Pallade Veneta - BGH erlaubt Pressemitteilung von Bundesnetzagentur über Energielieferant

BGH erlaubt Pressemitteilung von Bundesnetzagentur über Energielieferant


BGH erlaubt Pressemitteilung von Bundesnetzagentur über Energielieferant
BGH erlaubt Pressemitteilung von Bundesnetzagentur über Energielieferant / Foto: Thomas Lohnes - AFP/Archiv

Im Rechtsstreit über die Veröffentlichung einer Pressemitteilung durch die Bundesnetzagentur hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe der Behörde Recht gegeben. Die Bundesnetzagentur durfte demnach die Öffentlichkeit darüber informieren, dass sie einem Energielieferanten die Tätigkeit zum Schutz der Kunden untersagte. Der Gasanbieter hatte im Zuge der steigenden Energiepreise im Dezember 2021 die Lieferung eingestellt und 370.000 Kunden gekündigt. (Az. EnVR 10/24)

Textgröße ändern:

Im März 2023 wollte er wieder Kunden beliefern. Die Bundesnetzagentur leitete ein Verfahren zur Überprüfung der Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit ein und verbot dem Anbieter Ende Juni, Haushaltskunden zu beliefern. Im Juli 2023 informierte sie die Öffentlichkeit per Pressemitteilung, um die es nun vor Gericht ging.

Das Unternehmen argumentierte, dass solche Informationen von einer Behörde einen Verlust der Reputation zur Folge hätten und sogar die Existenz vernichten könnten. Es verwies darauf, dass die Entscheidung der Bundesnetzagentur zu dem Zeitpunkt nicht bestandskräftig war.

Diese wurde Ende November 2023 gerichtlich aufgehoben, das Oberlandesgericht Düsseldorf hielt die Untersagung zum Zeitpunkt Juni 2023 aber weiter für gerechtfertigt. Später wurde dem Energieanbieter unter Auflagen wieder erlaubt, Haushalte mit Gas zu beliefern.

Der BGH entschied nun, dass die Pressemitteilung veröffentlicht werden durfte. Sie durfte demnach auch den Hinweis enthalten, dass der Energielieferant nach Auffassung der Bundesnetzagentur die gesetzlichen Regeln nicht eingehalten habe, die einer sicheren und verbraucherfreundlichen Energieversorgung dienen.

Die Behörde habe hier das Interesse der Öffentlichkeit an Information höher gewichten dürfen als die Interessen der Firma, erklärte der BGH. Die zugrunde liegende Regelung im Energiewirtschaftsgesetz solle behördliches Handeln transparenter machen und es ermöglichen, die Öffentlichkeit frühzeitig zu informieren.

Y.Destro--PV

Empfohlen

Zehntausende Menschen feiern Versammlungsfreiheit bei Pride Parade in Budapest

Bunt, fröhlich und stolz: In Budapest haben zehntausende Menschen der Hitze getrotzt und an der diesjährigen Pride Parade teilgenommen - der ersten seit der Abwahl des rechtsnationalistischen Regierungschefs Viktor Orban. Viele der Teilnehmenden, darunter vor allem junge Menschen, schwenkten am Samstag kleine Fähnchen oder große Regenbogenbanner. Viele äußerten sich hoffnungsvoll, dass die LGBTQ-Rechte unter der neuen Regierung von Peter Magyar gestärkt werden könnten.

Bahn rät wegen Hitze von "allen nicht dringend notwendigen Reisen" ab

Die Deutsche Bahn und weitere Eisenbahnverkehrsunternehmen haben ihre Fahrgäste wegen der Hitze aufgerufen, zu Hause zu bleiben. "Bitte vermeiden Sie heute und morgen alle nicht dringend notwendigen Reisen im Fern- und Regionalverkehr", erklärten die Bahn und der Bundesverband Schienennachverkehr (BSN) am Samstag. Gebuchte Tickets können kostenlos storniert werden.

Zuspruch für Abschaffung von Minijobs - Gastronomie will für Erhalt "kämpfen"

Die weitgehende Abschaffung sogenannter Minijobs trifft bei Ökonomen und Gewerkschaften auf Zustimmung. Die Vorsitzende der Wirtschaftsweisen, Monika Schnitzer, begrüßte den Vorschlag der Rentenkommission. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) erklärte, der Vorschlag decke sich mit ihrer langjährigen Haltung. Der Gaststättenverband Dehoga kündigte hingegen Widerstand an: "Wir werden mit aller Kraft für den Erhalt der Minijobs kämpfen", sagte Hauptgeschäftsführerin Jana Schimke den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Samstag).

US-Tech-Aktien sacken ab - Anleger befürchten Blase

Die Aktien großer US-Tech-Unternehmen sind zum Wochenende hin abgesackt. Der Tech-Index Nasdaq gab zum Handelsbeginn in den USA am Freitag um ein Prozent nach. Hintergrund sind Sorgen, dass die hohen Kurse im Zuge der Entwicklung Künstlicher Intelligenz sich als Blase entpuppen könnten.

Textgröße ändern: