Pallade Veneta - BGH stärkt Vorkaufsrecht bei Verkauf einer Mietwohnung

BGH stärkt Vorkaufsrecht bei Verkauf einer Mietwohnung


BGH stärkt Vorkaufsrecht bei Verkauf einer Mietwohnung
BGH stärkt Vorkaufsrecht bei Verkauf einer Mietwohnung

Wird eine vermietete Wohnung verkauft, dürfen die Mieter bei der Wahrnehmung ihres Vorkaufsrechts nicht finanziell ausgebootet werden. Maßgeblich ist der Preis, der mit einem Dritten für die vermietete Wohnung vereinbart wurde, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschied. (Az: VIII ZR 305/20)

Textgröße ändern:

Wird eine vermietete Wohnung verkauft, muss der bisherige Eigentümer laut Gesetz die Mieter hierüber informieren und ihnen ein Vorkaufsrecht einräumen. Dabei gilt der Preis, den der Eigentümer mit einem Dritten, dem sogenannten Erstkäufer, vereinbart hat. Bei Mietshäusern oder Wohnblöcken besteht ein Vorkaufsrecht allerdings gegebenenfalls nur für das ganze Gebäude.

Im Streitfall geht es um eine unsanierte Wohnung mit 47 Quadratmetern in einem Mehrparteienhaus in Berlin. Der Eigentümer vereinbarte mit einem Kaufinteressenten einen Preis von gut 163.000 Euro. Dieser Preis sollte allerdings für die unvermietete Wohnung gelten. Bleibe die Wohnung vermietet, verminderte sich laut Vertrag der Kaufpreis um zehn Prozent auf 147.000 Euro.

Die Mieterin hob den Finger und machte ihr Vorkaufsrecht geltend. Sie zahlte die vom Eigentümer geforderten 163.000 Euro unter Vorbehalt, forderte mit ihrer Klage aber 16.000 Euro zurück. Auch für sie müsse der um zehn Prozent ermäßigte Preis gelten.

Wie schon die Vorinstanzen gab dem nun auch der BGH statt. Die Vereinbarung von zwei Preisen mit dem Erstkäufer sei unwirksam. Auch die Mieterin müsse daher nur den geringeren Preis für die unvermietete Wohnung zahlen.

Die Vereinbarung eines höheren Preises sei "eine unzulässige Vereinbarung zulasten Dritter", erklärte der BGH zur Begründung. Laut Gesetz dürften Mieter bei Ausübung ihres Vorkaufsrechts keine ungünstigeren Bedingungen haben als der Erstkäufer. Das gelte auch dann, wenn der günstigere Preis von bestimmten Bedingungen abhängt, hier die weitere Belegung der Wohnung durch die Mieterin.

Zwar könne eine Wohnung häufig unvermietet teurer verkauft werden als vermietet. Der Gesetzgeber habe aber gewollt, dass der Preisabschlag für die vermietete Wohnung dann dem sein Vorkaufsrecht ausübenden Mieter zukommt.

Ein Nachteil entstehe dem Verkäufer dadurch nicht, betonte der BGH. Zudem könne er umgekehrt einen höheren Preis vereinbaren, wenn die Wohnung vor dem Kaufstichtag frei werden sollte.

T.Galgano--PV

Empfohlen

Bahnkonzern Italo erwartet sinkende Preise bei Einstieg in deutschen Markt

Der italienische Fernzugbetreiber Italo erwartet sinkende Preise für Bahnfahrten, wenn er in den deutschen Markt einsteigt. Er rechne mit einem Rückgang des Preisniveaus im Fernverkehr um 40 Prozent, sagte Italo-Vorstandschef Gianbattista La Rocca der "Bild am Sonntag". Das Unternehmen habe das Ziel, mit seinen Preisen um ein Fünftel günstiger als die Deutsche Bahn zu sein.

"Massive" Kürzungen: Linke kritisiert Vorschläge der Rentenkommission

Die Vorschläge der Rentenkommission stoßen bereits vor ihrer offiziellen Vorstellung bei der Linken auf scharfe Kritik. Die rentenpolitische Sprecherin der Linkspartei, Sarah Vollath, sagte der "Rheinischen Post" am Samstag, die Vorschläge seien "nichts anderes als massive Rentenkürzungen, bei denen die Union laut in die Hände klatscht".

"Bild am Sonntag": Rentenkommission will Rente mit 70 ab den 2090er-Jahren einführen

Das Reformpaket, das die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission am Dienstag vorstellen wird, sieht nach Informationen der "Bild am Sonntag" ("BamS") die Einführung der Rente mit 70 ab den 2090er-Jahren vor. Wie die "BamS" unter Berufung auf Informationen aus der Kommission berichtete, soll das Renteneintrittsalter ab 2032 an die erwartete Steigerung der Lebenserwartung gekoppelt werden. In den 2090er-Jahren würde dann die Rente mit 70 gelten.

"Der Fall Mette-Marit kann helfen": Lauterbach wirbt für Organspende-Reform

Der ehemalige Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erwartet eine Neuregelung der Organspende noch in diesem Jahr: Die Chance auf eine Einführung der Widerspruchslösung in Deutschland sei gestiegen - auch wegen des öffentlichkeitswirksamen Falls der norwegischen Kronprinzessin Mette-Marit, sagte der SPD-Politiker den Funke-Zeitungen vom Samstag: "Der Fall Mette-Marit kann uns dabei helfen."

Textgröße ändern: