Pallade Veneta - Junge Erwachsene in Partnerschaften leben besonders oft in getrennten Wohnungen

Junge Erwachsene in Partnerschaften leben besonders oft in getrennten Wohnungen


Junge Erwachsene in Partnerschaften leben besonders oft in getrennten Wohnungen
Junge Erwachsene in Partnerschaften leben besonders oft in getrennten Wohnungen / Foto: PATRICIA DE MELO MOREIRA - AFP/Archiv

Junge Erwachsene in Partnerschaften leben im Vergleich zu anderen Altersgruppen besonders oft in getrennten Wohnungen. Fast jeder dritte Mensch zwischen 18 und 24 Jahren führte 2021 eine feste Beziehung mit getrennten Haushalten, wie das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BIB) am Mittwoch in Wiesbaden mitteilte. Bei den 40- bis 49-Jährigen lag der Anteil nur noch bei rund sieben Prozent.

Textgröße ändern:

Insgesamt lebte jeder achte Mensch zwischen 18 und 49 Jahren getrennt vom Partner. Gründe für die getrennten Haushalte sind für 62 Prozent berufliche, finanzielle oder wohnungsbedingte Ursachen. Wird das Getrenntwohnen bewusst gewählt, sind vor allem eine fehlende Bereitschaft zum Zusammenzug oder der Wunsch nach Autonomie Gründe dafür.

Wissenschaftlich wird diese Lebensform bilokale Beziehung genannt. Vor allem für Jüngere ist das getrennte Zusammenleben eine Übergangsphase, die oft aus äußeren Umständen entsteht. "Ältere Personen schätzen häufig die vergrößerte Autonomie und den individuellen Freiraum, die durch getrennte Wohnungen entstehen, bei gleichzeitiger emotionaler Nähe und den Vorteilen einer Beziehung", erklärte Heiko Rüger vom BIB.

Bilokale Beziehungen treten häufiger bei höher Gebildeten, Ledigen, Geschiedenen oder Verwitweten auf. Fast die Hälfte der Betroffenen wohnt weniger als 30 Minuten voneinander entfernt. Knapp ein Drittel lebt weiter als eine Stunde entfernt.

Laut der Erhebung sind Menschen in bilokalen Beziehungen zufriedener als Singles, aber etwas weniger zufrieden als zusammelebende Paare. "Mit zunehmender Distanz zwischen den Haushalten nimmt die Zufriedenheit etwas ab, bleibt aber über dem Niveau von Singles", erklärte Mitautor Robert Naderi. Basis der Untersuchung ist eine Umfrage mit mehr als 20.000 Menschen.

F.Dodaro--PV

Empfohlen

Mangelnde Transparenz: EU verhängt Millionenstrafe gegen X

Ungeachtet von Warnungen aus dem Weißen Haus hat die EU-Kommission gegen die Onlineplattform X eine Geldbuße von 120 Millionen Euro verhängt. Die Brüsseler Behörde begründete dies am Freitag mit mangelnder Transparenz bei Werbung und Nutzerkonten auf der Plattform von Tech-Milliardär Elon Musk. Die Regierung von US-Präsident Donald Trump warf der EU "Zensur" vor.

USA: Nicht mehr alle Neugeborene sollen gegen Hepatitis B geimpft werden

Unter US-Präsident Donald Trump eingesetzte Experten haben für eine Kehrtwende bei Impfungen von Säuglingen plädiert. Die Impfkommission empfahl am Freitag, Neugeborene in den USA nicht mehr grundsätzlich gegen Hepatitis B zu immunisieren. Dabei handelt es sich um eine Leberentzündung, die im schlimmsten Fall bei Kindern zum Tod führen kann. Kinderarzt-Vertreter kritisierten die neue Vorgabe als "unverantwortlich".

Gericht untersagt Eurowings irreführende Werbung mit CO2-Ausgleich

Die Fluggesellschaft Eurowings hat bei der Flugbuchung einem Gerichtsurteil zufolge Verbraucherinnen und Verbraucher mit Angaben über den CO2-Ausgleich von Flugreisen in die Irre geführt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf untersagte der Airline, bei Online-Ticketkäufen auf bestimmte Art und Weise mit der Kompensation von CO2-Emissionen zu werben, wie das Gericht am Freitag erklärte. Damit gab es der Berufung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) statt. (Az. I-20 U 38/25)

Medienberichte: Empfehlung für Erhöhung von Rundfunkbeitrag überraschend reduziert

Beim seit Jahren umstrittenen Thema Rundfunkbeitrag gibt es Medienberichten zufolge eine überraschende Entwicklung. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) reduzierte ihre Beitragsempfehlung, wie die Branchendienst Medieninsider und DWDL am Freitag berichteten. Demnach empfiehlt die KEF eine Erhöhung um 28 Cent auf 18,64 Euro zum 1. Januar 2027 - statt der ursprünglich empfohlenen 18,94 Euro.

Textgröße ändern: