Pallade Veneta - Urteil: Lange zurückliegende Teilzeit darf Sozialplan-Leistungen nicht mindern

Urteil: Lange zurückliegende Teilzeit darf Sozialplan-Leistungen nicht mindern


Urteil: Lange zurückliegende Teilzeit darf Sozialplan-Leistungen nicht mindern
Urteil: Lange zurückliegende Teilzeit darf Sozialplan-Leistungen nicht mindern / Foto: John MACDOUGALL - AFP/Archiv

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen wegen einer lange zurückliegenden Teilzeitarbeit nicht bei Sozialplan-Leistungen benachteiligt werden. Nach einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt darf sich eine Teilzeitbeschäftigung nicht mehr nachteilig auswirken, wenn sie vor dem für den Anspruch auf die Leistung notwendigen Beschäftigungszeitraum liegt. (Az.: 9 AZR 287/24)

Textgröße ändern:

Damit gab das BAG der Klage einer Frau statt, die seit 1982 bei einem Unternehmen der Zigarettenindustrie in Hamburg beschäftigt war – teilweise in Teilzeit. Um Personal abzubauen, schloss das Unternehmen 2022 mit dem Gesamtbetriebsrat einen Sozialplan.

Danach konnten Beschäftigte ab 55 Jahren mit mindestens 15 Jahren Betriebszugehörigkeit ein Vorruhestandsentgelt erhalten, längstens bis zum frühestmöglichen Renteneintritt. Die Höhe betrug 70 Prozent des normalen Vollzeit-Einkommens, gewichtet mit dem auf die gesamte Betriebszugehörigkeit bezogenen "individuellen Beschäftigungsgrad".

Das BAG erklärte, es sei zwar zulässig, in der Vereinbarung eine Teilzeitbeschäftigung während einer 15-jährigen Betriebszugehörigkeit mindernd anzurechnen. Teilzeitarbeit, die länger zurückliegt, dürfe aber nicht mehr mindernd berücksichtigt werden. Insoweit führe hier die Betriebsvereinbarung zu einer unzulässigen Diskriminierung wegen Teilzeitarbeit.

Im Streitfall lag ein Teil der Teilzeitphase der Klägerin länger als 15 Jahre zurück. Weil sich dies nach dem Erfurter Urteil nicht mehr mindernd auswirkt, bekommt sie nun ein Vorruhestandsentgelt von 65,6 statt 58,84 Prozent des Vollzeitlohns.

F.Abruzzese--PV

Empfohlen

Ethikbehörde: Trump-Trust investiert massiv in Meta und SpaceX

US-Präsident Donald Trump und seine Familie haben massiv in die Technologiekonzerne Meta und SpaceX investiert. Der Treuhandfonds, der Trumps Vermögenswerte verwaltet, habe im August Aktien der Instagram-Mutter Meta im Wert von bis zu 25 Millionen Dollar (gut 22 Millionen Euro) gekauft, teilte die US-Ethikbehörde (Office of Government Ethics, OGE) am Donnerstag mit. Dazu kämen Unternehmensanleihen des Raumfahrtunternehmens Space X im Wert von bis zu fünf Millionen Dollar.

Rückschlag für Italo: Gericht kassiert Vorgaben für mehr Wettbewerb für Deutsche Bahn

Erfolg für die Deutsche Bahn im Ringen um den Markteinstieg der italienischen Bahngesellschaft Italo in Deutschland: Die DB muss ihren Zugverkehr auf besonders belasteten Strecken laut einem Gerichtsurteil nun doch nicht zugunsten von Konkurrenten einschränken. Das Verwaltungsgericht Köln stufte am Donnerstag eine Wettbewerbsklausel für Fernverkehrsstrecken mit Kapazitätsobergrenzen per Eilbeschluss als rechtswidrig ein. Die Bahn begrüßte das Urteil. Italo erklärte, dennoch an seinem Plänen für einen Markteintritt im Jahr 2028 festhalten zu wollen.

Alex Bodi mizează, alături de CRIF, pe investiții transparente și pe prevenirea riguroasă a spălării banilor

Antreprenorul român Alex Bodi acordă o atenție deosebită prevenirii spălării banilor în cadrul planurilor sale actuale de investiții și dezvoltare internațională. Colaborarea contractuală cu CRIF urmărește să asigure un cadru solid pentru verificarea clienților, a partenerilor de afaceri și a legăturilor dintre companii. Obiectivul prioritar este respectarea permanentă a reglementărilor aplicabile în domeniul prevenirii și combaterii spălării banilor (AML) și, implicit, protejarea proiectelor sale economice împotriva riscurilor juridice, financiare și reputaționale care pot fi evitate.

Bundestag will grünes Licht für neue Bahnstrecke Hamburg-Hannover geben

Der Bundestag will grünes Licht für den Neu- und Ausbau der Bahnstrecke zwischen Hamburg und Hannover geben. Am Mittwoch hatten im Verkehrsausschuss die Abgeordneten von Union, SPD, Grünen und Linken für eine entsprechende Beschlussempfehlung gestimmt, das Plenum sollte sich am Donnerstagabend damit befassen. Dieser Schritt ist die Voraussetzung dafür, dass die Deutsche Bahn das Projekt weiter planen kann.

Textgröße ändern: