Pallade Veneta - Freie Wahl beim Fernsehen: Karlsruhe prüft Sonderkündigungsrecht für Kabelverträge

Freie Wahl beim Fernsehen: Karlsruhe prüft Sonderkündigungsrecht für Kabelverträge


Freie Wahl beim Fernsehen: Karlsruhe prüft Sonderkündigungsrecht für Kabelverträge
Freie Wahl beim Fernsehen: Karlsruhe prüft Sonderkündigungsrecht für Kabelverträge / Foto: Anna KURTH - AFP/Archiv

Fernsehen in der Mietwohnung ist nicht mehr Teil der Nebenkosten - die Folgen dieser Neuregelung werden nun vom Bundesverfassungsgericht geprüft. Es verhandelte am Dienstag in Karlsruhe über die Beschwerden von drei mittelständischen Telekommunikationsfirmen. Sie stören sich an einem fristlosen Sonderkündigungsrecht für Fernsehverträge, das auf die Abschaffung des sogenannten Nebenkostenprivilegs Ende 2021 folgte. (Az. 1 BvR 1803/22 u.a.)

Textgröße ändern:

Bis dahin konnten Vermieter die Kosten für den gemeinsamen Fernsehanschluss in einem Mehrfamilienhaus über die Nebenkosten auf die Mieter umlegen - unabhängig davon, ob die Mieter den Anschluss tatsächlich nutzten. Das galt jahrzehntelang. Die Regelung hatte ihren Ursprung in den 70er Jahren, wie Gerichtspräsident Stephan Harbarth sagte. Sie sollte "der Entstehung sogenannter 'Satellitenschüssel-Wälder' auf den Dächern von Mietshäusern entgegenwirken".

Der Bundesnetzagentur zufolge ging es vor mehr als 40 Jahren darum, die rasche Verbreitung von Kabelfernsehen mit neuen Sendern und Programmen zu fördern. Mehr als zwölf Millionen Mietverhältnisse betraf das Nebenkostenprivileg nach Gerichtsangaben. Inzwischen hat sich das Angebot aber verändert. Viele Menschen streamen Filme, Shows, Nachrichtensendungen oder Serien nur noch online. Ausgebaut wird vor allem Glasfaser.

Und Mieter können wählen, ob und wie sie fernsehen wollen. Bei der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs galt eine Übergangsfrist bis Ende Juni 2024 - die oft über zehn oder 15 Jahre laufenden Verträge mit Kabelnetzbetreibern durften darum mit Wirkung ab Juli 2024 fristlos gekündigt werden. Vermieter mussten dafür keinen Schadenersatz zahlen.

Bei den drei Telekommunikationsunternehmen, die vor das Verfassungsgericht zogen, gingen viele solcher Kündigungen ein. Sie sitzen in Bayern und Hamburg, versorgen Wohnungen mit Kabel- sowie zum Teil auch mit Satellitenfernsehen und betreiben dazu hausinterne Verteilernetze.

Ihre Anwälte beklagten vor Gericht, dass die "erheblichen" Belastungen der Kündigungen einseitig die Firmen beträfen. Der finanzielle Schaden sei "immens", hieß es. Ein Anwalt verwies darauf, dass die Unternehmen die Fernsehanlagen erst einmal auf eigene Kosten installiert hätten - amortisieren würden sie sich erst bei langen Vertragslaufzeiten.

In der Verhandlung ging es um die Frage, ob die Interessen der Netzbetreiber bei der Neuregelung ausreichend berücksichtigt wurden - und ob es womöglich anstelle des Sonderkündigungsrechts andere Optionen gegeben hätte, beispielsweise abhängig von der Entscheidung der Mieter.

Für das Bundesdigitalministerium verteidigte Ministerialdirektorin Irina Soeffky das Vorgehen unter anderem mit der Wahlfreiheit von Mietern, die EU-rechtlich geboten sei. Durch die teils sehr langen Laufzeiten der Fernsehverträge habe die Gefahr bestanden, dass diese Wahlfreiheit unterminiert werden könnte.

Die schließlich beschlossene Regelung sollte Rechtssicherheit schaffen, wie sie ausführte. Außerdem verwies die Bundesregierung darauf, dass Vermietern ohne das Sonderkündigungsrecht ein wirtschaftliches Risiko auferlegt worden wäre.

Das Gericht muss prüfen, ob Grundrechte wie das Eigentumsrecht oder die Berufsfreiheit verletzt wurden. Wann es darüber entscheidet, steht noch nicht fest. Meist wird das Urteil einige Wochen bis Monate nach der mündlichen Verhandlung verkündet.

C.Conti--PV

Empfohlen

Ab November "dauerhaft": Deutsche Bahn verlängert für Ferien eingeführtes Familienticket

Das zunächst nur für einen begrenzten Zeitraum im Sommer eingeführte Familienticket der Deutschen Bahn soll ab November dauerhaft angeboten werden. "Wir haben uns entschieden, das Familienticket, das wir zunächst zeitweise für die Sommerferien eingeführt hatten, dauerhaft ins Sortiment aufzunehmen", sagte Bahn-Chefin Evelyn Palla der "Bild am Sonntag". Eine Hin- und Rückfahrt für Familien kostet in dem Tarif 99,99 Euro inklusive ICE-Reservierung.

Nach Scheitern von Wohnungsgesetz in Spanien: Zehntausende demonstrieren für bezahlbaren Wohnraum

Nach dem Nein des spanischen Parlaments zu einem Regulierungspaket gegen die Wohnungsnot haben am Samstag erneut zehntausende Menschen im Land für bezahlbaren Wohnraum demonstriert. In Madrid zogen mehrere Demonstrationszüge durch das Stadtzentrum. Auf einem großen Transparent stand "Auf zum Generalstreik". Nach Behördenangaben beteiligten sich alleine in der Hauptstadt 70.000 Menschen an den Demonstrationen, die Organisatoren sprachen von 500.000.

Trump lobt Freigabe europäischer Ölreserven - Keine Drohung mit Diesel-Exportstopp mehr

US-Präsident Donald Trump hat die Entscheidung der europäischen G7-Staaten zur Freigabe der Ölreserven gelobt - seine Drohung mit einem Diesel-Exportstopp der USA zog er zurück. "Was Europa gemacht hat, war wirklich eine großartige Sache", sagte Trump am Freitag (Ortszeit) auf die Frage eines AFP-Journalisten. Ein Exportstopp habe auch nie "wirklich auf dem Tisch gelegen". In Deutschland kritisierten die Grünen die Freigabe als "politische Dummheit".

Grüne kritisieren Freigabe von Ölreserven als "politische Dummheit"

Die Grünen haben die Entscheidung der G7-Staaten zur Freigabe von Öl und Diesel aus ihren nationalen Reserven scharf kritisiert. "Die Freigabe ist ein Fehler, schlimmer noch: eine politische Dummheit", sagte der Grünen-Energiepolitiker Michael Kellner am Samstag der Nachrichtenagentur AFP in Berlin. "Die Reserven sind für echte Notfälle da und nicht für einen amerikanischen Präsidenten, dem im Wahlkampf die Felle davonschwimmen."

Textgröße ändern: