Pallade Veneta - Kosten von Gerichtsverfahren wegen Schulplätzen: Verfassungsbeschwerde ohne Erfolg

Kosten von Gerichtsverfahren wegen Schulplätzen: Verfassungsbeschwerde ohne Erfolg


Kosten von Gerichtsverfahren wegen Schulplätzen: Verfassungsbeschwerde ohne Erfolg
Kosten von Gerichtsverfahren wegen Schulplätzen: Verfassungsbeschwerde ohne Erfolg / Foto: Ina FASSBENDER - AFP/Archiv

Im Streit über die Kosten eines Gerichtsverfahrens wegen der Zuweisung freier Plätze an Schulen hat eine Mutter zweier Schulkinder vor dem Bundesverfassungsgericht eine Niederlage erlitten. Ihre Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen, wie das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Es ging ursprünglich um Plätze in sogenannten Vorbereitungsklassen für Kinder mit schlechten Deutschkenntnissen. (Az. 1 BvR 2184/24)

Textgröße ändern:

Die aus Peru stammende Frau hatte 2023 einen seit langer Zeit in Deutschland lebenden Spanier geheiratet. Auf dem Weg des Familiennachzugs kam sie 2024 mit ihren zwölf und 13 Jahre alten Kindern nach Sachsen. Dort beantragte sie Plätze in Vorbereitungsklassen für die beiden, bekam aber die Auskunft, dass erst frühestens im folgenden Schuljahr Plätze frei würden.

Ihr Versuch, im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht die Zuteilung von Schulplätzen zu erwirken, hatte keinen Erfolg. Daraufhin wandte sie sich an das sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen. Im August 2024 erklärte sie den Rechtsstreit aber für erledigt, weil beide Kinder in der Zwischenzeit einen Platz an einer Schule in freier Trägerschaft gefunden hatten.

Das Oberverwaltungsgericht entschied, dass sie die Kosten für den Rechtsstreit zur Hälfte tragen müsse. Es sei nicht geklärt, ob wegen aktuell unüberwindlicher personeller, sächlicher oder organisatorischer Zwänge womöglich nicht genügend Plätze in Vorbereitungsklassen zur Verfügung gestellt werden konnten.

Gegen diese Kostenentscheidung wandte sich die Frau an das Verfassungsgericht. Sie hielt die Entscheidung für willkürlich, was Grundrechte verletze, und argumentierte, dass das Oberverwaltungsgericht das Recht auf schulische Bildung falsch gedeutet habe. Das legte sie aber nicht ausreichend dar, wie das Verfassungsgericht nun entschied.

Schülerinnen und Schüler hätten einen Anspruch auf einen Mindeststandard von Bildungsangeboten an staatlichen Schulen, erklärte es. Dieser werde nicht eingehalten, wenn die Kinder oder Jugendliche über längere Zeit gar keinen Unterricht besuchen könnten. Wenn dieser Mindeststandard wegen aktuell unüberwindlicher Zwänge tatsächlich nicht erfüllt werden könne, bestehe der Anspruch allerdings nicht - wobei der Staat die möglichen Vorkehrungen zur Wahrung des Mindeststandards treffen müsse.

Die Mutter habe nicht aufgezeigt, dass das Oberverwaltungsgericht dies krass missdeute oder die Grenze zur Willkür überschreite. Es habe die Frage nach den Zwängen lediglich als ungeklärt angesehen, erklärte das Verfassungsgericht. So habe der Freistaat Sachsen unter anderem vorgetragen, dass die Zahl der im Lauf eines Jahres einwandernden oder geflüchteten Kinder nicht prognostizierbar sei. Der Bedarf an Schulplätzen könne erst dann ermittelt werden, wenn diese Kinder einer bestimmten Gemeinde zugewiesen würden.

E.Magrini--PV

Empfohlen

Britischer Prinz George wechselt im September auf Eliteschule Eton

Prinz George, der älteste Sohn des britischen Thronfolgers Prinz William, wird ab September die Eliteschule Eton besuchen. Der Kensington-Palast gab den Schulwechsel am Dienstag bekannt. Der zwölfjährige George folgt damit seinem Vater William und seinem Onkel Harry, die ebenfalls in Eton zur Schule gingen. Unklar ist bisher, ob George auch im Internat der Schule wohnen wird. Eton ist nur wenige Kilometer vom Wohnsitz seiner Eltern auf dem Gelände von Schloss Windsor entfernt.

Deutsches Studierendenwerk drängt auf rasche Einigung bei Bafög-Reform

Das Deutsche Studierendenwerk (DSW) pocht auf die von der Koalition versprochene Bafög-Erhöhung. "Der Zick-Zack-Kurs der Bundesregierung beim Bafög ist ein verheerendes Signal an die Studierenden und die junge Generation insgesamt", sagte DSW-Vorstandschef Matthias Anbuhl der "Rheinischen Post" vom Dienstag. "Der Fachkräftemangel wird sich in den kommenden Jahren verschärfen, denn die Boomer-Generation geht nun Schritt für Schritt in Rente", betonte Anbuhl.

Bildungsbericht zeigt erneut Defizite bei Chancengerechtigkeit und Kompetenzen

Der Nationale Bildungsbericht zeigt erneut deutliche Defizite bei Chancengerechtigkeit und grundlegenden Standards auf. "Die Bildungsschere tut sich ab der Geburt auf", sagte Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) am Montag bei der Vorstellung des Berichts. Sie betonte die Bedeutung der frühkindlichen Bildung und will dazu neben der Kita verstärkt die Familien in die Pflicht nehmen.

Streit um Bafög-Reform: DGB warnt vor Politikverdrossenheit bei jungen Menschen

Vor dem Hintergrund des anhaltenden Streits in der Koalition über die geplante Bafög-Reform hat der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) die CDU davor gewarnt, junge Menschen aus dem Blick zu verlieren. "Die aktuelle Diskussion um ein Aussetzen der Bafög-Reform treibt Studierende und Schülerinnen und Schüler in die Politikverdrossenheit", erklärte DGB-Vize Elke Hannack am Montag. Sie ist selbst Mitglied im CDU-Bundesvorstand.

Textgröße ändern: