Pallade Veneta - Mordfall Hanna: Bundesgerichtshof hebt Urteil von Landgericht Traunstein auf

Mordfall Hanna: Bundesgerichtshof hebt Urteil von Landgericht Traunstein auf


Mordfall Hanna: Bundesgerichtshof hebt Urteil von Landgericht Traunstein auf
Mordfall Hanna: Bundesgerichtshof hebt Urteil von Landgericht Traunstein auf / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Der Mordfall Hanna in Bayern muss erneut verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob nach Angaben vom Mittwoch die vom Landgericht Traunstein im vergangenen Jahr verhängte neunjährige Jugendstrafe gegen den Angeklagten Sebastian T. auf. Er verwies den Fall zurück an das bayerische Landgericht.

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Die Richter am Landgericht Traunstein waren in ihrem Urteil vom März vergangenen Jahres zu dem Schluss gekommen, dass der Tod der jungen Frau kein Unfall, sondern Mord war. Das Gericht folgte damit der Auffassung der Staatsanwaltschaft. Die mögliche Höchststrafe nach dem Jugendstrafrecht waren zehn Jahre. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren für den Angeklagten gefordert.

Die 23 Jahre alte Studentin war nach einem Besuch des Musikklubs "Eiskeller" in Aschau Anfang Oktober 2022 tot aus dem Fluss Prien geborgen worden. Der damals 20-jährige Angeklagte war zur nächtlichen Tatzeit als Jogger vorbeigekommen. Die Vorsitzende Richterin am Landgericht Traunstein sprach damals von einer "Spontantat".

Nach Überzeugung des Gerichts überfiel der als verschlossen geltende junge Mann, der noch keine sexuellen Erfahrungen hatte, Hanna aus sexuellen Motiven und warf sie in den Fluss, wo sie ertrank. Zu einer Vergewaltigung Hannas kam es nicht. Nach Ansicht der Verteidigung könnte Hanna hingegen in den Fluss gefallen und ertrunken sein. Sie plädierte in dem Indizienprozess auf Freispruch.

Der BGH begründete die Aufhebung des Urteils nun mit einem von der Verteidigung gerügten Verfahrensfehler. Dabei ging es um einen Mailaustausch zwischen Gericht und Staatsanwaltschaft über die Würdigung der in der Hauptverhandlung gewonnenen Erkenntnisse, an dem die Verteidigung nicht beteiligt war.

Einen Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen die Vorsitzende Richterin lehnte das Gericht damals ab. Nach Auffassung des BGH konnte mit dem heimlichen Vorgehen beim Angeklagten allerdings der Eindruck entstehen, dass die Vorsitzende Richterin sich nicht mehr unparteiisch ihm gegenüber verhielt.

M.Jacobucci--PV

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