Pallade Veneta - Knapp jeder Zehnte muss an Weihnachten arbeiten

Knapp jeder Zehnte muss an Weihnachten arbeiten


Knapp jeder Zehnte muss an Weihnachten arbeiten
Knapp jeder Zehnte muss an Weihnachten arbeiten / Foto: Ina FASSBENDER - AFP/Archiv

Fast jeder oder jede zehnte Beschäftigte muss in diesem Jahr an Weihnachten arbeiten. Neun Prozent der Erwerbstätigen sind an Heiligabend nach 14.00 Uhr noch im Dienst, wie das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung ermittelt hat. Am ersten und zweiten Weihnachtstag liegen die Anteile demnach ähnlich hoch.

Textgröße ändern:

Am Vormittag des 24. Dezembers müssen den Angaben zufolge 24 Prozent aller Erwerbstätigen arbeiten. Der Anteil ist in Ostdeutschland höher als in Westdeutschland. In Bayern sind es demnach 17 Prozent - am höchsten ist der Anteil in Sachsen-Anhalt mit 31 Prozent.

Mit Blick auf die verschiedenen Branchen sind besonders im Gastgewerbe Arbeitskräfte an Weihnachten im Einsatz - weit mehr als ein Viertel der Erwerbstätigen. Auch im Gesundheits- und Sozialbereich sowie im Bereich Verkehr und Logistik ist jeweils jeder und jede Fünfte im Dienst.

Der Anteil der Feiertagsarbeiter sinkt mit steigendem Einkommen: Von den Beschäftigten in der untersten Gehaltsstufe müssen 14 Prozent an Heiligabend nach 14.00 Uhr noch arbeiten, in der höchsten Gehaltsstufe sind es nur sieben Prozent.

Ähnlich sind die Zahlen zum Jahreswechsel: Am Silvestervormittag muss laut WSI ein knappes Viertel der Erwerbstätigen zur Arbeit. Nach 14.00 Uhr sinkt der Anteil auf zehn Prozent. An Neujahr müssen acht Prozent arbeiten.

Das WSI befragte zwischen Mitte November und Anfang Dezember 5800 Erwerbstätige.

F.M.Ferrentino--PV

Empfohlen

Prozess um Social-Media-Sucht: Instagram und Youtube sollen drei Millionen Dollar zahlen

In einem wegweisenden Prozess um Social-Media-Sucht hat ein US-Gericht in Los Angeles die Onlineplattformen Instagram und Youtube zu einer hohen Entschädigungszahlung verurteilt. Sie sollen der Klägerin insgesamt drei Millionen Dollar (rund 2,6 Millionen Euro) zahlen, wie die Geschworenen am Mittwoch entschieden. Die heute 20-jährige Klägerin hatte den Unternehmen vorgeworfen, sie als Minderjährige abhängig gemacht und ihr dadurch schwere psychische Schäden zugefügt zu haben.

Trump beruft Zuckerberg und andere Tech-Chefs in Beirat

Präsident Donald Trump hat einige der größten Namen der US-Technologiebranche in einen Beirat des Weißen Hauses berufen. Dem Rat für Wissenschafts- und Technologieberatung (PCAST) gehören nach Angaben vom Mittwoch unter anderem Meta-Gründer Mark Zuckerberg und Google-Mitgründer Sergey Brin an. Vertreten sind unter anderem auch die Chefs des Halbleiterkonzerns Nvidia und des Softwareunternehmens Oracle, Jensen Huang und Larry Ellison.

Gericht: Pauschale Regelung zu Freistellung nach Kündigung ist unwirksam

Eine pauschale Regelung im Arbeitsvertrag, wonach die Firma Beschäftigte sofort nach der Kündigung freistellen darf, ist unwirksam. Sie benachteiligt Arbeitnehmer unangemessen, wie das Bundesarbeitsgericht in Erfurt am Dienstag entschied. Ihr Interesse, tatsächlich bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses weiterzuarbeiten, wiegt hier schwerer als das Interesse der Arbeitgeber an der Freistellung. (Az. 5 AZR 108/25)

Merz verteidigt Streichung von Mitteln für Demokratieförderung

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat die geplante Streichung der Unterstützung für bestimmte Projekte zur Demokratieförderung verteidigt. Die Finanzmittel würden künftig "wirklich konzentriert auf diejenigen, die sich für unsere Demokratie für unser Land einsetzen", sagte Merz am Mittwoch in der Fragestunde des Bundestags. Merz äußerte sich auf eine Frage der Linken-Abgeordneten Mandy Eißling - und deutete an, dass von der Streichung gerade auch linksgerichtete Projekte betroffen sein könnten.

Textgröße ändern: