Pallade Veneta - ADAC bewertet zehn von 20 Kinderautositzen gut - große Qualitätsunterschiede

ADAC bewertet zehn von 20 Kinderautositzen gut - große Qualitätsunterschiede


ADAC bewertet zehn von 20 Kinderautositzen gut - große Qualitätsunterschiede
ADAC bewertet zehn von 20 Kinderautositzen gut - große Qualitätsunterschiede / Foto: CHRISTOF STACHE - AFP/Archiv

Im ADAC-Test haben zehn von 20 Autokindersitzen eine gute Bewertung erhalten. Neun Modelle sind "befriedigend", eins nur "ausreichend", wie der Automobilclub in München am Donnerstag mitteilte. Fast alle Sitze waren laut ADAC "grundlegend sicherer" als gesetzlich vorgegeben. Dennoch gebe es "teils gravierende Qualitätsunterschiede". Geprüft wurden Sicherheit, Bedienung, Ergonomie und Schadstoffe von Babyschalen, Kleinkindersitzen und Sitzen für größere Kinder.

Textgröße ändern:

Testsieger bei den Babyschalen waren die Modelle "Joie Sprint" und der "Maxi-Cosi Pebble S" in Kombination mit der Basisstation "FamilyFix S" - jeweils mit der Gesamtnote 1,8. Bei den Kleinkindersitzen hatte der "Thule Elm RWF + Alfi Base" die Nase vorn und bei Sitzen für Kinder ab etwa vier Jahren erreichten der "Cybex Solution G2" und der "Recaro Axion 1" das beste Ergebnis.

Ein Modell empfiehlt der Autoclub indes nicht. Der Sitz deckt zwar Kinder zwischen 40 und 150 Zentimetern Körpergröße ab, dabei "mussten aber offensichtlich Kompromisse eingegangen werden", die sich in einer nur ausreichenden Sicherheitsbewertung widerspiegeln.

Die untersuchten Kindersitze kosten zwischen 100 und 750 Euro. Dabei erhielt das günstigste Modell eine bessere Gesamtnote, während das Teuerste im Sicherheitstest am besten abschnitt. Dort jedoch wurden Schadstoffe nachgewiesen, was eine stärkere Gesamtnote verhinderte.

Der ADAC empfiehlt Eltern, sich vor dem Kauf eines Kindersitzes zu informieren. "Es gibt inzwischen unterschiedlichste Systeme, die unter Umständen nur für bestimmte Pkw freigegeben sind", erklärten die Autoexpertinnen und -experten. Außerdem rät der Automobilclub, Kinder bis zum zweiten Lebensjahr entgegen der Fahrtrichtung fahren zu lassen. Damit verringere sich das Risiko schwerer Verletzungen "teils erheblich".

N.Tartaglione--PV

Empfohlen

Bund und Länder eröffnen Gemeinsames Drohnenabwehrzentrum

Bund und Länder bündeln ihre Kräfte für die bessere Abwehr von Drohnen: Mit Ministerkollegen aus den Ländern eröffnete Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) am Mittwoch das Gemeinsame Drohnenabwehrzentrum in Berlin. Das Zentrum soll nach Angaben seines Ministeriums rund um die Uhr in Betrieb sein; es sei darauf ausgelegt, "kurzfristig und koordiniert auf Gefährdungen der Sicherheitslage zu reagieren".

Mercosur-Abkommen wackelt: Rom und Paris stellen sich quer

Die für Samstag angestrebte Unterzeichnung des Handelsabkommens der EU mit den südamerikanischen Mercosur-Staaten wackelt. Sowohl Italien als auch Frankreich pochen auf eine spätere Abstimmung und zusätzliche Schutzklauseln für europäische Landwirte. "Es wäre verfrüht, das Abkommen in den kommenden Tagen zu unterzeichnen", sagte die italienische Regierungschefin Giorgia Meloni am Mittwoch. Frankreich werde sich "entscheiden dagegen stellen", sollte die EU den Abschluss forcieren wollen, hieß es in Paris.

Bundesregierung beschließt von Umweltschützern kritisiertes Infrastrukturgesetz

Die Bundesregierung hat das von Umweltschützern scharf kritisierte sogenannte Infrastruktur-Zukunftsgesetz beschlossen. Das Gesetz vereinfache und beschleunige "ohne Abstriche bei Sicherheit oder Umwelt" die Verfahren, sagte Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) nach dem Beschluss in Berlin. Dagegen nannte der ökologische Verkehrsclub VCD das Gesetz "verfassungswidrig", da es dem Neubau von Straßen Vorrang vor dem Klimaschutz gebe.

Milliardenpleite von Bremer Greensill Bank: Anklage wegen besonders schweren Bankrotts

Fast fünf Jahre nach der Insolvenz der Greensill Bank in Bremen hat die Staatsanwaltschaft der Hansestadt drei frühere Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder angeklagt. Den Männern werde insbesondere Bankrott in besonders schwerem Fall beziehungsweise Beihilfe dazu vorgeworfen, teilte die Behörde am Mittwoch mit. Dazu komme ferner der Vorwurf der unrichtigen Darstellung oder der Beihilfe dazu im Rahmen der unternehmenseigenen Buchführung.

Textgröße ändern: