Pallade Veneta - Medienbericht: Schufa speichert alte Daten von Verbrauchern länger als angenommen

Medienbericht: Schufa speichert alte Daten von Verbrauchern länger als angenommen


Medienbericht: Schufa speichert alte Daten von Verbrauchern länger als angenommen
Medienbericht: Schufa speichert alte Daten von Verbrauchern länger als angenommen / Foto: INA FASSBENDER - AFP/Archiv

Die Wirtschaftsauskunftei Schufa speichert einem Medienbericht zufolge veraltete Daten von zahlreichen Verbraucherinnen und Verbrauchern deutlich länger als bisher angenommen. Diese sensiblen Daten nutze das Unternehmen für Tests, deren Ergebnisse sie an Firmen weitergebe, berichteten NDR und "Süddeutsche Zeitung" (SZ) am Mittwoch unter Verweis auf eine gemeinsame Recherche. Die Betroffenen erführen nichts davon, auch in der Fachwelt sei diese "Schattendatenbank" bisher quasi unbekannt.  

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Gespeichert werden dem Bericht zufolge in der Datenbank vor allem Informationen, von denen Verbraucher bisher annehmen konnten, dass sie längst gelöscht wurden. Dazu zählen mutmaßlich alte Kredite und Kreditkarten, Pfändungen und Privatinsolvenzen und Schulden, die die Betroffenen oft schon vor Jahren beglichen haben. Die Schufa berechnet aus diesen Daten unter anderem, wie gut neu entwickelte Scores funktionieren. 

Die Schufa ist für viele Menschen so wichtig, weil sie die Kreditwürdigkeit einzelner Verbraucher anhand von gesammelten Daten bewertet. Auf dieser Grundlage können Unternehmen die Wahrscheinlichkeit einschätzen, ob jemand seine Rechnungen zahlt. Banken, Kreditvermittler, Onlinehändler oder beispielsweise auch Energieversorger nutzen ihn. Die Wirtschaftsauskunftei verfügt über Daten von mehr als 68 Millionen Menschen.

Die zusätzliche Speicherung historischer Daten hält das Unternehmen für rechtens und beruft sich auf gesetzliche Vorschriften, wie NDR und "SZ" weiter berichteten. Das sähen Verbraucherschützer und Juristen anders: Mehrere Experten hätten im Gespräch mit den beiden Medien an gesetzliche Löschfristen und den in der Datenschutz-Grundverordnung verankerten Grundsatz der Datensparsamkeit erinnert.

Sie kritisieren den Angaben nach insbesondere die Weitergabe alter Scores an Firmenkunden, insbesondere Nicht-Banken wie Energieversorger oder Telekommunikationsanbieter. Auch bemängeln die Experten, dass die Kunden bisher gar nicht wissen, dass diese älteren Daten über sie gespeichert werden.

Mittlerweile befasst sich laut Bericht auch der Hessische Landesdatenschutzbeauftragte mit der Sache. Er klärt gerade in einem Hinweisverfahren, ob die Schufa Verbraucher über die Speicherung informieren muss.

I.Saccomanno--PV

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