Pallade Veneta - Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus

Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus


Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus
Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus

Das Verwaltungsgericht Schleswig sieht keinen Anspruch auf einen länger als drei Monate gültigen Genesenenstatus. Das Gericht in Schleswig-Holstein wies in einer am Freitag verkündeten Entscheidung den Eilantrag zweier Kläger ab. Die beiden Ende November und Anfang Dezember positiv auf das Coronavirus getesteten Antragsteller wollten den Kreis Herzogtum Lauenburg verpflichten, ihnen eine bis zu sechs Monate gültige Bescheinigung auszustellen. (Az. 1 B 7/22)

Textgröße ändern:

Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich bei einer solchen Bescheinigung nicht um einen Verwaltungsakt. Die Rechtsfolgen positiver Tests ergäben sich vielmehr aus der entsprechenden Verordnung, mit der sich der Genesenenstatus für Ungeimpfte auf nur noch 90 Tage verkürzte.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) war erst mit der Mitte Januar in Kraft getretenen Verordnung ermächtigt worden, darüber zu entscheiden, wer in der Pandemie unter welchen Umständen und für wie lange als genesen gilt. Die Verkürzung des Genesenenstatus auf drei Monate sorgte für großen Ärger. Dies soll rückgängig gemacht werden. Die Entscheidung über die Dauer des Genesenenstatus liegt nun wieder beim Bundesgesundheitsministerium.

Das Verwaltungsgericht Schleswig verwies darauf, dass die beiden Kläger auch nach Maßgabe des RKI noch bis Ende Februar beziehungsweise Anfang März als genesen gelten und die derzeitige Coronaverordnung mit ihren Einschränkungen für nicht hinreichend immunisierte Menschen bereits am 2. März auslaufe. Für die Zeit danach seien auf Bundes- und Landesebene bereits diverse Lockerungen und die Rückführung von 2G auf 3G in vielen Bereichen angekündigt.

Grundsätzlich wiegen dem Gericht zufolge die Nachteile für die Gesundheit Dritter und den Infektionsschutz schwerer als die den Antragstellern für kurze Zeit drohenden Einschränkungen. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein eingelegt werden.

Zuletzt hatten sich mehrere Gerichte mit der Gültigkeit des Genesenenstatus befasst. Während etwa das Dresdner Verwaltungsgericht ähnlich entschied wie die Schleswiger Richter, hielten Verwaltungsgerichte in Osnabrück, Berlin, Halle, Hamburg und Ansbach in Bayern die Verkürzung des Genesenenstatus für rechtswidrig.

Y.Destro--PV

Empfohlen

Nach Aussetzung von Abschiebungen: Trump übt scharfe Kritik an Richtern

Im Streit um die Abschiebung angeblicher venezolanischer Bandenmitglieder hat US-Präsident Donald Trump scharfe Kritik an der Justiz geäußert. Trump wetterte am Sonntag in seinem Onlinedienst Truth Social gegen die "schwachen und unfähigen Richter und Strafverfolgungsbeamten, die es zulassen, dass dieser finstere Angriff auf unsere Nation weitergeht".

Nach Streit vor Nachtclub: Polizeischüsse in Oldenburg treffen 21-Jährigen tödlich

Ein Polizist im niedersächsischen Oldenburg hat bei einem nächtlichen Einsatz tödliche Schüsse auf einen 21-jährigen mutmaßlichen Angreifer abgegeben. Der junge Mann hatte nach Angaben der Polizei bei dem Vorfall in der Nacht zum Sonntag zunächst andere Menschen mit einem Messer bedroht und dann Reizgas in Richtung der Beamten gesprüht. Ein 27-jähriger Polizist schoss daraufhin mehrfach auf den Mann und verletzte ihn lebensgefährlich. Im Krankenhaus erlag dieser letztlich seinen Verletzungen.

Papst empfängt US-Vizepräsidenten Vance zu kurzer Privataudienz

Papst Franziskus hat am Ostersonntag kurz US-Vizepräsidenten JD Vance empfangen. Das Treffen habe gegen 11.30 Uhr stattgefunden und "wenige Minuten gedauert", erklärte der Vatikan im Onlinedienst Telegram. Der Pontifex und Vance hätten Glückwünsche ausgetauscht. Das kurze Treffen erfolgte am letzten Besuchstag des US-Vizepräsidenten in Rom.

Sechsjähriger ertrinkt in Spaßbad in Nordrhein-Westfalen

Ein sechsjähriger Junge ist in einem Spaßbad im nordrhein-westfälischen Hamm ertrunken. Wie die Polizei am Sonntag mitteilte, bemerkten Besucher am Samstagnachmittag den leblosen Körper des Kindes an der Wasseroberfläche. Trotz Wiederbelebungsversuchen des Schwimmbad-Personals und des Rettungsdienstes starb der Junge. Die Polizei geht bisher von einem "tragischen Unglücksfall" aus.

Textgröße ändern: