Pallade Veneta - Bundesländer fordern schnellen Abschluss von Verhandlungen über Digitalpakt 2.0

Bundesländer fordern schnellen Abschluss von Verhandlungen über Digitalpakt 2.0


Bundesländer fordern schnellen Abschluss von Verhandlungen über Digitalpakt 2.0
Bundesländer fordern schnellen Abschluss von Verhandlungen über Digitalpakt 2.0 / Foto: JENS SCHLUETER - AFP/Archiv

Die Kultusministerkonferenz (KMK) der Bundesländer hat die Bundesregierung "nachdrücklich" zu einer schnellen Neuauflage des Digitalpakts für Schulen aufgefordert. Die Verhandlungen mit den Bundesbildungsministerium müssten "schnellstmöglich" abgeschlossen werden, erklärte die KMK am Freitag nach einer Sitzung der Resortchefinnen und -chefs im saarländischen Völklingen. Ein Digitalpakt 2.0 sei wichtig, um Bildungsgerechtigkeit und Bildungsqualität zu verbessern.

Textgröße ändern:

Für den 2019 ins Leben gerufenen ersten Digitalpakt Schule stellte der Bund sechseinhalb Milliarden Euro zur Verfügung. Ziel ist der flächendeckende Aufbau einer digitalen Bildungsinfrastruktur in Deutschland. Unter anderem sollten damit Laptops für Schülerinnen und Schüler angeschafft werden, die keine Geräte zu Hause haben. Dieser erste Digitalpakt läuft im Sommer aus.

Die Bundesländer fordern laut Mitteilung der KMK von der Bundesregierung ab 2025 jährlich mindestens 1,3 Milliarden Euro für den neuen Digitalpakt 2.0. "Es ist entscheidend, dass wir die Verhandlungen zum Digitalpakt 2.0 schnellstmöglich abschließen", erklärte die aktuelle Vorsitzende der KMK, die saarländische Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot (SPD), dazu.

Die Sprecherin der unionsgeführten Bildungsressorts, Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien (CDU), erinnerte an die von Bund, Ländern und Kommunen "gemeinsam" getragene Verantwortung. Junge Menschen müssten auf eine von Digitalisierung und künstlicher Intelligenz geprägte Welt vorbereitet werden.

L.Guglielmino--PV

Empfohlen

Weniger Deutsche studieren im Ausland - 20 Prozent Rückgang allein in den USA

Die Zahl deutscher Studierender im Ausland ist 2023 etwas zurückgegangen. 137.000 Studentinnen und Studenten waren in dem Jahr an einer ausländischen Hochschule eingeschrieben, also ein Prozent weniger als im Jahr zuvor, wie das Statistische Bundesamt am Donnerstag in Wiesbaden mitteilte. Zurückzuführen war dies vor allem darauf, dass deutlich weniger Deutsche in den USA, Großbritannien und den Niederlanden studierten.

Großbritannien einigt sich mit EU auf Wiedereintritt in das Erasmus-Programm

Fast fünf Jahre nach seinem Ausstieg aus dem Erasmus-Programm wird Großbritannien dem Studierendenaustauschprogramm erneut beitreten. Dies gaben die Europäische Union und die britische Regierung am Mittwoch in einer gemeinsamen Erklärung bekannt. "Das Vereinigte Königreich hat erfolgreich Bedingungen für den Beitritt zum Erasmus+-Programm im Jahr 2027 vereinbart", erklärte die britische Regierung. Das Land war Anfang 2021 infolge des Brexits aus dem EU-Programm ausgestiegen.

Kinderhilfswerk: Wohnort entscheidet noch immer über Umsetzung von Kinderrechten

In Deutschland entscheidet noch immer vielfach der Wohnort über die Umsetzung von Kinderrechten - von gleichwertigen Lebensverhältnissen könne hingegen "keine Rede sein". Zu diesem Schluss kommt der aktuelle Kinderrechte-Index, den das Deutsche Kinderhilfswerk am Donnerstag vorstellte. Der Index zeige, dass die Chancen junger Menschen "nicht nur aufgrund ihres Elternhauses, sondern auch regional sehr unterschiedlich verteilt sind". Bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention gebe es insgesamt "großen Nachholbedarf".

Verfassungsbeschwerde von Professoren gegen Thüringer Hochschulgesetz kaum erfolgreich

Eine Gruppe von Professorinnen und Professoren aus Thüringen ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen des thüringischen Hochschulgesetzes weitgehend gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte am Donnerstag, dass ihre Rügen überwiegend unbegründet seien. Zwei Regelungen zum Stimmrecht wurden aber für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. (Az. 1 BvR 1141/19)

Textgröße ändern: