Pallade Veneta - Täter von Parkland-Schulmassaker in Florida entgeht Todesstrafe

Täter von Parkland-Schulmassaker in Florida entgeht Todesstrafe


Täter von Parkland-Schulmassaker in Florida entgeht Todesstrafe
Täter von Parkland-Schulmassaker in Florida entgeht Todesstrafe / Foto: Amy Beth Bennett - POOL/AFP

Viereinhalb Jahre nach dem Schulmassaker von Parkland im US-Bundesstaat Florida mit 17 Toten ist der Täter einer drohenden Todesstrafe entgangen. Ein Geschworenengericht in Fort Lauderdale sprach sich am Donnerstag für eine lebenslange Freiheitsstrafe ohne die Möglichkeit einer vorzeitigen Haftentlassung für den 24-jährigen Nikolas Cruz aus.

Textgröße ändern:

Die zwölf Geschworenen sahen zwar erschwerende Tatumstände, die eine Todesstrafe gerechtfertigt hätten. Sie machten aber zugleich mildernde Umstände geltend, denen sie mehr Gewicht einräumten. Formal verhängt ist das Strafmaß damit noch nicht. Dies soll zu einem späteren Zeitpunkt geschehen.

Der damals 19-jährige Cruz hatte am Valentinstag 2018 mit einem halbautomatischen Gewehr das Feuer auf Schüler und Lehrer seiner ehemaligen Schule, der Marjory Stoneman Douglas High School, eröffnet. Er tötete 14 Schüler und drei Schulmitarbeiter und verletzte 17 weitere Menschen. Der Angriff in Parkland war eines der schlimmsten Schulmassaker in der US-Geschichte.

Der kurz nach der Tat festgenommene Cruz bekannte sich vor Gericht des 17fachen Mordes schuldig. Bei dem Prozess in Fort Lauderdale ging es deswegen allein um das Strafmaß. Für ein Todesurteil wäre ein einstimmiges Votum der Geschworenen notwendig gewesen. Die Mindeststrafe war lebenslange Haft ohne Aussichten auf eine vorzeitige Haftentlassung.

Die Staatsanwaltschaft hatte die Todesstrafe gefordert und Cruz vorgeworfen, ein "systematisches Massaker" geplant und verübt zu haben. Die Verteidigung hatte an die Geschworenen appelliert, Cruz nicht zum Tode zu verurteilen. Cruz sei mit Hirnschäden auf die Welt gekommen, weil seine alkoholkranke Mutter während der Schwangerschaft Alkohol getrunken und Drogen konsumiert habe. "Er wurde im Mutterleib vergiftet", sagte Anwältin Melisa McNeill.

Das Parkland-Schulmassaker hatte über die USA hinaus für Entsetzen gesorgt. Überlebende der Attacke setzten bereits kurz nach dem Blutbad eine landesweite Schülerbewegung für schärfere Regulierungen des Waffenbesitzes in Gang. Einen Monat nach dem Massaker demonstrierten hunderttausende Menschen in der US-Hauptstadt Washington beim "March for Our Lives" (Marsch für unsere Leben). Verschärfungen des Waffenrechts blieben aber weitgehend aus.

R.Lagomarsino--PV

Empfohlen

Weniger Deutsche studieren im Ausland - 20 Prozent Rückgang allein in den USA

Die Zahl deutscher Studierender im Ausland ist 2023 etwas zurückgegangen. 137.000 Studentinnen und Studenten waren in dem Jahr an einer ausländischen Hochschule eingeschrieben, also ein Prozent weniger als im Jahr zuvor, wie das Statistische Bundesamt am Donnerstag in Wiesbaden mitteilte. Zurückzuführen war dies vor allem darauf, dass deutlich weniger Deutsche in den USA, Großbritannien und den Niederlanden studierten.

Großbritannien einigt sich mit EU auf Wiedereintritt in das Erasmus-Programm

Fast fünf Jahre nach seinem Ausstieg aus dem Erasmus-Programm wird Großbritannien dem Studierendenaustauschprogramm erneut beitreten. Dies gaben die Europäische Union und die britische Regierung am Mittwoch in einer gemeinsamen Erklärung bekannt. "Das Vereinigte Königreich hat erfolgreich Bedingungen für den Beitritt zum Erasmus+-Programm im Jahr 2027 vereinbart", erklärte die britische Regierung. Das Land war Anfang 2021 infolge des Brexits aus dem EU-Programm ausgestiegen.

Kinderhilfswerk: Wohnort entscheidet noch immer über Umsetzung von Kinderrechten

In Deutschland entscheidet noch immer vielfach der Wohnort über die Umsetzung von Kinderrechten - von gleichwertigen Lebensverhältnissen könne hingegen "keine Rede sein". Zu diesem Schluss kommt der aktuelle Kinderrechte-Index, den das Deutsche Kinderhilfswerk am Donnerstag vorstellte. Der Index zeige, dass die Chancen junger Menschen "nicht nur aufgrund ihres Elternhauses, sondern auch regional sehr unterschiedlich verteilt sind". Bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention gebe es insgesamt "großen Nachholbedarf".

Verfassungsbeschwerde von Professoren gegen Thüringer Hochschulgesetz kaum erfolgreich

Eine Gruppe von Professorinnen und Professoren aus Thüringen ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen des thüringischen Hochschulgesetzes weitgehend gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte am Donnerstag, dass ihre Rügen überwiegend unbegründet seien. Zwei Regelungen zum Stimmrecht wurden aber für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. (Az. 1 BvR 1141/19)

Textgröße ändern: