Pallade Veneta - Anklage fordert in Missbrauchsprozess gegen Depardieu 18 Monate auf Bewährung

Anklage fordert in Missbrauchsprozess gegen Depardieu 18 Monate auf Bewährung


Anklage fordert in Missbrauchsprozess gegen Depardieu 18 Monate auf Bewährung
Anklage fordert in Missbrauchsprozess gegen Depardieu 18 Monate auf Bewährung / Foto: JULIEN DE ROSA - AFP

Im Missbrauchsprozess gegen den französischen Schauspieler Gérard Depardieu hat die Staatsanwaltschaft 18 Monate Haft auf Bewährung gefordert. "Es handelte sich eindeutig um sexuelle Übergriffe", sagte Staatsanwalt Laurent Guy am Donnerstag in Paris. Der Angeklagte habe die niedrige soziale Stellung der gegen ihn klagenden Frauen und seinen Status als Schauspielstar ausgenutzt. Das Urteil soll erst in einigen Monaten verkündet werden.

Textgröße ändern:

Die Staatsanwaltschaft forderte für den 76-Jährigen außerdem ein Bußgeld in Höhe von 20.000 Euro sowie Entschädigungszahlungen an seine Opfer. Er solle sich psychologisch behandeln und in das Register für Sexualstraftäter aufgenommen werden. Mit der Forderung nach einer Bewährungsstrafe blieb die Staatsanwaltschaft deutlich unter der möglichen Höchststrafe von fünf Jahren Haft zurück.

Depardieu ist wegen sexueller Übergriffe auf zwei Frauen bei Dreharbeiten in einer Pariser Wohnung 2021 angeklagt. Beide schilderten vor Gericht, dass Depardieu sie an Po und Busen begrapscht habe. Der Schauspieler räumte den Gebrauch vulgärer Sprache ein, wies aber die Vorwürfe sexueller Übergriffe zurück.

Depardieus Verteidigung habe während des Prozesses vor allem eine "Rechtfertigung von Sexismus" geliefert, sagte die Anwältin Claude Vincent, die eine der Klägerinnen vertritt. Der Prozess zeige, dass der Künstler nicht vom Menschen getrennt werden könne. "Er ist nicht so wie die Rollen, die er gespielt hat. Er ist Gérard Depardieu, und er ist frauenfeindlich."

Am Vortag hatten vier Zeuginnen ähnliche Erfahrungen mit Depardieu beschrieben wie die Klägerinnen: Grapschereien unter der Unterwäsche, zwischen den Beinen, an den Brüsten, Gestöhne und obszöne Bemerkungen. Die Vorfälle ereigneten sich zwischen 2007 und 2015 und hatten nicht zu Anzeigen geführt. "Mit 20 ist es nicht so einfach, auf eine Polizeiwache zu gehen und gegen Herrn Depardieu Klage einzureichen", sagte eine von ihnen.

Die Verteidigung ließ ihrerseits mehrere Zeugen auftreten, die am Drehtag anwesend waren, aber von den von den Klägerinnen beschriebenen Vorfällen nichts mitbekommen haben. Depardieus Anwalt Jérémie Assous wies Vorwürfe zurück, dass Depardieu mehrfach seine Darstellung geändert habe. Er zeigte sich den Nebenklägerinnen gegenüber aggressiv und fuhr sie an: "Heult doch, Ihr hysterischen Lügnerinnen."

Die mit Depardieu befreundete Schauspielerin Fanny Ardant verteidigte ihrerseits den Angeklagten. "Ich habe niemals eine unangemessene Geste beobachtet", sagte die 76-Jährige am Mittwoch. In dem Film, bei dessen Dreharbeiten es zu den mutmaßlichen sexuellen Übergriffen kam, spielt Ardant die Hauptrolle. "Ich weiß, dass man zu Gérard Nein sagen kann", fügte sie hinzu.

Es ist das erste Missbrauchsverfahren gegen den Schauspieler, der jahrzehntelang zu den bekanntesten und beliebtesten Schauspielern Frankreichs zählte. Insgesamt haben etwa 20 Frauen öffentlich Missbrauchsvorwürfe erhoben, davon zwei wegen Vergewaltigung. Eine der Frauen, die Depardieu eine zweifache Vergewaltigung vorwirft, ist die Schauspielerin Charlotte Arnould, die bei dem laufenden Prozess im Gerichtssaal saß. Sie war die erste, die den Filmstar 2018 angezeigt hatte. Eine Entscheidung darüber, ob es in ihrem Fall zu einem Prozess kommt, steht noch aus.

Depardieu hatte lange zu den Vorwürfen geschwiegen und im Oktober 2023 dann in einem offenen Brief erklärt, er habe "niemals eine Frau missbraucht". Er sei sein Leben lang "provokant, überschwänglich und manchmal grob" gewesen, "aber nie ein Vergewaltiger".

L.Bufalini--PV

Empfohlen

Von Deutschland gesuchter Antifaschist in Frankreich festgenommen

Die französische Polizei hat einen von Deutschland per Haftbefehl gesuchten Antifaschisten festgenommen. Es sei zu befürchten, dass der Albaner im Falle einer Auslieferung nach Deutschland anschließend an Ungarn ausgeliefert werde, sagte dessen Anwalt am Donnerstag der Nachrichtenagentur AFP.

Neun Jahre Haft für Frau in Sachsen-Anhalt wegen Tötung neugeborener Zwillinge

Wegen der Tötung ihrer neugeborenen Zwillinge hat das Landgericht Dessau in Sachsen-Anhalt eine 30-Jährige zu neun Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah es laut Mitteilung am Donnerstag als erwiesen an, dass die Frau die Mädchen im November vergangenen Jahres in ihrer Wohnung geboren, in Müllsäcke verpackt und in die Badewanne gelegt hatte. Die Babys erstickten.

Gericht kippt Beschluss von Wohnungseigentümerversammlung zu digitalen Türspionen

Wohnungsbesitzer haben vor dem Amtsgericht Hannover erfolgreich gegen einen Beschluss zur Installation digitaler Türspione durch eine Eigentümerversammlung geklagt. Der entsprechende Gemeinschaftsbeschluss sei aufgrund fehlender Möglichkeiten zur Kontrolle des Umgangs mit den aufgezeichneten Bilddaten nichtig, entschied das Gericht nach Angaben vom Montag. Dadurch entstehe ein "unzulässiger Überwachungsdruck", der die Persönlichkeitsrechte von Betroffenen im gemeinschaftlich genutzten Flurbereich beeinträchtige.

Bestechungsverdacht: Ermittlungen gegen Mitarbeiter von bayerischer Stadt Kempten

Gegen sechs Mitarbeiter der Stadt Kempten laufen Ermittlungen wegen des Verdachts der Rechtsbeugung, Bestechlichkeit und Bestechung. Unter anderem sollen digitale Bußgeldakten gelöscht worden sein, wie die Polizei in der bayerischen Stadt am Donnerstag mitteilte. Der tatverdächtige leitende Angestellte wurde festgenommen.

Textgröße ändern: