Pallade Veneta - Lehrermangel: Gericht stoppt Zwangsversetzung von Lehrkräften aus dem Münsterland

Lehrermangel: Gericht stoppt Zwangsversetzung von Lehrkräften aus dem Münsterland


Lehrermangel: Gericht stoppt Zwangsversetzung von Lehrkräften aus dem Münsterland
Lehrermangel: Gericht stoppt Zwangsversetzung von Lehrkräften aus dem Münsterland / Foto: Ina FASSBENDER - AFP/Archiv

Um akuten Personalmangel an Schulen zu bekämpfen, hatten zahlreiche Lehrkräfte aus dem Münsterland zeitweise an andere Schulen versetzt werden sollen: Nun hat das Verwaltungsgericht Münster das Prozedere im Eilverfahren vorerst gestoppt. Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, erkannte es Mängel bei der Art und Weise, wie die Auswahl der betroffenen Lehrer zustande kam. Auch ein teilweise eingesetztes Losverfahren sei für die Auswahl nicht geeignet gewesen.

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Mit seinen Beschlüssen gab das Gericht den Eilanträgen zweier Lehrkräfte gegen eine Abordnungsverfügung der Münsteraner Bezirksregierung statt. Diese hatte den Angaben zufolge im Juni und Juli eine Vielzahl von Grundschullehrern in Münster und Umgebung für die Dauer von zwei Jahren an Grundschulen im Emscher-Lippe-Raum abgeordnet. Dort hätten vor allem in Gelsenkirchen, Bottrop und Recklinghausen Personallücken geschlossen werden sollen. Um die abgezogenen Lehrkräfte zu ersetzen, sollten wiederum Gymnasiallehrer aus der Region an die münsterländischen Grundschulen versetzt werden - ebenfalls für zwei Jahre.

Rund ein Dutzend Lehrkräfte aus Münster und Umgebung klagten gegen diese Abordnung. Die Eilanträge einer Grundschullehrerin und eines Gymnasiallehrers hatten nun Erfolg, erklärte das Gericht weiter. Über die übrigen Eilanträge soll noch entschieden werden.

Hintergrund für die Entscheidung des Gerichts war demnach, wie das Auswahlverfahren zustande kam. Demnach sollte die jeweilige Schulleitung nach Anweisung der Bezirksregierung die anzuordnenden Lehrer selbst benennen. Diese Aufforderung hätte laut Gericht so aber nicht ergehen dürfen.

Vielmehr hätten die Grundschulen nur all diejenigen Grundschullehrer benennen können, die für die Abordnung grundsätzlich in Betracht kämen, ohne den Unterricht an der eigenen Schule zu gefährden. Aus diesem größeren Kreis an Grundschullehrern hätte die Bezirksregierung eine Ermessensentscheidung nach gleichen Maßstäben treffen müssen.

Zudem stellte das Gericht fest, dass auch ein zum Teil eingesetztes Losverfahren an den Schulen nicht sachgerecht gewesen sei. Denn hier sei unklar, welche Lehrkräfte überhaupt in das Losverfahren einbezogen worden sind und ob das Losverfahren korrekt durchgeführt wurde.

Zu einer vergleichbaren Begründung kam das Gericht demnach auch in Bezug auf den Eilantrag des Gymnasiallehrers. Gegen die Beschlüsse vom Dienstag kann Beschwerde eingelegt werden.

C.Grillo--PV

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