Pallade Veneta - Rechtsstreit um Auftrag für neue Galileo-Satelliten geht in nächste Runde

Rechtsstreit um Auftrag für neue Galileo-Satelliten geht in nächste Runde


Rechtsstreit um Auftrag für neue Galileo-Satelliten geht in nächste Runde
Rechtsstreit um Auftrag für neue Galileo-Satelliten geht in nächste Runde / Foto: Patrick HERTZOG - AFP/Archiv

Das EU-Gericht muss noch einmal über die Vergabe des Auftrags für neue Galileo-Satelliten entscheiden. Auf eine Klage der deutschen Firma OHB hin verwies der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg den Fall am Donnerstag zurück an die Vorinstanz. Die EU-Kommission hatte die Aufträge für bis zu zwölf Satelliten im Wert von 1,47 Milliarden Euro 2021 an die Konkurrenten Thales Alenia Space und Airbus vergeben. (Az. C-415/23 P)

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Galileo ist eines der zentralen EU-Projekte im Raumfahrtbereich. Seine Satelliten liefern weltweit Positionsdaten alternativ zum US-System GPS, dem russischen Glonass oder dem chinesischen Beidou. OHB hatte den Großteil der Satelliten der ersten Galileo-Generation gebaut. Bei dem neuen Auftrag ging es um sogenannte Übergangssatelliten, die den Übergang zur zweiten Generation einleiten sollten.

OHB hatte sich um den Auftrag beworben, aber nicht den Zuschlag erhalten. Gegen die Entscheidung der Kommission wandte sich die Bremer Firma an das EU-Gericht. Sie argumentierte, dass der Mitbewerber Airbus einen früheren leitenden Mitarbeiter von OHB eingestellt habe. Die sensiblen Informationen, die der Mann von OHB bekommen habe, hätten Airbus im Vergabeverfahren einen unzulässigen Vorteil verschafft.

Das Gericht wies die Klage aber im April 2023 ab. OHB wandte sich an den EuGH, der das Gerichtsurteil nun aufhob und den Fall zur neuen Verhandlung zurückverwies. Alle Bieter müssten bei der Abfassung ihrer Angebote die gleichen Chancen haben und die Angebote müssten den gleichen Bedingungen unterworfen sein, erklärte der EuGH.

Der öffentliche Auftraggeber müsse für Gleichbehandlung sorgen. Er müsse also prüfen, ob es Interessenkonflikte gebe. In dem Fall sei nicht auszuschließen, dass Airbus durch die Einstellung des früheren OHB-Mitarbeiters einen ungerechtfertigten Vorteil habe.

Das Gericht hätte prüfen müssen, ob die Kommission den Grundsatz der Gleichbehandlung beachtet hat, wie der EuGH weiter ausführte. Das muss nun nachgeholt werden.

A.dCosmo--PV

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