Pallade Veneta - Prozess um Kindesmissbrauch in München: 81-Jähriger zu Haftstrafe verurteilt

Prozess um Kindesmissbrauch in München: 81-Jähriger zu Haftstrafe verurteilt


Prozess um Kindesmissbrauch in München: 81-Jähriger zu Haftstrafe verurteilt
Prozess um Kindesmissbrauch in München: 81-Jähriger zu Haftstrafe verurteilt / Foto: INA FASSBENDER - AFP/Archiv

In einem Prozess um sexuellen Kindesmissbrauch sind zwei Angeklagte im Alter von 81 und 31 Jahren am Mittwoch in München zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Das Landgericht München I sah es einem Sprecher zufolge als erwiesen an, dass der jüngere Beschuldigte dem pädosexuellen älteren Angeklagten gegen Bezahlung zwei Kinder aus seinem privaten und familiären Umfeld zugeführt hatte.

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Der 81-Jährige wurde unter anderem wegen schweres sexuellen Missbrauchs von Kindern zu vier Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Der 31-Jährige erhielt fünfeinhalb Jahre Haft unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs, schwerer Zwangsprostitution und Erpressung. Er hatte den 81-Jährigen parallel mit heimlichen Ton- und Videoaufzeichnungen erpresst.

Laut Urteil ereigneten sich die Taten in den Jahren 2020 und 2021. Der 31-Jährige führte dem wohlhabenden pädosexuellen 81-Jährigen demnach auf dessen Drängen hin zunächst eine achtjährige Verwandte und später die fünfjährige Tochter einer Bekannten zu. Zu sexuellen Handlungen an der Achtjährigen kam es nicht, die Fünfjährige wurde hingegen missbraucht.

Zudem besprachen beide Angeklagte nach Feststellungen des Gerichts weitere Zuführungen von sechs Kindern, zu denen es jedoch nicht kam. Die Männer hatten sich demnach 2018 über eine Internetplattform kennengelernt. Der Ältere nahm gegen Bezahlung sexuelle Dienstleistungen des 31-Jährigen in Anspruch und konsumierte dabei kinderpornografisches Material.

Später fragte er diesen laut Gericht immer wieder auch nach Kindern für Missbrauchstaten. In dem Verfahren ging es auch um den Besitz und die Herstellung von kinderpornografischem Material. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

R.Zaccone--PV

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