Pallade Veneta - DB: Urteil zu Stuttgart 21 hat "keine direkten Auswirkungen" auf die Ticketpreise

DB: Urteil zu Stuttgart 21 hat "keine direkten Auswirkungen" auf die Ticketpreise


DB: Urteil zu Stuttgart 21 hat "keine direkten Auswirkungen" auf die Ticketpreise
DB: Urteil zu Stuttgart 21 hat "keine direkten Auswirkungen" auf die Ticketpreise / Foto: Kirill KUDRYAVTSEV - AFP

Das Urteil, nach dem die Deutsche Bahn (DB) die milliardenschweren Mehrkosten für das Projekt Stuttgart 21 allein tragen muss, hat laut Konzern "keine direkten Auswirkungen auf die Ticketpreise". Die DB habe die Kosten für die Fertigstellung des Projekts "aus kaufmännischer Vorsicht (...) als Eigenmittel in ihrer Planung abgebildet", erklärte das Unternehmen am Mittwoch. Somit habe das Urteil keine direkten Auswirkungen auf die Ticketpreise, die aktuelle Finanzlage der DB oder andere Projekte.

Textgröße ändern:

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hatte in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschieden, dass die Deutsche Bahn die Mehrkosten für Stuttgart 21 in Höhe von wahrscheinlich fast sieben Milliarden Euro allein tragen muss. Die baden-württembergische Landesregierung und weitere Partner sind demnach nicht verpflichtet, weiteres Geld für das Projekt zu geben. Das Projekt hat sich seit der Planung vor rund 30 Jahren drastisch verteuert - von drei auf insgesamt bis zu zwölf Milliarden Euro.

Die DB erklärte am Mittwoch, sie prüfe die rechtlichen Auswirkungen der Entscheidung. "Aufgrund der Entstehungsgeschichte des Projektes, den Finanzierungsverhandlungen sowie den vertraglichen Regelungen zu einer gemeinsamen Projektverantwortung" sei der Konzern "fest" davon ausgegangen, dass auch eine gemeinsame Finanzierungsverantwortung bestehe.

Der Verwaltungsgerichtshof hatte in seiner Begründung auf einen 2009 geschlossenen Finanzierungsvertrag zwischen der Bahn und ihren Partnern verwiesen. Darin war ein Kostendeckel von rund 4,5 Milliarden Euro vereinbart worden - für den Fall weiterer Mehrkosten wurde lediglich die Aufnahme von Gesprächen vereinbart.

O.Pileggi--PV

Empfohlen

US-Astronautin nimmt Plüschhasen ihrer kleinen Tochter mit ins All

Die US-Astronautin Jessica Meir will einen Plüschhasen ihrer kleinen Tochter zur Internationalen Raumstation ISS mitnehmen. "Ich habe einen kleinen Stoffhasen, der meiner dreijährigen Tochter gehört", verriet die Astronautin, die am Mittwoch mit der Crew-12 ins All starten soll, am Sonntag bei einer Pressekonferenz. Ihre Tochter habe noch einen zweiten Hasen geschenkt bekommen, der "hier unten bei ihr bleiben wird". Der andere werde auf der ISS "ständig Abenteuer" erleben und Fotos nach Hause schicken.

Prognosen: Regierungskoalition in Japan gewinnt Zweidrittelmehrheit

Bei der Parlamentswahl in Japan hat die Regierungskoalition von Ministerpräsidentin Sanae Takaichi Prognosen zufolge einen klaren Sieg eingefahren. Laut einer am Sonntag nach Schließung der Wahllokale vom Sender NHK veröffentlichten Prognose errang die Koalition mindestens zwei Drittel der Sitze im Unterhaus.

Justizministerin plant mehr Mieterschutz - Union fordert Änderung an Hubigs Plan

Angesichts von Wohnungsnot und steigenden Mietpreisen will das SPD-geführte Bundesjustizministerium den Schutz von Mieterinnen und Mietern verbessern. Ressortchefin Stefanie Hubig (SPD) stellte am Sonntag einen Gesetzentwurf zur Reform des Mietrechts vor, der ein Bündel neuer Maßnahmen zum Mieterschutz enthält - so etwa strengere Regelungen für die Vermietung möblierter Wohnungen und Kurzzeitmietverträgen sowie eine Begrenzung von Indexmieten. Dem Koalitionspartner gehen die Pläne aber zu weit: Die Union machte "Korrekturbedarf" geltend.

Mehr Schutz für Mieterinnen und Mieter: Justizministerin plant Mietrechtsreform

Angesichts von Wohnungsnot und steigenden Mietpreisen will das SPD-geführte Bundesjustizministerium den Schutz von Mieterinnen und Mietern verbessern. Ressortchefin Stefanie Hubig (SPD) stellte am Sonntag einen Gesetzentwurf zur Reform des Mietrechts vor, der ein Bündel neuer Maßnahmen zum Mieterschutz enthält - so etwa strengere Regelungen für die Vermietung möblierter Wohnungen und Kurzzeitmietverträgen sowie eine Begrenzung von Indexmieten.

Textgröße ändern: