Pallade Veneta - Luftverkehrswirtschaft noch nicht zufrieden mit Abschwächung der Fluggastrechte

Luftverkehrswirtschaft noch nicht zufrieden mit Abschwächung der Fluggastrechte


Luftverkehrswirtschaft noch nicht zufrieden mit Abschwächung der Fluggastrechte
Luftverkehrswirtschaft noch nicht zufrieden mit Abschwächung der Fluggastrechte / Foto: Kiran RIDLEY - AFP/Archiv

Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) ist mit der am Donnerstag beschlossenen Abschwächung der Fluggastrechte in der EU noch nicht zufrieden. BDL-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang forderte die EU-Gesetzgeber am Freitag auf, in weiteren Beratungen "praktikable und ausgewogene Lösungen zu finden". Eine Mehrheit der 27 EU-Länder hatte sich dafür ausgesprochen, dass Fluggäste künftig erst ab vier Stunden Verspätung Anspruch auf Entschädigung haben. Der BDL fordert hier fünf Stunden.

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Bislang haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Flug mehr als drei Stunden zu spät ist. Abhängig von der Flugstrecke wird eine Entschädigung von 250, 400 oder 600 Euro fällig.

Die EU-Verkehrsministerinnen und -minister einigten sich am Donnerstag darauf, dass Passagiere für Flüge über eine Entfernung bis zu 3500 Kilometer sowie alle innereuropäischen Flüge ab vier Stunden Anspruch auf eine Zahlung in Höhe von 300 Euro haben sollen. Bei längeren Strecken würden Passagiere ab einer Verspätung von sechs Stunden 500 Euro erhalten.

BDL-Hauptgeschäftsführer Lang verwies am Freitag erneut auf eine Umfrage im Auftrag des Verbands, wonach knapp drei Viertel der befragten Fluggäste bei einer Verspätung ihr Flugziel noch am selben Tag erreichen möchten - und dafür in Kauf nehmen, dass eine Entschädigung erst ab fünf Stunden Verspätung fällig würde.

Laut BDL geben höhere Schwellen den Fluggesellschaften die nötige Zeit, im Störungsfall eine "angemessene" Weiterreise für die Passagiere zu organisieren - etwa eine Ersatzmaschine bereitzustellen, Umbuchungen vorzunehmen oder das betroffene Flugzeug zu reparieren. "Diese Handlungsspielräume bestehen bei der willkürlich festgelegten und unrealistischen Schwelle von drei Stunden nicht", kritisierte Hauptgeschäftsführer Lang.

Bei der vom Verkehrsministerrat beschlossenen Regelung könnten zahlreiche Passagiere bei Verspätungen künftig leer ausgehen. Verbraucherorganisationen hatten deshalb vor einem "nicht hinnehmbaren Rückschritt" für die Rechte von Fluggästen gewarnt.

Grundlage für den Beschluss waren Vorschläge der EU-Kommission aus dem Jahr 2013. Brüssel wollte die Schwelle ursprünglich noch weiter anheben: auf fünf Stunden für kürzere Strecken und bis zu zwölf Stunden für längere Flüge. Deutschland hatte sich dafür eingesetzt, die Schwelle für alle Flüge bei drei Stunden zu belassen. Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) sagte am Donnerstag, die Bundesregierung hoffe darauf, den Verbraucherschutz in den kommenden Verhandlungen noch zu verbessern. Der Gesetzentwurf geht jetzt in die Beratungen zwischen Europaparlament, Mitgliedstaaten und Kommission.

Neben der höheren Schwelle sieht der Beschluss weitere Änderungen an den Rechten für Fluggäste vor, einige davon im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher. Fluggesellschaften sollen bei Verspätungen etwa automatisch ein Formular verschicken, mit dem Passagiere eine Entschädigung beantragen können. Die EU-Länder forderten die Kommission zudem auf, eine automatisierte Auszahlung der Entschädigung zu prüfen, was bislang nicht vorgesehen ist.

R.Zaccone--PV

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