorkaufsrecht bei Verkauf einer Mietwohnung


BGH stärkt Vorkaufsrecht bei Verkauf einer Mietwohnung
BGH stärkt Vorkaufsrecht bei Verkauf einer Mietwohnung

Wird eine vermietete Wohnung verkauft, dürfen die Mieter bei der Wahrnehmung ihres Vorkaufsrechts nicht finanziell ausgebootet werden. Maßgeblich ist der Preis, der mit einem Dritten für die vermietete Wohnung vereinbart wurde, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschied. (Az: VIII ZR 305/20)

Textgröße ändern:

Wird eine vermietete Wohnung verkauft, muss der bisherige Eigentümer laut Gesetz die Mieter hierüber informieren und ihnen ein Vorkaufsrecht einräumen. Dabei gilt der Preis, den der Eigentümer mit einem Dritten, dem sogenannten Erstkäufer, vereinbart hat. Bei Mietshäusern oder Wohnblöcken besteht ein Vorkaufsrecht allerdings gegebenenfalls nur für das ganze Gebäude.

Im Streitfall geht es um eine unsanierte Wohnung mit 47 Quadratmetern in einem Mehrparteienhaus in Berlin. Der Eigentümer vereinbarte mit einem Kaufinteressenten einen Preis von gut 163.000 Euro. Dieser Preis sollte allerdings für die unvermietete Wohnung gelten. Bleibe die Wohnung vermietet, verminderte sich laut Vertrag der Kaufpreis um zehn Prozent auf 147.000 Euro.

Die Mieterin hob den Finger und machte ihr Vorkaufsrecht geltend. Sie zahlte die vom Eigentümer geforderten 163.000 Euro unter Vorbehalt, forderte mit ihrer Klage aber 16.000 Euro zurück. Auch für sie müsse der um zehn Prozent ermäßigte Preis gelten.

Wie schon die Vorinstanzen gab dem nun auch der BGH statt. Die Vereinbarung von zwei Preisen mit dem Erstkäufer sei unwirksam. Auch die Mieterin müsse daher nur den geringeren Preis für die unvermietete Wohnung zahlen.

Die Vereinbarung eines höheren Preises sei "eine unzulässige Vereinbarung zulasten Dritter", erklärte der BGH zur Begründung. Laut Gesetz dürften Mieter bei Ausübung ihres Vorkaufsrechts keine ungünstigeren Bedingungen haben als der Erstkäufer. Das gelte auch dann, wenn der günstigere Preis von bestimmten Bedingungen abhängt, hier die weitere Belegung der Wohnung durch die Mieterin.

Zwar könne eine Wohnung häufig unvermietet teurer verkauft werden als vermietet. Der Gesetzgeber habe aber gewollt, dass der Preisabschlag für die vermietete Wohnung dann dem sein Vorkaufsrecht ausübenden Mieter zukommt.

Ein Nachteil entstehe dem Verkäufer dadurch nicht, betonte der BGH. Zudem könne er umgekehrt einen höheren Preis vereinbaren, wenn die Wohnung vor dem Kaufstichtag frei werden sollte.

T.Galgano--PV

Empfohlen

Argentinien bietet Ausländern im Gegenzug für Investitionen Staatsbürgerschaft an

Argentinien will ab Ende des Jahres Ausländern, die mindestens 350.000 Dollar (rund 311.000 Euro) in dem Land investieren, die argentinische Staatsbürgerschaft anbieten. Das Programm zum Erwerb der Staatsbürgerschaft im Gegenzug für eine "Investition" sieht "zwei einfache und transparente Mechanismen" vor, wie die Regierung des ultrarechten Präsidenten Javier Milei am Samstag mitteilte.

Medien: Trump will Geheimdienstchef Clayton zum KI-Berater ernennen

US-Präsident Donald Trump will Geheimdienstdirektor Jay Clayton offenbar zu seinem neuen Beauftragten für Künstliche Intelligenz (KI) ernennen. Die Sender CNN, CBS News und andere Medien berichteten am Freitag, Trump werde den 60-Jährigen voraussichtlich in Kürze nominieren.

Studie offenbart Gewinne des niederländischen Königshauses durch Kolonialismus

Der niederländische König Willem-Alexander hat sich am Freitag zutiefst beeindruckt von den Ergebnissen einer Studie über die Profite des Königshauses aus Kolonialismus und Sklaverei gezeigt. Die vom König 2022 in Auftrag gegebene Untersuchung kommt zu dem Schluss, dass das Königshaus den Kolonialismus über Jahrhunderte als rechtmäßige Quelle der Bereicherung für das Land betrachtete.

Macron: G7 geben bis zu 100 Millionen Barrel Diesel und Rohöl frei

Die G7-Länder haben sich auf die Freigabe von bis zu 100 Millionen Barrel Diesel und Rohöl geeinigt. Dies solle in den kommenden vier Monaten geschehen, erklärte der französische Präsident Emmanuel Macron anlässlich einer Videokonferenz der G7-Vertreter zur Energiekrise am Freitag. US-Präsident Donald Trump hatte die europäischen Partner zur Freigabe von Reserven gedrängt, um die Verbraucherpreise zu senken.

Textgröße ändern: