Pallade Veneta - Bundesgeld für Ausbau von Ganztagsgrundschulen kann fließen

Bundesgeld für Ausbau von Ganztagsgrundschulen kann fließen


Bundesgeld für Ausbau von Ganztagsgrundschulen kann fließen
Bundesgeld für Ausbau von Ganztagsgrundschulen kann fließen / Foto: Tobias SCHWARZ - AFP/Archiv

Die milliardenschwere Unterstützung des Bundes für den Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen kann fließen: Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) und Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) setzten am Mittwoch ihre Unterschriften unter die nötige Verwaltungsvereinbarung, die zuvor bereits von den Bundesländern unterschrieben worden war. Der Bund stellt mit dem Investitionsprogramm bis Ende 2027 knapp drei Milliarden Euro zur Verfügung.

Textgröße ändern:

Hintergrund ist der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter, der 2026 startet. Er gilt zunächst für die erste Klassenstufe und dann schrittweise auch für die höheren Klassen. Ab 2029 sind dann alle Kinder bis zur vierten Klasse erfasst. Das Geld vom Bund kann unter anderem für den Erwerb, Neubau oder Umbau von Gebäuden genutzt werden, aber auch für die Ausstattung der Ganztagsbetreuung.

"Die Ganztagsbetreuung steckt voller Chancen: für individuelle Förderung, mehr Teilhabe, bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf", erklärte Stark-Watzinger. Es gehe aber "nicht nur um Quantität, sondern vor allem auch um Qualität", mahnte sie. "Als Bund werden wir die Qualität der Ganztagsbetreuung daher mit der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft begleiten."

Paus nannte des Start des Investitionsprogramms "ein starkes Signal an die Familien in unserem Land. Bund und Länder machen sich gemeinsam daran, die Ganztagsbildung und -betreuung flächendeckend auszubauen." Ganztägige Angebote für Grundschulkinder verringerten Bildungsnachteile und erhöhten die Chancen "für einen guten Start ins Leben". Außerdem werde die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessert.

I.Saccomanno--PV

Empfohlen

Weniger Deutsche studieren im Ausland - 20 Prozent Rückgang allein in den USA

Die Zahl deutscher Studierender im Ausland ist 2023 etwas zurückgegangen. 137.000 Studentinnen und Studenten waren in dem Jahr an einer ausländischen Hochschule eingeschrieben, also ein Prozent weniger als im Jahr zuvor, wie das Statistische Bundesamt am Donnerstag in Wiesbaden mitteilte. Zurückzuführen war dies vor allem darauf, dass deutlich weniger Deutsche in den USA, Großbritannien und den Niederlanden studierten.

Großbritannien einigt sich mit EU auf Wiedereintritt in das Erasmus-Programm

Fast fünf Jahre nach seinem Ausstieg aus dem Erasmus-Programm wird Großbritannien dem Studierendenaustauschprogramm erneut beitreten. Dies gaben die Europäische Union und die britische Regierung am Mittwoch in einer gemeinsamen Erklärung bekannt. "Das Vereinigte Königreich hat erfolgreich Bedingungen für den Beitritt zum Erasmus+-Programm im Jahr 2027 vereinbart", erklärte die britische Regierung. Das Land war Anfang 2021 infolge des Brexits aus dem EU-Programm ausgestiegen.

Kinderhilfswerk: Wohnort entscheidet noch immer über Umsetzung von Kinderrechten

In Deutschland entscheidet noch immer vielfach der Wohnort über die Umsetzung von Kinderrechten - von gleichwertigen Lebensverhältnissen könne hingegen "keine Rede sein". Zu diesem Schluss kommt der aktuelle Kinderrechte-Index, den das Deutsche Kinderhilfswerk am Donnerstag vorstellte. Der Index zeige, dass die Chancen junger Menschen "nicht nur aufgrund ihres Elternhauses, sondern auch regional sehr unterschiedlich verteilt sind". Bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention gebe es insgesamt "großen Nachholbedarf".

Verfassungsbeschwerde von Professoren gegen Thüringer Hochschulgesetz kaum erfolgreich

Eine Gruppe von Professorinnen und Professoren aus Thüringen ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen des thüringischen Hochschulgesetzes weitgehend gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte am Donnerstag, dass ihre Rügen überwiegend unbegründet seien. Zwei Regelungen zum Stimmrecht wurden aber für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. (Az. 1 BvR 1141/19)

Textgröße ändern: