Pallade Veneta - Verbraucherschutzzentrale verklagt drei Airlines wegen Handgepäck-Gebühren

Verbraucherschutzzentrale verklagt drei Airlines wegen Handgepäck-Gebühren


Verbraucherschutzzentrale verklagt drei Airlines wegen Handgepäck-Gebühren
Verbraucherschutzzentrale verklagt drei Airlines wegen Handgepäck-Gebühren / Foto: Loic VENANCE - AFP

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat Klage gegen drei Fluggesellschaften wegen des Vorwurfs unzulässiger Handgepäck-Gebühren erhoben. Eine Reihe von Fluggesellschaften locke "mit Flugpreisen, die nicht das gesamte angemessene Handgepäck umfassen", sagte vzbv-Vorstandsmitglied Ramona Pop der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ) vom Samstag. "Das ist Verbrauchertäuschung und verstößt gegen geltendes Recht."

Textgröße ändern:

In einem ersten Schritt hat der vzbv den Angaben zufolge sieben Airlines, darunter auch Ryanair, abgemahnt. "Gegen Easyjet, Wizzair und Vueling Airlines haben wir darüber hinaus Klagen eingereicht, weil sie aus unserer Sicht unzulässige Gebühren einstreichen", sagte Pop. "Die Verfahren laufen."

Fluggesellschaften seien "verpflichtet, angemessenes Handgepäck ohne Extrakosten zu befördern", betonte Pop. Tatsächlich umfasse der Preis oft nur ein einzelnes Mini-Gepäckstück. Für größeres oder zusätzliches Handgepäck müssten Flugreisende draufzahlen. Europaweit seien davon jährlich Millionen Passagiere betroffen. Pop forderte, die Europäische Union müsse klare Standards und Maße für kostenfreies Handgepäck erlassen, um die Verbraucher müssen vor Kostenfallen zu schützen.

Die Klage gegen Easyjet Airline Company Limited ist dem Bericht zufolge beim Kammergericht Berlin eingereicht worden. Die Klage gegen WizzAir Hungary Ltd. liegt demnach beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main, das Verfahren gegen Vueling Airlines S.A. beim Oberlandesgericht Hamm.

Die Verbraucherschützer stützen sich den Angaben zufolge unter anderem auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2014. Demnach handelt es bei der Mitnahme von Handgepäck um einen unverzichtbaren Bestandteil der Beförderung von Fluggästen und nicht um eine Extraleistung der Airline. Für Handgepäck darf aus Sicht der Verbraucherzentrale kein Zuschlag verlangt werden, sofern Gewicht und Abmessungen vernünftigen Anforderungen entsprechen und Sicherheitsbestimmungen erfüllt werden.

P.Colombo--PV

Empfohlen

Regierung: Wirtschaft im Aufschwung - Wachstum aber nicht selbsttragend

Die Bundesregierung sieht die deutsche Wirtschaft wieder auf Wachstumskurs: Das Wirtschaftsministerium hob seine Prognose für das laufende Jahr um 0,8 Prozentpunkte auf 1,3 Prozent an. Dafür verantwortlich seien jedoch maßgeblich die hohen staatlichen Ausgaben sowie Sondereffekte, von denen die Exportwirtschaft profitiert habe, heißt es in der Herbstprojektion. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) sagte, das Wachstum sei nicht selbsttragend - sie drang auf Sozial- und Arbeitsmarktreformen.

Italo-Einstieg: Erfolg für DB in Gerichtsstreit gegen Beschluss von Netzagentur

Erfolg für die Deutsche Bahn im Ringen um den Markteinstieg der italienischen Bahngesellschaft Italo: Die DB muss ihren Zugverkehr auf besonders belasteten Strecken nicht zugunsten von Konkurrenten einschränken. Das Verwaltungsgericht Köln stufte am Donnerstag eine Wettbewerbsklausel für Fernverkehrsstrecken mit Kapazitätsobergrenzen per Eilbeschluss als rechtswidrig ein. Auch die Vorgabe, Konkurrenten an Bahnhöfen Platz für Lounges anbieten zu müssen, lehnte das Gericht ab. Die Bahn erklärte, das Urteil schaffe Klarheit.

Vaterschaftsanerkennung durch Transmann vor einigen Jahren kann unwirksam sein

Die Anerkennung der Vaterschaft für ein Kind durch einen Transmann ist unter Umständen unwirksam. Das betrifft die Zeit vor dem Selbstbestimmungsgesetz 2024, wenn er zum Zeitpunkt der Geburt des Babys rechtlich noch als Frau galt, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss entschied. Die Anerkennung werde auch nicht dadurch wirksam, dass schon mehr als fünf Jahre vergingen. (Az. XII ZB 456/25)

Experten: Bundesregierung beim Bürokratieabbau auf gutem Weg

Die Bundesregierung ist nach Ansicht von Experten beim Abbau der Bürokratie auf einem guten Weg - entscheidend ist nun die konkrete Umsetzung. Mit den Modernisierungsprogrammen sowie dem Zukunftspakt von Bund, Ländern und Kommunen habe die Bundesregierung wichtige Reformprogramme auf den Weg gebracht, stellte der sogenannte Normenkontrollrat (NKR) in seinem am Donnerstag vorgelegten Jahresbericht fest. "Die Richtung stimmt." Jetzt müssten aus Strategien aber konkrete Ergebnisse werden. Gleiches gelte für die geplanten, tiefgreifenden Strukturreformen.

Textgröße ändern: