Pallade Veneta - Beschleunigter Glasfaserausbau: Recht auf Anschluss soll ausgeweitet werden

Beschleunigter Glasfaserausbau: Recht auf Anschluss soll ausgeweitet werden


Beschleunigter Glasfaserausbau: Recht auf Anschluss soll ausgeweitet werden
Beschleunigter Glasfaserausbau: Recht auf Anschluss soll ausgeweitet werden / Foto: Andrew CABALLERO-REYNOLDS - AFP/Archiv

Bewohner von Mehrfamilienhäusern, die an das Glasfasernetz für schnelles Internet angeschlossen werden möchten, sollen dies nach Vorstellung von Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) künftig einfacher durchsetzen können. Ziel sei es, "Glasfaser bis in jedes Gebäude und jede Wohnung zu bringen", erklärte Wildberger. Ein am Mittwoch verabschiedeter Gesetzesentwurf sieht insbesondere vor, dass die Gebäudeeigentümer den Anschluss nicht mehr verhindern können.

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Telekommunikationsunternehmen erhalten dem Gesetzesentwurf zufolge ein "Recht auf Vollausbau": Unter bestimmten Bedingungen dürfen sie im gesamten Gebäude Glasfaser verlegten. Der Eigentümer kann dies nur verhindern, wenn er zusichert, den Infrastrukturausbau selbst zu veranlassen. Das Recht auf Vollausbau soll auch den Anschluss von Wohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften erleichtern, da für den Ausbau des gesamten Gebäudes dann nicht mehr die Zustimmung aller einzelnen Eigentümer eingeholt werden muss.

Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland wertete dies "als wichtiges Signal für einen praxistauglicheren Glasfaserausbau im Gebäudebestand". Allerdings brauche es klare gesetzliche Leitplanken, damit das Recht auf Vollausbau nicht zur Belastung für Immobilienverwalter wird. Auch der Breitbandverband Breko hofft, dass die Verlegung von Glasfaserleitungen in Gebäuden so künftig schneller und effizienter passieren kann.

Der Gesetzesentwurf sieht zudem vor, dass Telekommunikationsunternehmen "diskriminierungsfrei" Zugang zu bestehenden gebäudeinternen Netzen erhalten. Der Betreiber einer hausinternen Verkabelung muss dann einem Konkurrenten unter Umständen ermöglichen, seine Anlage mit zu nutzen. "Somit können Verbraucherinnen und Verbraucher aus einer größeren Anzahl an Anbietern auswählen", erklärte das Digitalministerium.

Vertreter der Konkurrenzunternehmen zum Platzhirsch Telekom sehen dies kritisch. "Neue, bedingungslose Mitnutzungsrechte zu regulierten Bedingungen und Preisen spielen vor allem der Deutschen Telekom in die Karten", erklärte der Breitbandverband Anga. Viele im Vergleich zur Telekom kleinere Anbieter wie Vodafone, Ewe Tel oder NetCologne betreiben gebäudeinterne Netzwerke.

Das Vergleichsportal Verivox bewertet den Gesetzesentwurf als "im Grundsatz sinnvoll austariert". "Vor allem der erleichterte Ausbau in Mehrfamilienhäusern könnte zu einem wichtigen Baustein der Kupfer-Glas-Migration werden". erklärte der Verivox-Telekommunikationsexperten Jörg Schamberg. Die Telekom betreibt bislang die Kupfernetze für Internetanschlüsse per DSL. Glasfasernetze werden auch von einer Reihe anderer Unternehmen verlegt.

Um den Ausbau von Glasfasernetzen voranzutreiben, hatte Wildberger als eine seiner ersten Amtshandlungen im vergangenen Jahr bereits das Telekommunikationsgesetz (TKG) reformiert und den Netzausbau zum "überragenden öffentlichen Interesse" erklärt. Eine weitere TKG-Nouvelle soll nun mit weiteren "gezielten Maßnahmen" den Ausbau beschleunigen. Es gehe darum, "Bürokratie gezielt abzubauen und Verfahren effizienter zu gestalten", erklärte Wildberger.

Theoretisch ist die Glasfaserabdeckung in Deutschland bereits sehr hoch: Mitte vergangenen Jahres war nach Angaben des Bundesverband in 24,3 Millionen Haushalte, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen ein Glasfaseranschluss möglich. Allerdings endet die Leitung in vielen Fällen vor der Haustür. Zudem ist längst nicht jeder Anschluss, der bis in die Wohnung reicht, auch aktiviert. Zuletzt lag der Anteil der theoretisch möglichen Anschlüsse, die am Ende tatsächlich gebucht wurden, bei 27 Prozent.

E.Magrini--PV

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