Pallade Veneta - UNO: Zahl der Toten in der Türkei und Syrien könnte auf mehr als 50.000 steigen

UNO: Zahl der Toten in der Türkei und Syrien könnte auf mehr als 50.000 steigen


UNO: Zahl der Toten in der Türkei und Syrien könnte auf mehr als 50.000 steigen
UNO: Zahl der Toten in der Türkei und Syrien könnte auf mehr als 50.000 steigen / Foto: Zein Al RIFAI - AFP

Nach dem verheerenden Erdbeben in der Türkei und Syrien wird die Zahl der Todesopfer nach Schätzungen der UNO möglicherweise noch auf mehr als 50.000 ansteigen. UN-Nothilfekoordinator Martin Griffiths sagte am Samstag bei einem Besuch im Erdbebengebiet in der Türkei im Sender Sky News, eine genaue Schätzung sei nach wie vor schwierig, die Opferzahl werde sich aber sicherlich noch "verdoppeln oder mehr".

Textgröße ändern:

Die Zahl der bestätigten Todesopfer war kurz nach Griffiths Eintreffen auf mehr als 28.000 gestiegen. In der Türkei wurden nach Behördenangaben bis Samstag 24.617 Todesopfer geborgen. Mindestens 3574 Menschen starben nach offiziellen Angaben auf der anderen Seite der Grenze in Syrien.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) geht mittlerweile davon aus, dass 26 Millionen Menschen in der Türkei und Syrien von der Katastrophe betroffen sein könnten, darunter etwa fünf Millionen Menschen, die ohnehin als besonders schutzbedürftig gelten. Mindestens 870.000 Menschen in beiden Ländern müssen nach Angaben der UNO mit warmen Mahlzeiten versorgt werden, bis zu 5,3 Millionen Menschen könnten allein in Syrien obdachlos geworden sein.

Nach Angaben der türkischen Katastrophenbehörde sind mehr als 32.000 Menschen aus der Türkei an Such- und Rettungseinsätzen beteiligt. Hinzu kommen mehr als 8200 internationale Helfer.

"Bald werden die Such- und Rettungskräfte den humanitären Organisationen weichen, deren Aufgabe es ist, sich in den kommenden Monaten um die außerordentliche Zahl an Betroffenen zu kümmern", sagte Griffiths in einem Video auf Twitter.

N.Tartaglione--PV

Empfohlen

Freispruch für neun Polizisten in Duisburger Prozess um Fesselung von Flüchtling

Neun Polizeibeamte sind im Prozess um die umstrittene Fesselung eines kurz danach gestorbenen Flüchtlings bei einem Einsatz in Nordrhein-Westfalen freigesprochen worden. Das Landgericht Duisburg sah nach umfangreicher Beweisaufnahme kein strafbares Verhalten der fünf Beamten und vier Beamtinnen, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch sagte. Die Fesselung in Bauchlage sei nach den Feststellungen zwar mitursächlich für den späteren Tod des 23-Jährigen, die polizeilichen Maßnahmen jedoch gerechtfertigt und verhältnismäßig gewesen.

Prozess gegen 34-Jährige wegen IS-Mitgliedschaft in Düsseldorf begonnen

Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf muss sich seit Mittwoch eine 34-Jährige wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) verantworten. Zum Prozessbeginn wurde nach Gerichtsangaben die Anklage verlesen. Der deutsch-libanesischen Angeklagten aus Herne werden darin auch sogenannte Kriegsverbrechen gegen Eigentum und sonstige Rechte vorgeworfen. Die Frau soll sich demnach von September 2015 bis Oktober 2017 als IS-Mitglied im Irak und in Syrien aufgehalten haben.

Nach Festnahme in Hessen: Mutmaßlicher früherer IS-Kämpfer in Haft

Ein mutmaßlicher früherer IS-Kämpfer ist nach seiner Festnahme in Hessen in Untersuchungshaft genommen worden. Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe setzte den Haftbefehl in Vollzug, wie die Bundesanwaltschaft am Mittwoch mitteilte. Der in Kuwait geborene Nuri A. war zuvor im Landkreis Waldeck-Frankenberg gefasst worden.

Milliardenklage nach gescheiterter Übernahme von VW durch Porsche scheitert endgültig

17 Jahre nach der gescheiterten Übernahme von Volkswagen durch Porsche ist eine Musterklage von Anlegern gegen die Autobauer endgültig gescheitert. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Mittwoch das Urteil des Oberlandesgerichts Celle, das Porsche 2022 Recht gegeben hatte. Es ging in dem Verfahren um die Frage, ob Porsche bei den Informationen für den Kapitalmarkt 2008 verwerflich handelte. (Az. II ZB 21/22)

Textgröße ändern: