Pallade Veneta - Gericht: Schülerin darf nicht vollverschleiert in Unterricht

Gericht: Schülerin darf nicht vollverschleiert in Unterricht


Gericht: Schülerin darf nicht vollverschleiert in Unterricht
Gericht: Schülerin darf nicht vollverschleiert in Unterricht / Foto: MIGUEL MEDINA - AFP/Archiv

Eine Schülerin eines Berufskollegs in Düsseldorf darf den Unterricht nicht vollverschleiert besuchen. Das entschied das Verwaltungsgericht in der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt am Mittwoch. Es lehnte damit den Antrag der 17-jährigen Schülerin und ihrer Eltern ab. Eine gesichtsverhüllende Verschleierung verstoße gegen die Pflicht der Schülerin, an dem schulischen Bildungsziel der offenen Kommunikation mitzuarbeiten, hieß es.

Textgröße ändern:

Das Unterrichtskonzept der offenen Kommunikation erfordere ein freie Kommunikationsmöglichkeit zwischen Lehrern und Schülern sowie zwischen Schülern untereinander, führte das Gericht in einer Mitteilung weiter aus. Eine Verschleierung mit einem sogenannten Nikab, der nur die Augen erkennen lässt, schränkt demnach das Konzept der offenen Kommunikation erheblich ein. Damit beeinträchtigt eine solche Verschleierung laut Gericht den staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag.

Eine freie Kommunikation umfasse neben verbaler auch nonverbale Kommunikation. Dies gilt vor allem im Hinblick auf die Bewertung der mündlichen Mitarbeit. Eine offene Kommunikation und darauf beruhende Leistungsbewertung könne nicht gelingen, ohne den Gesichtsausdruck des Gegenübers wahrzunehmen.

Ein möglicher Eingriff in die Glaubensfreiheit der Schülerin sei angesichts der staatlichen Bildungsziele gerechtfertigt, hieß es weiter. Eine gesetzliche Regelung zur Vollverschleierung im Unterricht sei nicht nötig, weil bestehende Regeln ausreichten. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde eingelegt werden.

J.Lubrano--PV

Empfohlen

Weniger Deutsche studieren im Ausland - 20 Prozent Rückgang allein in den USA

Die Zahl deutscher Studierender im Ausland ist 2023 etwas zurückgegangen. 137.000 Studentinnen und Studenten waren in dem Jahr an einer ausländischen Hochschule eingeschrieben, also ein Prozent weniger als im Jahr zuvor, wie das Statistische Bundesamt am Donnerstag in Wiesbaden mitteilte. Zurückzuführen war dies vor allem darauf, dass deutlich weniger Deutsche in den USA, Großbritannien und den Niederlanden studierten.

Großbritannien einigt sich mit EU auf Wiedereintritt in das Erasmus-Programm

Fast fünf Jahre nach seinem Ausstieg aus dem Erasmus-Programm wird Großbritannien dem Studierendenaustauschprogramm erneut beitreten. Dies gaben die Europäische Union und die britische Regierung am Mittwoch in einer gemeinsamen Erklärung bekannt. "Das Vereinigte Königreich hat erfolgreich Bedingungen für den Beitritt zum Erasmus+-Programm im Jahr 2027 vereinbart", erklärte die britische Regierung. Das Land war Anfang 2021 infolge des Brexits aus dem EU-Programm ausgestiegen.

Kinderhilfswerk: Wohnort entscheidet noch immer über Umsetzung von Kinderrechten

In Deutschland entscheidet noch immer vielfach der Wohnort über die Umsetzung von Kinderrechten - von gleichwertigen Lebensverhältnissen könne hingegen "keine Rede sein". Zu diesem Schluss kommt der aktuelle Kinderrechte-Index, den das Deutsche Kinderhilfswerk am Donnerstag vorstellte. Der Index zeige, dass die Chancen junger Menschen "nicht nur aufgrund ihres Elternhauses, sondern auch regional sehr unterschiedlich verteilt sind". Bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention gebe es insgesamt "großen Nachholbedarf".

Verfassungsbeschwerde von Professoren gegen Thüringer Hochschulgesetz kaum erfolgreich

Eine Gruppe von Professorinnen und Professoren aus Thüringen ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen des thüringischen Hochschulgesetzes weitgehend gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte am Donnerstag, dass ihre Rügen überwiegend unbegründet seien. Zwei Regelungen zum Stimmrecht wurden aber für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. (Az. 1 BvR 1141/19)

Textgröße ändern: