Pallade Veneta - Oberverwaltungsgericht: Kein Anspruch auf Gesichtsschleier am Steuer

Oberverwaltungsgericht: Kein Anspruch auf Gesichtsschleier am Steuer


Oberverwaltungsgericht: Kein Anspruch auf Gesichtsschleier am Steuer
Oberverwaltungsgericht: Kein Anspruch auf Gesichtsschleier am Steuer / Foto: Daniel LEAL - AFP/Archiv

Frauen muslimischen Glaubens haben einem weiteren Gerichtsurteil zufolge keinen Anspruch auf das Autofahren mit Gesichtsschleier. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg lehnte die Berufung einer Klägerin gegen ein entsprechendes Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts ab, wie ein OVG-Sprecher am Dienstag mitteilte.

Textgröße ändern:

Die Frau hatte eine Ausnahmegenehmigung für das Tragen eines sogenannten Nikabs beantragt und darauf verwiesen, dass sie sich gemäß ihrem Glauben außerhalb der Wohnung nur vollverschleiert zeigen dürfe. Auch im Auto sei sie den Blicken fremder Menschen ausgesetzt, weshalb es ihr erlaubt werden müsse, beim Steuern eines Autos ihren gesamten Körper einschließlich des Gesichts bis auf die Augenpartie zu verschleiern. Das Verwaltungsgericht wies ihre Klage ab, woraufhin die Frau in Berufung ging.

Die Klägerin habe es allerdings nicht vermocht, "ernstliche Richtigkeitszweifel" an der Entscheidung oder Verfahrensfehler des Verwaltungsgerichts aufzuzeigen, befand das OVG. Das Tragen eines Gesichtsschleiers während der Autofahrt bedeute typischerweise keine wesentliche Einschränkung für die Religionsausübung und sei angesichts der zeitlich und örtlich eingeschränkten Wirkung hinzunehmen.

Die zuständige Behörde habe ihr Ermessen rechtmäßig ausgeübt, weil der Eingriff zur Sicherstellung der effektiven automatisierten Verkehrsüberwachung gerechtfertigt sei. Der Beschluss erfolgte am 25. April. Er ist dem Sprecher zufolge unanfechtbar.

A.Saggese--PV

Empfohlen

Von Deutschland gesuchter Antifaschist in Frankreich festgenommen

Die französische Polizei hat einen von Deutschland per Haftbefehl gesuchten Antifaschisten festgenommen. Es sei zu befürchten, dass der Albaner im Falle einer Auslieferung nach Deutschland anschließend an Ungarn ausgeliefert werde, sagte dessen Anwalt am Donnerstag der Nachrichtenagentur AFP.

Neun Jahre Haft für Frau in Sachsen-Anhalt wegen Tötung neugeborener Zwillinge

Wegen der Tötung ihrer neugeborenen Zwillinge hat das Landgericht Dessau in Sachsen-Anhalt eine 30-Jährige zu neun Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah es laut Mitteilung am Donnerstag als erwiesen an, dass die Frau die Mädchen im November vergangenen Jahres in ihrer Wohnung geboren, in Müllsäcke verpackt und in die Badewanne gelegt hatte. Die Babys erstickten.

Gericht kippt Beschluss von Wohnungseigentümerversammlung zu digitalen Türspionen

Wohnungsbesitzer haben vor dem Amtsgericht Hannover erfolgreich gegen einen Beschluss zur Installation digitaler Türspione durch eine Eigentümerversammlung geklagt. Der entsprechende Gemeinschaftsbeschluss sei aufgrund fehlender Möglichkeiten zur Kontrolle des Umgangs mit den aufgezeichneten Bilddaten nichtig, entschied das Gericht nach Angaben vom Montag. Dadurch entstehe ein "unzulässiger Überwachungsdruck", der die Persönlichkeitsrechte von Betroffenen im gemeinschaftlich genutzten Flurbereich beeinträchtige.

Bestechungsverdacht: Ermittlungen gegen Mitarbeiter von bayerischer Stadt Kempten

Gegen sechs Mitarbeiter der Stadt Kempten laufen Ermittlungen wegen des Verdachts der Rechtsbeugung, Bestechlichkeit und Bestechung. Unter anderem sollen digitale Bußgeldakten gelöscht worden sein, wie die Polizei in der bayerischen Stadt am Donnerstag mitteilte. Der tatverdächtige leitende Angestellte wurde festgenommen.

Textgröße ändern: