Pallade Veneta - Kosten von Gerichtsverfahren wegen Schulplätzen: Verfassungsbeschwerde ohne Erfolg

Kosten von Gerichtsverfahren wegen Schulplätzen: Verfassungsbeschwerde ohne Erfolg


Kosten von Gerichtsverfahren wegen Schulplätzen: Verfassungsbeschwerde ohne Erfolg
Kosten von Gerichtsverfahren wegen Schulplätzen: Verfassungsbeschwerde ohne Erfolg / Foto: Ina FASSBENDER - AFP/Archiv

Im Streit über die Kosten eines Gerichtsverfahrens wegen der Zuweisung freier Plätze an Schulen hat eine Mutter zweier Schulkinder vor dem Bundesverfassungsgericht eine Niederlage erlitten. Ihre Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen, wie das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Es ging ursprünglich um Plätze in sogenannten Vorbereitungsklassen für Kinder mit schlechten Deutschkenntnissen. (Az. 1 BvR 2184/24)

Textgröße ändern:

Die aus Peru stammende Frau hatte 2023 einen seit langer Zeit in Deutschland lebenden Spanier geheiratet. Auf dem Weg des Familiennachzugs kam sie 2024 mit ihren zwölf und 13 Jahre alten Kindern nach Sachsen. Dort beantragte sie Plätze in Vorbereitungsklassen für die beiden, bekam aber die Auskunft, dass erst frühestens im folgenden Schuljahr Plätze frei würden.

Ihr Versuch, im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht die Zuteilung von Schulplätzen zu erwirken, hatte keinen Erfolg. Daraufhin wandte sie sich an das sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen. Im August 2024 erklärte sie den Rechtsstreit aber für erledigt, weil beide Kinder in der Zwischenzeit einen Platz an einer Schule in freier Trägerschaft gefunden hatten.

Das Oberverwaltungsgericht entschied, dass sie die Kosten für den Rechtsstreit zur Hälfte tragen müsse. Es sei nicht geklärt, ob wegen aktuell unüberwindlicher personeller, sächlicher oder organisatorischer Zwänge womöglich nicht genügend Plätze in Vorbereitungsklassen zur Verfügung gestellt werden konnten.

Gegen diese Kostenentscheidung wandte sich die Frau an das Verfassungsgericht. Sie hielt die Entscheidung für willkürlich, was Grundrechte verletze, und argumentierte, dass das Oberverwaltungsgericht das Recht auf schulische Bildung falsch gedeutet habe. Das legte sie aber nicht ausreichend dar, wie das Verfassungsgericht nun entschied.

Schülerinnen und Schüler hätten einen Anspruch auf einen Mindeststandard von Bildungsangeboten an staatlichen Schulen, erklärte es. Dieser werde nicht eingehalten, wenn die Kinder oder Jugendliche über längere Zeit gar keinen Unterricht besuchen könnten. Wenn dieser Mindeststandard wegen aktuell unüberwindlicher Zwänge tatsächlich nicht erfüllt werden könne, bestehe der Anspruch allerdings nicht - wobei der Staat die möglichen Vorkehrungen zur Wahrung des Mindeststandards treffen müsse.

Die Mutter habe nicht aufgezeigt, dass das Oberverwaltungsgericht dies krass missdeute oder die Grenze zur Willkür überschreite. Es habe die Frage nach den Zwängen lediglich als ungeklärt angesehen, erklärte das Verfassungsgericht. So habe der Freistaat Sachsen unter anderem vorgetragen, dass die Zahl der im Lauf eines Jahres einwandernden oder geflüchteten Kinder nicht prognostizierbar sei. Der Bedarf an Schulplätzen könne erst dann ermittelt werden, wenn diese Kinder einer bestimmten Gemeinde zugewiesen würden.

E.Magrini--PV

Empfohlen

Studienkreis: Schlauer lernen mit KI - die besten Tipps & Tools

Nachhilfeinstitut verschenkt Ratgeber für Schülerinnen, Schüler und Eltern

Meningitis-Ausbruch in England: Hunderte sollen vorbeugend Antibiotika einnehmen

Nach einem schweren Meningitis-Ausbruch mit zwei Todesopfern in der britischen Grafschaft Kent sind hunderte Menschen vorbeugend mit Antibiotika versorgt worden. Insgesamt wurden bis Dienstag nach Angaben der Gesundheitsbehörden 15 Infektionsfälle bestätigt, eine 18-jährige Schülerin und ein 21 Jahre alter Student starben. Viele Infizierte steckten sich in einer Disco in Canterbury an, wie Gesundheitsminister Wes Streeting sagte. Er sprach von einem "beispiellosen" Ausbruch.

Statistik: Jährliche Ausgaben pro Schülerin und Schüler um 700 Euro gestiegen

In Deutschland sind im Jahr 2024 für jeden Schüler und jede Schülerin durchschnittlich 10.500 Euro ausgegeben worden. Das entspricht einem Anstieg von 700 Euro beziehungsweise sieben Prozent für die öffentlichen Schulen, wie das Statistische Bundesamt am Donnerstag in Wiesbaden mitteilte. Zurückzuführen war dies vor allem auf die gestiegenen Personalkosten, die 75 Prozent der Aufwendungen ausmachten.

Viertes Jahresplus in Folge: Schülerzahl steigt auf rund 11,5 Millionen

Die Schülerzahl in Deutschland ist das vierte Jahr in Folge gestiegen. Im Schuljahr 2025/26 wurden an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in Deutschland rund 11,5 Millionen junge Menschen unterrichtet, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Mittwoch mitteilte. Das war ein Anstieg um 0,7 Prozent oder gut 84.000 gegenüber dem vorherigen Schuljahr. Das entspricht den Angaben zufolge etwa der Entwicklung der Bevölkerungszahl in der Altersgruppe der Fünf- bis 19-Jährigen.

Textgröße ändern: