Pallade Veneta - Gericht: Kein Schadenersatz für Vater wegen Urlaub nach Geburt seines Kindes

Gericht: Kein Schadenersatz für Vater wegen Urlaub nach Geburt seines Kindes


Gericht: Kein Schadenersatz für Vater wegen Urlaub nach Geburt seines Kindes
Gericht: Kein Schadenersatz für Vater wegen Urlaub nach Geburt seines Kindes / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Ein Vater, der nach der Geburt seines Kindes Urlaub genommen hat, ist mit einer Klage auf Schadenersatz gescheitert. Das Landgericht Berlin wies eine gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtete Klage des Manns wegen einer aus seiner Sicht fehlenden Umsetzung der EU-Richtlinie zur Familienstartzeit am Dienstag ab. (Az 26 O 133/24)

Textgröße ändern:

Der Kläger nahm nach der Geburt seines Kindes Erholungsurlaub. Nach seiner Auffassung hätte ihm aber ein zweiwöchiger Vaterschaftsurlaub beziehungsweise Schadenersatz zugestanden. Die in Deutschland geregelte Elternzeit dient ihm zufolge anderen Zwecken und sei kein Ersatz für den Vaterschaftsurlaub. Die Beklagte hält hingegen die bestehenden Regelungen für ausreichend.

Auch das Landgericht hält die Regelungen zur Elternzeit und zum Elterngeld für ausreichend. Bereits bestehende Regelungen etwa zum Elternurlaub könnten bei der Umsetzung der EU-Richtlinie berücksichtigt werden. Auch könne eine nationale Regelung weitergeführt werden, soweit während eines Elternurlaubs von mindestens sechs Monaten Dauer für jeden Elternteil eine Bezahlung oder Vergütung in Höhe von mindestens 65 Prozent des Nettoeinkommens gewährt wird. Dies sei in Deutschland der Fall.

Ein spezieller zweiwöchiger Vaterschaftsurlaub nach der Geburt mit Anspruch auf Bezahlung sei daher zur Erfüllung der Umsetzung der EU-Vorgaben nicht erforderlich, befand das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann dagegen Berufung beim Kammergericht Berlin eingelegt werden.

B.Fortunato--PV

Empfohlen

So viele Anträge wie nie bei der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr

Bei der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr sind im ersten Halbjahr so viele Beschwerden über Verspätungen und Ausfälle von Flug- und Bahnreisen eingegangen wie noch nie: In den sechs Monaten bis Ende Juni erreichten rund 29.000 Schlichtungsanträge die Stelle - das sei ein bisheriger Höchststand, teilte sie am Samstag mit. Vier von fünf Anträge auf Schlichtung betreffen Flüge.

Behörde: Mehrere Gewässer in Norditalien in "kritischem Zustand"

Mehrere Gewässer in Norditalien befinden sich der Behörde des Flusses Po (ADBPO) zufolge aufgrund einer Dürre in einem "kritischen Zustand". "Der Würgegriff der Dürre zieht sich in Norditalien weiter zu", erklärte die ADBPO, die Italiens längsten Fluss überwacht, am Freitag in einer Stellungnahme. Die Wettervorhersage verheiße für die kommenden Tage nichts Gutes, erklärte die Behörde weiter.

Von der Leyen: Technische Probleme mit EU-Grenzkontrollen werden gelöst

EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen hat eingeräumt, dass es im Zusammenhang mit den neuen automatisierten Grenzkontrollen der EU "noch viel zu tun" gibt. "Wir arbeiten mit den Mitgliedstaaten daran, dass diese technischen Probleme gelöst werden", versicherte sie am Freitag bei einer Pressekonferenz im irischen Cork. Die Kontrollen führen seit Ende vergangenen Jahres an europäischen Flughäfen zu langen Warteschlangen.

Beschäftigte protestieren gegen Sparpläne bei Mercedes-Benz

Gegen den Sparkurs bei Mercedes-Benz haben am Freitag tausende Beschäftigte protestiert. An den Kundgebungen an mehreren Standorten des Autobauers nahmen nach Angaben der IG Metall mehr als 33.000 Beschäftigte teil, nach Angaben von Mercedes waren es circa 16.000. Die Gewerkschaft kündigte ähnliche Proteste auch bei anderen Autoherstellern und Zulieferern in den kommenden Wochen an - etwa bei Volkswagen.

Textgröße ändern: