Pallade Veneta - Gesetz zu Wissenschaftszeitverträgen beschlossen - Kritik von Gewerkschaften

Gesetz zu Wissenschaftszeitverträgen beschlossen - Kritik von Gewerkschaften


Gesetz zu Wissenschaftszeitverträgen beschlossen - Kritik von Gewerkschaften
Gesetz zu Wissenschaftszeitverträgen beschlossen - Kritik von Gewerkschaften / Foto: PATRIK STOLLARZ - AFP/Archiv

Begleitet von scharfer Kritik hat das Bundeskabinett am Mittwoch eine Reform des Zeitvertragsgesetzes in der Wissenschaft beschlossen. Die Novelle soll für mehr Planbarkeit bei Karrieren in der Wissenschaft sorgen, Befristungen eindämmen sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern. Aus Sicht des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) bleibt der Gesetzentwurf weit hinter den Zusagen der Ampel-Regierung im Koalitionsvertrag zurück.

Textgröße ändern:

Viele junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind unter prekären Bedingungen an deutschen Hochschulen oder Forschungseinrichtungen beschäftigt. Sie haben lediglich befristete Verträge ohne Gewissheit über eine spätere Festanstellung. Mit der Reform will die Bundesregierung dies ändern und damit auch die Attraktivität der Arbeit in der Wissenschaft erhöhen sowie deren Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit stärken.

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem ein neues "4+2-Modell" für die entscheidende Karrierephase nach der Promotion vor. Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) will die Höchstbefristungsdauer in der Qualifizierungsphase nach der Promotion von sechs auf vier Jahre senken. Spätestens dann soll klar sein, ob die Betreffenden eine Perspektive auf eine dauerhafte Beschäftigung in der Wissenschaft haben, beispielsweise auf eine Professur.

Eine weitere Befristung von bis zu zwei Jahren soll demnach nur mit einer Anschlusszusage auf ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis möglich sein; hierfür müssen aber vorher vereinbarte Leistungen erfüllt werden.

Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack warf Stark-Watzinger vor, ihr Vorhaben laufe "leider auf das Gegenteil" der gemachten Zusagen hinaus. Sie kritisierte, dass es nach den weiteren zwei Jahren Befristung den unbefristeten Anschlussvertrag nur "für den Fall der Bewährung" gebe. "Wir brauchen Dauerstellen für Daueraufgaben in Lehre und Forschung und für Promovierende Verträge, die den tatsächlichen Promotionszeiten entsprechen", betonte Hannack.

Ein "Bündnis gegen Dauerbefristung" aus Gewerkschaften und anderen Arbeitnehmervertretungen aus dem Wissenschaftsbetrieb kritisierte, eine wissenschaftliche Laufbahn in Deutschland sei für immer weniger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler attraktiv. In der gemeinsamen Erklärung fordern die insgesamt 19 Organisationen, nach der Promotion müsse es bei Erfüllung festgelegter Kriterien entweder unbefristete Stellen oder eine verbindliche Zusage zur Entfristung geben.

Außerdem fordert das Bündnis die vorgesehene "Streichung der Tarifsperre". Gewerkschaften und Arbeitgeber müssten wie in anderen Branchen auch Verbesserungen für die Beschäftigten in der Wissenschaft aushandeln dürfen, heißt es in der Erklärung.

Die Organisationen kündigten an, gegen die Pläne protestieren zu wollen. Mehr als 5000 Unterschriften seien bisher in einer Petition gegen den Gesetzentwurf gesammelt worden.

Im Koalitionsvertrag von 2021 hatten die Ampel-Parteien angekündigt, "die Vertragslaufzeiten von Promotionsstellen an die gesamte erwartbare Projektlaufzeit knüpfen und darauf hinwirken" zu wollen, "dass in der Wissenschaft Dauerstellen für Daueraufgaben geschaffen werden".

Diese Ziele sieht auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft mit dem Gesetzesentwurf nicht umgesetzt. "Statt verbindlicher Mindestvertragslaufzeiten für Zeitverträge gibt es wachsweiche Soll-Bestimmungen", kritisierte der stellvertretende GEW-Vorsitzende Andreas Keller. "Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die Kinder betreuen, sollen weiterhin der Willkür der Arbeitgeber ausgesetzt bleiben."

Die Linken-Bundestagsabgeordnete Nicole Gohlke kritisierte, die Bundesregierung zeige "den Beschäftigten in der Wissenschaft die kalte Schulter". Die Pläne Stark-Watzingers kämen "am Ende bloß den Arbeitgebern statt den Beschäftigten zugute".

A.Fallone--PV

Empfohlen

Durchgesickerte Prüfungsaufgaben: Indische Abgeordnete stimmen für härtere Strafen

Nach Protesten der sogenannten Kakerlaken-Bewegung (CJP) gegen Missstände im indischen Bildungssystem hat das Unterhaus des Parlaments härteren Strafen für das Durchstechen von Prüfungsaufgaben zugestimmt. Die Abgeordneten beschlossen die Gesetzesänderung am Mittwoch in Neu Delhi, sie geht nun ins Oberhaus. Die Proteste hatten zuvor bereits den Bildungsminister zum Rücktritt gebracht.

Nordrhein-Westfalen: Lehrerin scheitert vor Gericht mit Versetzung nach Ostfriesland

Eine Grundschullehrerin aus Recklinghausen in Nordrhein-Westfalen darf vorerst nicht an eine Schule in Niedersachsen wechseln. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) wies ihren Eilantrag am Mittwoch zurück, wie das Gericht in Münster mitteilte. Die Lehrerin hatte demnach 2024 ein Haus im ostfriesischen Küstenort Greetsiel gekauft und ihren Hauptwohnsitz dorthin verlegt. Das Land verweigerte der Lehrerin aber einen Schulwechsel wegen Personalmangels an Grundschulen in Recklinghausen.

Keine Fortschritte bei Verhandlungen zwischen Demonstranten und indischer Regierung

Eine zweite Verhandlungsrunde zwischen der indischen Regierung und Vertretern der sogenannten Kakerlaken-Bewegung ist am Freitag ergebnislos zu Ende gegangen. Die Vertreter der Bewegung hätten der Regierung klar gemacht, dass "nur der Rücktritt von Bildungsminister Dharmendra Pradhan akzeptabel wäre", sagte ein Sprecher der Gruppe, Ashutosh Ranka. Darauf sei die Regierung aber nicht eingegangen.

ChampKidz by Xenia Hügel für Bildungsarbeit ausgezeichnet

Nationale Auszeichnung – Bildung für nachhaltige Entwicklung

Textgröße ändern: