Pallade Veneta - Lehrergewerkschaft begrüßt Pläne für bessere Vergleichbarkeit bei Abitur

Lehrergewerkschaft begrüßt Pläne für bessere Vergleichbarkeit bei Abitur


Lehrergewerkschaft begrüßt Pläne für bessere Vergleichbarkeit bei Abitur
Lehrergewerkschaft begrüßt Pläne für bessere Vergleichbarkeit bei Abitur / Foto: Ina FASSBENDER - AFP/Archiv

Der Deutsche Philologenverband hat die von den Kultusministerinnen und -ministern der Länder geplante Vereinheitlichung des Abiturs in Deutschland begrüßt. "Wir sind froh, wenn die Kultusministerkonferenz den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts von 2017 nun erfüllt und für mehr Vergleichbarkeit beim Abitur sorgt", erklärte die Verbandsvorsitzende Susanne Lin-Klitzing am Donnerstag. Wenn die Änderungen so beschlossen würden, sei viel von dem erreicht, wofür der Verband "seit Langem eintritt".

Textgröße ändern:

Die Kultusministerkonferenz tagt am Donnerstag und Freitag turnusgemäß in Berlin. Auf der Tagesordnung stehen auch der Umgang mit dem Lehrkräftemangel und aktuelle Entwicklungen der Lehrerbildung. Den Vorsitz hat die Berliner Bildungssenatorin Astrid-Sabine Busse (SPD).

Nach den neuen Plänen zum Abitur soll die Zahl der Leistungskurse von bisher bis zu vier auf bis zu drei reduziert werden. Die Zahl der verpflichtenden Halbjahreskurse soll zudem auf einheitlich 40 erhöht werden.

Vorteile sieht der Philologenverband bei der sich daraus ergebenden gerechteren Verteilung der Studienzulassungen. "Gleichwohl gibt es noch viel zu tun, um das inhaltliche Niveau des Abiturs nicht nur zu sichern, sondern angesichts der großen Herausforderungen, vor denen wir stehen, kontinuierlich zu steigern", mahnte Lin-Klitzing.

Der Verband forderte, dass Schüler die Grundkurse Deutsch und Mathematik in der Oberstufe über vier Halbjahre lang mit mindestens "ausreichend" abschließen müssen. Dies sei bisher nicht der Fall.

Zudem erhofft sich der Philologenverband "deutliche Entlastungen" für Lehrkräfte, um das Niveau des Unterrichts zu sichern. Schon heute würden Lehrerinnen und Lehrer über ihre "Belastungsgrenze" hinaus arbeiten.

Hintergrund der geplanten Reform ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2017. Dabei ging es um den Numerus clausus in den medizinischen Studiengängen. Die Richter hatten die Kultusminister dazu aufgefordert, das Abitur bundesweit vergleichbarer zu machen, um mehr Chancengleichheit bei der Bewerbung um die Studienplätze zu schaffen.

A.Tucciarone--PV

Empfohlen

Weniger Deutsche studieren im Ausland - 20 Prozent Rückgang allein in den USA

Die Zahl deutscher Studierender im Ausland ist 2023 etwas zurückgegangen. 137.000 Studentinnen und Studenten waren in dem Jahr an einer ausländischen Hochschule eingeschrieben, also ein Prozent weniger als im Jahr zuvor, wie das Statistische Bundesamt am Donnerstag in Wiesbaden mitteilte. Zurückzuführen war dies vor allem darauf, dass deutlich weniger Deutsche in den USA, Großbritannien und den Niederlanden studierten.

Großbritannien einigt sich mit EU auf Wiedereintritt in das Erasmus-Programm

Fast fünf Jahre nach seinem Ausstieg aus dem Erasmus-Programm wird Großbritannien dem Studierendenaustauschprogramm erneut beitreten. Dies gaben die Europäische Union und die britische Regierung am Mittwoch in einer gemeinsamen Erklärung bekannt. "Das Vereinigte Königreich hat erfolgreich Bedingungen für den Beitritt zum Erasmus+-Programm im Jahr 2027 vereinbart", erklärte die britische Regierung. Das Land war Anfang 2021 infolge des Brexits aus dem EU-Programm ausgestiegen.

Kinderhilfswerk: Wohnort entscheidet noch immer über Umsetzung von Kinderrechten

In Deutschland entscheidet noch immer vielfach der Wohnort über die Umsetzung von Kinderrechten - von gleichwertigen Lebensverhältnissen könne hingegen "keine Rede sein". Zu diesem Schluss kommt der aktuelle Kinderrechte-Index, den das Deutsche Kinderhilfswerk am Donnerstag vorstellte. Der Index zeige, dass die Chancen junger Menschen "nicht nur aufgrund ihres Elternhauses, sondern auch regional sehr unterschiedlich verteilt sind". Bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention gebe es insgesamt "großen Nachholbedarf".

Verfassungsbeschwerde von Professoren gegen Thüringer Hochschulgesetz kaum erfolgreich

Eine Gruppe von Professorinnen und Professoren aus Thüringen ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen des thüringischen Hochschulgesetzes weitgehend gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte am Donnerstag, dass ihre Rügen überwiegend unbegründet seien. Zwei Regelungen zum Stimmrecht wurden aber für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. (Az. 1 BvR 1141/19)

Textgröße ändern: