Pallade Veneta - Deutschlandticket: Allianz pro Schiene fordert mehr Jobtickets

Deutschlandticket: Allianz pro Schiene fordert mehr Jobtickets


Deutschlandticket: Allianz pro Schiene fordert mehr Jobtickets
Deutschlandticket: Allianz pro Schiene fordert mehr Jobtickets / Foto: Christof STACHE - AFP/Archiv

Das Verkehrsbündnis Allianz pro Schiene hat mehr Jobtickets gefordert, um die Nutzerzahlen des Deutschlandtickets zu steigern. "Wenn Arbeitgeber ihren Beschäftigten standardmäßig ein Jobticket anbieten, kann das der entscheidende Anreiz sein, das eigene Auto häufiger stehen zu lassen", erklärte Geschäftsführer Dirk Flege am Mittwoch in Berlin. Für Menschen mit wenig Einkommen müsse es zudem ein öffentlich finanziertes Sozialticket geben.

Textgröße ändern:

Nach Angaben der Deutschen Bahn (DB) gibt es aktuell 14,5 Millionen Nutzerinnen und Nutzer des Deutschlandtickets. Diese Zahl könnte nach Ansicht der Allianz pro Schiene durch Jobtickets noch höher werden. "Eine größere Abonnenten-Zahl generiert auch höhere Einnahmen und erleichtert die künftige Finanzierung des Deutschlandtickets", erklärte Flege.

Auch die DB-Vorständin Evelyn Palla sieht weiteren Spielraum beim Jobticket. Das Potenzial sei "noch nicht ausgeschöpft", sagte sie dem Portal Web.de News.

Generell stellte Palla die Tarifstruktur des öffentlichen Nahverkehrs in Frage. "Viele Ticketkategorien werden durch das Deutschlandticket nicht mehr nachgefragt", sagte sie dem Portal. So gingen etwa die Verkäufe von Monatskarten, Einzeltickets und Vier-Fahrten-Scheinen zurück.

Auch Ticketautomaten werden laut Palla seltener genutzt, Anschaffung und Unterhalt kosteten aber viel Geld. Das Deutschlandticket könne dem Fahrkartenverkauf einen Digitalisierungsschub verschaffen.

Viel diskutiertes Thema beim Deutschlandticket bleibt der Preis. Er liegt derzeit bei 58 Euro, zu Beginn des Jahres war er um neun Euro gestiegen. Die Auswirkungen auf die Nutzung waren laut DB "sehr überschaubar". "Wir müssen aber schon davon ausgehen, dass wir Nutzer verlieren, wenn es noch teurer wird", sagte Palla.

Sie schlug bei weiteren Preissteigerungen ein Ticket zum Sondertarif für "finanziell benachteiligte Mitmenschen" vor. Die Allianz pro Schiene forderte ein öffentlich finanziertes Sozialticket. "Alle sollen vom Deutschlandticket profitieren können, auch die Menschen, die sich 58 Euro im Monat nicht leisten können", erklärte Flege.

Union und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag die Fortsetzung des Deutschlandtickets vereinbart. Der Preis soll demnach erst ab 2029 steigen.

B.Fortunato--PV

Empfohlen

Sogenannte Hitlergruß-Fotomontage: AfD-Politiker Bystron freigesprochen

Der AfD-Europapolitiker Petr Bystron ist in einem Berufungsverfahren von strafrechtlichen Vorwürfen wegen einer mutmaßlichen Hitlergruß-Fotomontage freigesprochen worden. Das Landgericht München I ging nach Angaben eines Sprechers am Donnerstag nicht davon aus, dass die fraglichen Bilder mehrerer deutscher Politiker tatsächlich die verbotene nationalsozialistische Grußformel zeigten oder entsprechend interpretiert werden könnten.

EuGH: Italien darf bestimmte Sozialleistung nicht an zehn Jahre Aufenthalt knüpfen

EU-Staaten dürfen bestimmte Sozialleistungen nicht davon abhängig machen, dass jemand mindestens zehn Jahre in dem Land wohnte. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied am Donnerstag, dass eine entsprechende italienische Regelung diskriminierend sei. Es ging um das sogenannte Mindesteinkommen - Geldzahlungen plus berufliche Eingliederungsmaßnahmen. (Az. C-747/22)

AfD verliert Verfahren um Millionenspende gegen Bundestag vor Verwaltungsgericht

In einem Verfahren um die Rückforderung einer vom Bundestag eingezogenen Wahlkampfspende mit einem Wert von rund 2,3 Millionen Euro ist die AfD vor dem Verwaltungsgericht Berlin gescheitert. Es wies den von der Partei eingebrachten Antrag auf Rückzahlung am Donnerstag ab. Die Partei hätte die Spende im Wahlkampf für die Bundestagswahl 2025 nicht annehmen dürfen, weil der tatsächliche Spender nicht bekannt gewesen sei, hieß es zur Begründung.

Neu gekaufte Ware entpuppt sich als kaputt: BGH urteilt zugunsten von Verbrauchern

Im Streit über kurz nach dem Kauf entdeckte Mängel an einer Ware hat der Bundesgerichtshof (BGH) zugunsten der Verbraucher entschieden. Auch wenn verschiedene Ursachen möglich sind, wird zunächst einmal vermutet, dass die Ware schon bei der Übergabe mangelhaft war. Das teilte der BGH am Donnerstag in Karlsruhe mit. Der Verkäufer muss beweisen, dass der Schaden später entstanden ist. (Az. VIII ZR 73/24 und VIII ZR 257/23)

Textgröße ändern: