Pallade Veneta - Frühere Wrestling-Chefin als neue US-Bildungsministerin bestätigt

Frühere Wrestling-Chefin als neue US-Bildungsministerin bestätigt


Frühere Wrestling-Chefin als neue US-Bildungsministerin bestätigt
Frühere Wrestling-Chefin als neue US-Bildungsministerin bestätigt / Foto: SAUL LOEB - AFP

Die frühere Wrestling-Chefin Linda McMahon ist als Bildungsministerin der US-Regierung unter Donald Trump bestätigt worden. Eine Mehrheit von 51 Senatoren bestätigte am Montag (Ortszeit) die Nominierung McMahons, sämtliche 45 anwesenden demokratischen Mitglieder der Kongresskammer stimmten gegen sie. In ihren Anhörungen vor dem Senat hatte die frühere Chefin der Organisation World Wrestling Entertainment (WWE) angekündigt, die politische Macht der US-Bundesregierung im Bildungsbereich zu beschneiden.

Textgröße ändern:

Trump hatte bei Bekanntgabe der Nominierung McMahons im vergangenen November erklärt, die 76-Jährige werde im Amt die "Bemühungen anführen", den Bundesstaaten mehr Macht in der Bildungspolitik zurückzugeben. Im Wahlkampf hatte Trump angekündigt, er werde im Falle eines Wahlsieges das Bildungsministerium abschaffen - und McMahon in der Folge aufgerufen, "sich selbst arbeitslos zu machen".

Die nun bestätigte Ministerin war im Wahlkampf eine wichtige Spenderin und Unterstützerin Trumps. Zudem war sie Ko-Vorsitzende des von Trump vor seinem Amtsantritt eingesetzten Übergangsteams, das die Regierungsübernahme vorbereiten und die Besetzung von rund 4000 Posten koordinieren sollte.

Die Bundesregierung spielt bei der Finanzierung des Bildungswesens in den USA eine eher untergeordnete Rolle. Nach Angaben der Lehrergewerkschaft NEA stammen rund 13 Prozent der Mittel für Grund- und weiterführende Schulen aus Bundesmitteln, die restlichen Mittel tragen die Bundesstaaten und Kommunen.

Allerdings sind staatliche Zuschüsse aus Washington insbesondere für jene Schulen wichtig, die sich an Familien mit niedrigem Einkommen und an Schüler mit Lernschwierigkeiten richten.

Die mögliche Abschaffung des Bildungsministeriums stößt bei demokratischen Kongressmitgliedern, Lehrerverbänden und vielen Eltern auf scharfe Kritik, da sie darin einen beispiellosen Angriff auf das öffentliche Bildungswesen sehen.

R.Lagomarsino--PV

Empfohlen

Weniger Deutsche studieren im Ausland - 20 Prozent Rückgang allein in den USA

Die Zahl deutscher Studierender im Ausland ist 2023 etwas zurückgegangen. 137.000 Studentinnen und Studenten waren in dem Jahr an einer ausländischen Hochschule eingeschrieben, also ein Prozent weniger als im Jahr zuvor, wie das Statistische Bundesamt am Donnerstag in Wiesbaden mitteilte. Zurückzuführen war dies vor allem darauf, dass deutlich weniger Deutsche in den USA, Großbritannien und den Niederlanden studierten.

Großbritannien einigt sich mit EU auf Wiedereintritt in das Erasmus-Programm

Fast fünf Jahre nach seinem Ausstieg aus dem Erasmus-Programm wird Großbritannien dem Studierendenaustauschprogramm erneut beitreten. Dies gaben die Europäische Union und die britische Regierung am Mittwoch in einer gemeinsamen Erklärung bekannt. "Das Vereinigte Königreich hat erfolgreich Bedingungen für den Beitritt zum Erasmus+-Programm im Jahr 2027 vereinbart", erklärte die britische Regierung. Das Land war Anfang 2021 infolge des Brexits aus dem EU-Programm ausgestiegen.

Kinderhilfswerk: Wohnort entscheidet noch immer über Umsetzung von Kinderrechten

In Deutschland entscheidet noch immer vielfach der Wohnort über die Umsetzung von Kinderrechten - von gleichwertigen Lebensverhältnissen könne hingegen "keine Rede sein". Zu diesem Schluss kommt der aktuelle Kinderrechte-Index, den das Deutsche Kinderhilfswerk am Donnerstag vorstellte. Der Index zeige, dass die Chancen junger Menschen "nicht nur aufgrund ihres Elternhauses, sondern auch regional sehr unterschiedlich verteilt sind". Bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention gebe es insgesamt "großen Nachholbedarf".

Verfassungsbeschwerde von Professoren gegen Thüringer Hochschulgesetz kaum erfolgreich

Eine Gruppe von Professorinnen und Professoren aus Thüringen ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen des thüringischen Hochschulgesetzes weitgehend gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte am Donnerstag, dass ihre Rügen überwiegend unbegründet seien. Zwei Regelungen zum Stimmrecht wurden aber für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. (Az. 1 BvR 1141/19)

Textgröße ändern: