Pallade Veneta - Justizministerin Hubig legt Paket für besseren Mieterschutz vor

Justizministerin Hubig legt Paket für besseren Mieterschutz vor


Justizministerin Hubig legt Paket für besseren Mieterschutz vor
Justizministerin Hubig legt Paket für besseren Mieterschutz vor / Foto: John MACDOUGALL - AFP

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat nach der Verlängerung der Mietpreisbremse weitere Regulierungen zum Mieterschutz angekündigt. Sie will Indexmieten und Möblierungszuschläge deckeln und Kurzzeitvermietungen begrenzen, die bislang nicht unter die Mietpreisbremse fallen, wie sie am Samstag in den Zeitungen der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft (NBR) ankündigte. Den entsprechenden Gesetzentwurf habe sie vor ein paar Tagen in die regierungsinterne Abstimmung gegeben, sagte Hubig. Das Mietenpaket solle "spätestens Anfang 2027 in Kraft treten".

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"Wir deckeln den Anstieg von Indexmieten bei 3,5 Prozent pro Jahr", kündigte die Ministerin an. Sie begründete dies mit dem Anstieg der Preise nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine vor fast vier Jahren.

Die Indexmieten, die sich an der Inflationsrate orientieren, seien rasant gestiegen: "Mieterhöhungen von jährlich sechs bis sieben Prozent oder sogar noch mehr sind auf Dauer aber kaum zu stemmen", sagte Hubig. Die Deckelung soll für alle Indexmietverträge gelten, "egal ob neu oder alt".

Beim möblierten Wohnen soll demnach im Mietvertrag klar ausgewiesen sein, wie hoch die Grundmiete und wie hoch der Zuschlag für die Möblierung ist, sagte die Ministerin. Für vollmöblierte Wohnungen sollen Vermieter demnach eine Pauschale von fünf Prozent der Nettokaltmiete verlangen können. "Das macht es transparent. Und das macht es einfacher für den Mieter zu erkennen, ob die Mietpreisbremse eingehalten wird."

Auch Kurzzeitvermietungen, für die bislang keine Mietpreisbremse gilt und die immer wieder verlängert werden können, möchte Hubig strenger regulieren. "Ich will Kurzzeitmietverträge fix auf maximal sechs Monate begrenzen", sagte sie den NBR-Zeitungen. "Sobald länger als ein halbes Jahr gemietet wird, auch mit einer längeren Befristung, unterliegt die Wohnung regulär der Mietpreisbremse", kündigte die Justizministerin an.

Die Mietpreisbremse war im Sommer über Ende 2025 hinaus bis Ende 2029 verlängert worden. Sie ist Grundlage für Regelungen zur Begrenzung der Mieten in den Ländern. Per Rechtsverordnung können damit Landesregierungen Gebiete mit "angespanntem Wohnungsmarkt" festlegen, in denen die Begrenzung von Mieterhöhungen bei Wiedervermietungen gilt.

SPD-Fraktionsvize Sonja Eichwede sagte der Nachrichtenagentur AFP am Samstag: "Die Mietpreisbremse haben wir schon verlängert, nun wollen wir dafür sorgen, dass Verstöße teurer werden." Wer überhöhte Mieten verlange, "muss bestraft werden". Wohnen dürfe kein Luxusgut sein, "es ist ein Grundrecht".

Mit dem von Hubig vorgelegten Maßnahmenpaket für faire Mieten "wollen wir dafür sorgen, dass sich Menschen aller Einkommensgruppen Wohnen wieder leisten können" sagte Eichwede. Bezahlbares Wohnen für alle sei für die SPD-Bundestagsfraktion ein Thema mit hoher Priorität.

Die Sprecherin für Mieten- und Wohnungspolitik der Linken-Bundestagsfraktion, Caren Lay, forderte eine "grundlegende Mietrechtsreform statt Flickschusterei". Indexmieten müssten nicht besser reguliert, sondern sollten "ganz verboten werden". Zudem müssten Wohnungsämter "dringend gestärkt werden" - damit neue Regeln zum Mieterschutz auch tatsächlich überprüft würden.

Justizministerin Hubig kündigte in den NBR-Zeitungen auch eine Ausweitung der Regelung über Schonfristzahlungen an: "Wenn man einen Mietvertrag nachträglich ausgleicht, soll dies nicht nur die fristlose, sondern die oft gleichzeitig ausgesprochene ordentliche Kündigung unwirksam machen. Damit verhindern wir, dass Menschen ihre Wohnung verlieren, obwohl sie ihre Mietrückstände ausgeglichen haben."

Das Gesetzespaket soll zudem eine Reform der Umlage von Modernisierungskosten enthalten. Vermieter sollen nach Hubigs Angaben Modernisierungskosten bis 20.000 Euro in einem vereinfachten Verfahren umlegen können, statt wie bislang maximal 10.000 Euro. Bei höheren Investitionen würden weiterhin die bisherigen Umlageregeln gelten. Auch die Möglichkeit der steuerlichen Absetzung gebe es weiter.

Z.Ottaviano--PV

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