Pallade Veneta - Detmolder Gericht vertagt Entscheidung über Klage von Bio-Bauer gegen Volkswagen

Detmolder Gericht vertagt Entscheidung über Klage von Bio-Bauer gegen Volkswagen


Detmolder Gericht vertagt Entscheidung über Klage von Bio-Bauer gegen Volkswagen
Detmolder Gericht vertagt Entscheidung über Klage von Bio-Bauer gegen Volkswagen / Foto: JENS SCHLUETER - AFP/Archiv

In der Verhandlung über die Klage eines Bio-Bauern gegen den Volkswagen-Konzern hat sich das Landgericht Detmold am Freitag vertagt. Die Kammer habe am ersten Prozesstag deutliche Zweifel am Erfolg der Klage erkennen lassen, sagte ein Gerichtssprecher am Freitag. Sie habe dem Bauern rechtliche Hinweise gegeben, wo dieser seine Klage noch nachbessern müsse.

Textgröße ändern:

Die Richter gaben ihm mehrere Wochen Zeit, um Schriftsätze nachzureichen. Danach bekommt dem Sprecher zufolge auch Volkswagen Zeit für eine Stellungnahme. Ein Verkündungstermin wurde für den 9. September angesetzt. Die Kammer könnte dann zum Beispiel ein Urteil verkünden oder die Beweisaufnahme beschließen.

Die Anwältin des Bauers, Roda Verheyen, bezeichnete den ersten Gerichtstermin als "nicht überraschend". Das Gericht sei noch nicht allen Argumenten der Klageschrift gefolgt und habe einige Fragen aufgeworfen. "Wir müssen nochmal klarstellen, dass VW die klimabedingten Schäden meines Mandanten mitverursacht hat", erklärte sie.

Es sei Aufgabe des demokratisch gewählten Gesetzgebers, den Klimaschutz mit seinen Auswirkungen zu gestalten, teilte unterdessen VW-Sprecherin Katerina Vojtechova mit. Klagen vor Zivilgerichten gegen einzelne dafür herausgegriffene Unternehmen seien dagegen "nicht der Ort und das Mittel, um dieser verantwortungsvollen Aufgabe gerecht zu werden". Diese Position werde VW verteidigen und habe deshalb die Abweisung der Klage beantragt.

Der Bio-Bauer hat einen Hof in Detmold und klagt mit Unterstützung der Umweltschutzorganisation Greenpeace auf Unterlassung der "übermäßigen" Emissionen von Kohlendioxid. Er möchte erreichen, dass VW bis 2029 nur noch maximal 25 Prozent seiner verkauften Wagen und leichten Nutzfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren ausrüsten darf.

Ab 2030 solle der Konzern gar keine Fahrzeuge mehr mit solchen Motoren bestücken dürfen und bis dahin seine CO2-Emissionen um 65 Prozent gegenüber 2018 senken, lautet die Forderung. VW weist die Klage als "unbegründet" zurück.

L.Guglielmino--PV

Empfohlen

DAK-Chef Storm bringt erneut Teilkrankschreibung ins Spiel

In der Debatte um die Höhe des Krankenstandes in Deutschland hat DAK-Chef Andreas Storm erneut eine Teilkrankschreibung ins Spiel gebracht. Dieses Instrument, das eingeschränktes Arbeiten erlaubt, habe sich "insbesondere in skandinavischen Ländern bewährt", sagte der Krankenkassen-Chef am Mittwoch im Bayerischen Rundfunk. Es könne auch hierzulande eingeführt werden, denn es würde die Krankenstandsquote "signifikant" senken.

Milka Alpenmilch ist "Mogelpackung" des Jahres

"Mogelpackung" des Jahres aus Verbrauchersicht ist die Milka Alpenmilch Schokolade. In einer Online-Abstimmung fielen zwei Drittel der Stimmen auf das Produkt aus dem Hause Mondelez, wie die Verbraucherzentrale Hamburg am Mittwoch mitteilte. Die Schokoladentafel wurde Anfang des Jahres 2025 dünner und gleichzeitig teurer: Die Füllmenge pro Tafel sank von 100 auf 90 Gramm, der Preis stieg von 1,49 auf 1,99 Euro.

EU-Parlament stimmt über Anspruch auf Entschädigung für Fluggäste ab

Das Europaparlament stimmt am Mittwoch (ab 12.00 Uhr) erneut über eine Reform der Entschädigungsansprüche bei verspäteten Flügen ab. Die Abgeordneten dürften mit breiter Mehrheit ihre Position zementieren, mit der sie eine Anhebung der Schwelle für einen Entschädigungsanspruch ablehnen. Bei der Reform geht es außerdem um die Höhe der Entschädigungen und die Regeln für das Handgepäck.

Fed-Vorständin Cook: Oberstes US-Gericht befasst sich mit Rauswurf durch Trump

Der Oberste Gerichtshof der USA befasst sich am Mittwoch mit dem Fall der Zentralbank-Vorständin Lisa Cook, deren Entlassung US-Präsident Donald Trump betreibt. Der Supreme Court will mündliche Argumente der Anwälte beider Seiten anhören. Eine Entscheidung wird zu einem späteren Zeitpunkt erwartet.

Textgröße ändern: