Pallade Veneta - Kommission für Rechtmäßigkeit von Abtreibungen in Frühphase der Schwangerschaft

Kommission für Rechtmäßigkeit von Abtreibungen in Frühphase der Schwangerschaft


Kommission für Rechtmäßigkeit von Abtreibungen in Frühphase der Schwangerschaft
Kommission für Rechtmäßigkeit von Abtreibungen in Frühphase der Schwangerschaft / Foto: SPENCER PLATT - GETTY IMAGES NORTH AMERICA/AFP/Archiv

Eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission hat sich für eine Reform der Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch ausgesprochen. Die grundsätzliche Rechtswidrigkeit von Abtreibungen in der Frühphase der Schwangerschaft nach dem Strafgesetzbuch sei aus Sicht des Gremiums "nicht haltbar", sagte Kommissionsmitglied Liane Wörner am Montag in Berlin. "Hier sollte der Gesetzgeber tätig werden und den Schwangerschaftsabbruch rechtmäßig und straflos stellen."

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Nach Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs ist ein Schwangerschaftsabbruch im Grundsatz in Deutschland verboten. Er bleibt aber bis zur zwölften Schwangerschaftswoche nach einer Pflichtberatung straffrei.

Die Kommission sprach sich auch dafür aus zu prüfen, ob der Schwangerschaftsabbruch in der mittleren Phase von der zwölften bis zur 22. Woche rechtmäßig und straflos bleiben könne, sagte die Juristin Wörner weiter, die an der Universität Konstanz arbeitet. In der Spätphase, in der der Fötus als eigenständig lebensfähig gilt, solle der Abbruch "grundsätzlich rechtswidrig" bleiben, müsse aus Sicht der Kommission "aber nicht zwingend strafbar sein".

Die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin war im vergangenen Jahr von der Ampel-Regierung eingesetzt worden. Sie befasste sich auch mit Eizellenspende und Leihmutterschaft. Anders als die Samenspende ist die Eizellenspende in Deutschland bislang verboten. Die Kommission plädierte nun unter bestimmten Voraussetzungen für eine Legalisierung.

Bei der Leihmutterschaft kam das Gremium zu dem Schluss, dass das geltende Verbot zwar nach wie vor begründet werden kann, aber nicht zwingend geboten ist. "Eine Legalisierung der Leihmutterschaft wäre in Deutschland möglich, allerdings nur unter engen Voraussetzungen", sagte die Rechtswissenschaftlerin Friederike Wapler von der Universität Mainz. Insbesondere müsse eine ökonomische Ausbeutung der Leihmutter ausgeschlossen sein. Kommissionsmitglieder verwiesen dabei auch auf Modelle in anderen Ländern, die auf einen dauerhaften Bezug zur Leihmutter abstellen.

Dem Gremium gehören 18 Expertinnen und Experten aus unter anderem Medizin, Psychologie, Rechtswissenschaft und Soziologie an. Am Mittag (13.00 Uhr) wollen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), Justizminister Marco Buschmann (FDP) und Familienministerin Lisa Paus (Grüne) zu den Empfehlungen Stellung nehmen.

Z.Ottaviano--PV

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