Pallade Veneta - Erbstreit mit Sohn in Hessen: Witwe bleibt Testamentsvollstreckerin

Erbstreit mit Sohn in Hessen: Witwe bleibt Testamentsvollstreckerin


Erbstreit mit Sohn in Hessen: Witwe bleibt Testamentsvollstreckerin
Erbstreit mit Sohn in Hessen: Witwe bleibt Testamentsvollstreckerin / Foto: THOMAS KIENZLE - AFP/Archiv

In einem Rechtsstreit mit ihrem Sohn über die Verwaltung von Immobilien hat eine Witwe aus Hessen vor Gericht Erfolg gehabt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main gab einer Beschwerde der Frau nach Angaben vom Freitag statt. Es gibt demnach keinen Grund, sie als Testamentsvollstreckerin zu entlassen.

Textgröße ändern:

Die Eheleute setzten zu Lebzeiten des Manns ein sogenanntes Württemberger Testament auf. Die drei gemeinsamen Kinder wurden darin als Erben benannt. Die überlebende Ehefrau sollte aber ihr Leben lang den Nießbrauch an dem Erbe haben, also die Immobilien nutzen und die Einnahmen behalten. Außerdem wurde sie als Testamentsvollstreckerin eingesetzt.

Nach dem Tod des Vaters beantragte der Sohn, dass seine Mutter als Testamentsvollstreckerin entlassen werden solle. Er begründete das damit, dass sie ihre Pflichten bei der Verwaltung der Immobilien verletzt habe. Das Amtsgericht Königstein als Nachlassgericht entließ die Witwe im Juli aus dem Amt.

Das durfte es aber nicht, wie das Oberlandesgericht in dem nun veröffentlichten Beschluss von Ende November entschied. Eine Entlassung komme in einem solchen Fall nur bei groben Pflichtverletzungen in Betracht. Das sei aber nicht der Fall. Die Frau sei auch nicht unfähig zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung. Mögliche Mängel bei der Erwirtschaftung von Erträgen aus den Immobilien spielen demnach hier keine Rolle - denn das Geld solle ja ohnehin der Witwe und nicht den Kindern zufließen.

Bei Entscheidungen über die Substanz und den Erhalt des Immobilienvermögens habe sie als Testamentsvollstreckerin einen breiten Spielraum, führte das Gericht aus. Es berücksichtigte bei seiner Entscheidung auch, dass die Eheleute ausdrücklich wollten, dass die Frau nach dem Tod ihres Ehemanns eine Doppelstellung als Nießbrauchnehmerin und Testamentsvollstreckerin haben sollte. Die Entscheidung ist nicht mehr anfechtbar.

A.Tucciarone--PV

Empfohlen

SPD-Fraktion: Verabschiedung der Gesundheitsreform wird verschoben

Die für kommende Woche geplante Verabschiedung der Gesundheitsreform im Bundestag wird verschoben. Das große Reformprojekt von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) solle nun am letzten Sitzungstag vor der Sommerpause, dem 10. Juli, verabschiedet werden - zwei Wochen später als geplant, erklärte der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Christos Pantazis, am Donnerstag in Berlin. Er begründete die Verschiebung mit weiterem Beratungsbedarf.

"Koalitionsbruch": Harte Kritik an Entwurf aus dem Hause Bas zu Arbeitszeitreform

Ein Entwurf des SPD-geführten Bundesarbeitsministeriums zur Reform des Arbeitszeitgesetzes ist auf harte Kritik im Arbeitgeberlager und in der Union gestoßen. Wirtschaftsverbände und Unionspolitiker warfen Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) einen Bruch des Koalitionsvertrags vor. Laut einem Referentenentwurf, der AFP am Donnerstag vorlag, will Bas den Übergang von der Tages- zur Wochenarbeitszeit an Tarifverträge knüpfen und strengere Vorschriften für die Arbeitszeiterfassung erlassen.

Rentenkommission einigt sich auf Empfehlungen - aber offenbar nicht einstimmig

Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission hat sich auf Empfehlungen geeinigt. Dies bestätigte das Büro des SPD-Kommissionsmitglieds Annika Klose auf AFP-Anfrage am Donnerstag in Berlin. Offenbar kam aber kein von der Koalition erhofftes einstimmiges Votum zustande. Laut "Handelsblatt" erfolgte die Einigung auf rund 30 Empfehlungen mit großer Mehrheit.

Koalition uneins über mögliche Änderungen an Selbstbestimmungsgesetz

Union und SPD sind sich uneinig über mögliche Änderungen des Selbstbestimmungsgesetzes. Während CDU und CSU auf Einschränkungen des Rechts auf Änderung des Geschlechtseintrags pochen, sieht die SPD keinen Änderungsbedarf. Sie verweist auf die ohnehin anstehende Evaluation des Gesetzes, die abgewartet werden solle.

Textgröße ändern: