Pallade Veneta - Geld für mehr Teilhabe ärmerer Kinder erreicht Großteil der Berechtigten nicht

Geld für mehr Teilhabe ärmerer Kinder erreicht Großteil der Berechtigten nicht


Geld für mehr Teilhabe ärmerer Kinder erreicht Großteil der Berechtigten nicht
Geld für mehr Teilhabe ärmerer Kinder erreicht Großteil der Berechtigten nicht / Foto: Tobias SCHWARZ - AFP/Archiv

Mehr als acht von zehn anspruchsberechtigten Kindern und Jugendlichen, die Grundsicherung beziehen, erhalten den monatlichen Teilhabebetrag von 15 Euro nicht. Dies zeigen am Montag veröffentlichte Berechnungen der Bertelsmann Stiftung in Gütersloh. Von den Sechs- bis unter 15-Jährigen nehmen demnach lediglich rund 18 Prozent die staatliche Leistung in Anspruch, von den 15- bis unter 18-Jährigen nur zwölf Prozent.

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Bei jungen Menschen, die Sozialhilfe beziehen oder unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen, ist die Inanspruchnahme den Angaben zufolge noch geringer. Für Kinder aus Familien mit Wohngeld oder Kinderzuschlag sei mangels Daten nicht einmal bekannt, wie viele von ihnen die Leistungen erhalten.

Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt der Staat seit 2011 Kinder und Jugendliche aus Familien mit wenig Geld. So wird die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben, wie im Sportverein oder in der Musikschule, mit 15 Euro monatlich gefördert. Bezuschusst wird auch der Schulbedarf - mit 130 Euro für das erste Schulhalbjahr und 65 Euro für das zweite.

Laut Bertelsmann Stiftung erhalten den jährlichen Schulbedarfszuschuss von 195 Euro 78 Prozent der Sechs- bis unter 15-Jährigen im Grundsicherungbezug. Damit bleibe jedes fünfte Kind ohne Unterstützung für Hefte, Stifte oder andere Lernmittel, kritisierte die Bertelsmann Stiftung. Das kostenlose gemeinschaftliche Mittagessen nehmen demnach lediglich 37 Prozent in Anspruch.

Die Bertelsmann Stiftung forderte, den Zugang zum Bildungs- und Teilhabepaket grundlegend zu vereinfachen. "Leistungen sollten möglichst ohne zusätzliche Anträge ausgezahlt, Zuständigkeiten gebündelt und vorhandene Informationen zwischen den Behörden digital genutzt werden." Zudem brauche es eine verlässliche Datengrundlage zu den Anspruchsberechtigten und der Leistungsnutzung.

"Teilhabe ist kein Zusatz, sondern eine wichtige Voraussetzung für Bildung, Zugehörigkeit und ein gutes Aufwachsen", betonte Antje Funcke, Expertin für Familienpolitik der Bertelsmann Stiftung. Unterschiedliche Bewilligungs- und Antragsverfahren, komplexe Formulare und umfangreiche Nachweispflichten erschwerten es den Eltern, die Leistungen zu beantragen. "Die Politik sollte deshalb nicht nur die bürokratischen Hürden beseitigen, sondern auch endlich transparent machen, welche Kinder erreicht werden und welche nicht."

R.Zarlengo--PV

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