Pallade Veneta - Kultusministerkonferenz will konzertiert gegen Lehrermangel vorgehen

Kultusministerkonferenz will konzertiert gegen Lehrermangel vorgehen


Kultusministerkonferenz will konzertiert gegen Lehrermangel vorgehen
Kultusministerkonferenz will konzertiert gegen Lehrermangel vorgehen / Foto: Ina FASSBENDER - AFP/Archiv

Die aus den Schulministerinnen und -ministern aller Bundesländer bestehende Kultusministerkonferenz (KMK) will konzertiert gegen den Lehrermangel in Deutschland vorgehen. Im Anschluss an Beratungen der KMK erklärte deren Präsidentin, die Berliner Schulsenatorin Astrid-Sabine Busse (SPD), die Länder seien sich "der großen Herausforderung durch den bundesweiten Lehrkräftemangel sehr bewusst und werden künftig in zunehmendem Maße konzertiert handeln". Es sollten auch neue Wege eröffnet werden, um gegen den Lehrermangel vorzugehen.

Textgröße ändern:

In einer gemeinsamen Erklärung nach zweitägigen Beratungen schrieben die Ressortchefs, dass sie Lehrkräfte durch einen leichteren Studiengangwechsel von einem fachwissenschaftlichen oder künstlerischen Studiengang in die Lehramtsstudiengänge gewinnen wollen. Außerdem sollen Quer- und Seiteneinsteiger leichter für den Einstieg in den Lehrerberuf gewonnen werden.

Außerdem werde geprüft, Studierenden nach einem Bachelor in einem Bedarfsfach dein Eintritt zum Studienfach Master of Education zu öffnen und dort fehlende Inhalte für den Lehrerberuf vollumfänglich nachzuholen. Auch die Möglichkeit, duale Studiengänge zu öffnen, werde geprüft.

Quer- und Seiteneinsteiger sollen qualifiziert werden und die Qualifikation so vergleichbar gemacht werden, dass auch ein Wechsel in ein anderes Bundesland möglich wird. Außerdem werde geprüft, Lehrer mit nur einem anderen Unterrichtsfach einzusetzen. Die Länder prüfen außerdem, im Ausland erworbene Abschlüsse leichter anzuerkennen und Bewerber und Bewerberinnen aus dem Ausland schneller für den Schuldienst zu qualifizieren.

Wie bereits seit längerem angekündigt, beschlossen die Kultusminister Vereinheitlichungen beim Abitur. So wird die Zahl der Leistungskurse auf bis zu drei reduziert, die Zahl der verpflichtenden Halbjahreskurse wird auf 40 erhöht, wovon 36 in die Abiturnote eingebracht werden müssen.

Die gesellschaftswissenschaftlichen Fächer müssen sechs Halbjahre statt bisher vier belegt werden, die naturwissenschaftlichen Fächer werden auf Grundkursniveau einheitlich dreistündig unterrichtet. Bisher sind auch zweistündige Kurse möglich. Umgesetzt werden müssen die Regelungen spätestens zum Jahr 2027.

Schließlich einigte sich die KMK auch darauf, vom Bund einen angepassten Verteilschlüssel für die Gelder aus dem von der Bundesregierung geplanten Startchancenprogramm zu fordern. So sollen Länder wie Bremen, die besonders viele Schülerinnen und Schüler in sozial benachteiligter Lage haben, mehr Mittel bekommen als nach dem üblichen Verteilschlüssel. Der Bund will insgesamt 4000 Schulen fördern, was zehn Prozent aller Schulen in Deutschland entspricht.

I.Saccomanno--PV

Empfohlen

Weniger Deutsche studieren im Ausland - 20 Prozent Rückgang allein in den USA

Die Zahl deutscher Studierender im Ausland ist 2023 etwas zurückgegangen. 137.000 Studentinnen und Studenten waren in dem Jahr an einer ausländischen Hochschule eingeschrieben, also ein Prozent weniger als im Jahr zuvor, wie das Statistische Bundesamt am Donnerstag in Wiesbaden mitteilte. Zurückzuführen war dies vor allem darauf, dass deutlich weniger Deutsche in den USA, Großbritannien und den Niederlanden studierten.

Großbritannien einigt sich mit EU auf Wiedereintritt in das Erasmus-Programm

Fast fünf Jahre nach seinem Ausstieg aus dem Erasmus-Programm wird Großbritannien dem Studierendenaustauschprogramm erneut beitreten. Dies gaben die Europäische Union und die britische Regierung am Mittwoch in einer gemeinsamen Erklärung bekannt. "Das Vereinigte Königreich hat erfolgreich Bedingungen für den Beitritt zum Erasmus+-Programm im Jahr 2027 vereinbart", erklärte die britische Regierung. Das Land war Anfang 2021 infolge des Brexits aus dem EU-Programm ausgestiegen.

Kinderhilfswerk: Wohnort entscheidet noch immer über Umsetzung von Kinderrechten

In Deutschland entscheidet noch immer vielfach der Wohnort über die Umsetzung von Kinderrechten - von gleichwertigen Lebensverhältnissen könne hingegen "keine Rede sein". Zu diesem Schluss kommt der aktuelle Kinderrechte-Index, den das Deutsche Kinderhilfswerk am Donnerstag vorstellte. Der Index zeige, dass die Chancen junger Menschen "nicht nur aufgrund ihres Elternhauses, sondern auch regional sehr unterschiedlich verteilt sind". Bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention gebe es insgesamt "großen Nachholbedarf".

Verfassungsbeschwerde von Professoren gegen Thüringer Hochschulgesetz kaum erfolgreich

Eine Gruppe von Professorinnen und Professoren aus Thüringen ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen des thüringischen Hochschulgesetzes weitgehend gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte am Donnerstag, dass ihre Rügen überwiegend unbegründet seien. Zwei Regelungen zum Stimmrecht wurden aber für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. (Az. 1 BvR 1141/19)

Textgröße ändern: