Pallade Veneta - BGH erlaubt Pressemitteilung von Bundesnetzagentur über Energielieferant

BGH erlaubt Pressemitteilung von Bundesnetzagentur über Energielieferant


BGH erlaubt Pressemitteilung von Bundesnetzagentur über Energielieferant
BGH erlaubt Pressemitteilung von Bundesnetzagentur über Energielieferant / Foto: Thomas Lohnes - AFP/Archiv

Im Rechtsstreit über die Veröffentlichung einer Pressemitteilung durch die Bundesnetzagentur hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe der Behörde Recht gegeben. Die Bundesnetzagentur durfte demnach die Öffentlichkeit darüber informieren, dass sie einem Energielieferanten die Tätigkeit zum Schutz der Kunden untersagte. Der Gasanbieter hatte im Zuge der steigenden Energiepreise im Dezember 2021 die Lieferung eingestellt und 370.000 Kunden gekündigt. (Az. EnVR 10/24)

Textgröße ändern:

Im März 2023 wollte er wieder Kunden beliefern. Die Bundesnetzagentur leitete ein Verfahren zur Überprüfung der Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit ein und verbot dem Anbieter Ende Juni, Haushaltskunden zu beliefern. Im Juli 2023 informierte sie die Öffentlichkeit per Pressemitteilung, um die es nun vor Gericht ging.

Das Unternehmen argumentierte, dass solche Informationen von einer Behörde einen Verlust der Reputation zur Folge hätten und sogar die Existenz vernichten könnten. Es verwies darauf, dass die Entscheidung der Bundesnetzagentur zu dem Zeitpunkt nicht bestandskräftig war.

Diese wurde Ende November 2023 gerichtlich aufgehoben, das Oberlandesgericht Düsseldorf hielt die Untersagung zum Zeitpunkt Juni 2023 aber weiter für gerechtfertigt. Später wurde dem Energieanbieter unter Auflagen wieder erlaubt, Haushalte mit Gas zu beliefern.

Der BGH entschied nun, dass die Pressemitteilung veröffentlicht werden durfte. Sie durfte demnach auch den Hinweis enthalten, dass der Energielieferant nach Auffassung der Bundesnetzagentur die gesetzlichen Regeln nicht eingehalten habe, die einer sicheren und verbraucherfreundlichen Energieversorgung dienen.

Die Behörde habe hier das Interesse der Öffentlichkeit an Information höher gewichten dürfen als die Interessen der Firma, erklärte der BGH. Die zugrunde liegende Regelung im Energiewirtschaftsgesetz solle behördliches Handeln transparenter machen und es ermöglichen, die Öffentlichkeit frühzeitig zu informieren.

Y.Destro--PV

Empfohlen

Wohnungskrise: Immobilienexperten warnen vor weiterhin zu wenig Neubau

Die Immobilienwirtschaft warnt davor, dass weiter zu wenig neuer Wohnraum gebaut wird. Im vergangenen Jahr dürften "nur knapp 235.000 Wohnungen fertiggestellt worden sein" - der Bedarf liege bis 2040 aber bei 257.400 Wohneinheiten jährlich, heißt es im Dienstag veröffentlichten Frühjahrsgutachten des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA). "Wir haben einen Wohnungsmangel und das ist die soziale Frage unserer Zeit. Und das führt dann auch dazu, dass die Leute grantig werden", sagte ZIA-Präsidentin Iris Schöberl.

89 Jugendliche missbraucht: 79-Jähriger in Frankreich in U-Haft

Ein 79 Jahre alter Mann soll über Jahrzehnte hinweg insgesamt 89 Jugendliche, darunter Minderjährige in Deutschland, missbraucht und überdies seine Mutter und eine Tante getötet haben. Die Jugendlichen habe er in mehreren Ländern missbraucht, darunter Deutschland und die Schweiz, aber auch die Philippinen und Indien, teilte die Staatsanwaltschaft von Grenoble am Dienstag mit. Der Mann sei bereits seit 2024 in Untersuchungshaft.

Umsatz mit Bio-Lebensmitteln auf Rekordhoch - Nachfrage höher als heimisches Angebot

Der Umsatz mit Bio-Lebensmitteln ist im vergangenen Jahr auf einen neuen Rekord gestiegen: Er betrug 18,2 Milliarden Euro und damit 6,7 Prozent mehr als im Vorjahr, wie der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) am Dienstag mitteilte. Die Ökolandbaufläche wuchs demnach um 1,1 Prozent. Die Nachfrage nach Bio-Lebensmitteln ist dennoch höher als das heimische Angebot.

Youtuber MrBeast übernimmt Finanz-App für Generation Z

Youtube-Star MrBeast erweitert sein Geschäftsfeld und kauft eine Finanz-App, die sich vor allem an junge Menschen der sogenannten Generation Z richtet. Der Youtuber, dem weltweit mehr als 450 Millionen Abonnenten folgen, übernimmt die auf Finanzdienstleistungen spezialisierte Plattform Step, wie das Unternehmen Beast Industries und Step am Montag mitteilten. Angaben zum Kaufpreis wurden nicht gemacht.

Textgröße ändern: