Pallade Veneta - Polizist in Bayern durch explodierende Plastikflasche verletzt: Verdächtige gefasst

Polizist in Bayern durch explodierende Plastikflasche verletzt: Verdächtige gefasst


Polizist in Bayern durch explodierende Plastikflasche verletzt: Verdächtige gefasst
Polizist in Bayern durch explodierende Plastikflasche verletzt: Verdächtige gefasst / Foto: INA FASSBENDER - AFP/Archiv

Zwei Wochen nach der Verletzung eines Polizisten durch die Explosion einer Plastikflasche im bayerischen Bad Reichenhall sind zwei Verdächtige gestellt worden, die Flaschen präpariert haben sollen. Es handle sich um einen 15-jährigen Jungen und einen 18-jährigen Mann, teilte die Polizei am Montag in Rosenheim mit. Sie prüft Zusammenhänge mit der Tat vom 15. Oktober.

Textgröße ändern:

Damals riefen Mitglieder der Zeugen Jehovas die Beamten, weil ein Gottesdienst gestört wurde. In den Wochen zuvor sei es schon mehrmals zu solchen Störungen gekommen. Die alarmierte Polizeistreife entdeckte den Angaben zufolge in der Hofeinfahrt vor dem Veranstaltungssaal eine PET-Flasche.

Da die Beamten davon ausgingen, dass diese präpariert war und zur Explosion gebracht werden sollte, sollte eigentlich der Gefahrenbereich gesperrt werden. In dem Moment explodierte die mit einer chemischen Mischung gefüllte Flasche aber. Ein 28 Jahre alter Polizist wurde erheblich verletzt und musste ins Krankenhaus.

Er sei seitdem im Krankenstand, teilte die Polizei nun mit. Am Mittwochabend vergangener Woche sei erneut gemeldet wurden, dass mehrere Jugendliche in der Nähe des Gebäudes der Zeugen Jehovas Flaschen präparierten. Die Polizei sei angerückt und habe den 15- und den 18-Jährigen gestellt.

Auf einem Parkplatz fand sie präparierte Plastikflaschen, um die sich die Feuerwehr kümmerte. Die Kriminalpolizei Traunstein ermittelt wegen Störung der Religionsausübung, des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und gefährlicher Körperverletzung.

E.M.Filippelli--PV

Empfohlen

EuGH urteilt über deutsches Einreiseverbot für abgeschobene Gefährder

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Donnerstag (09.30 Uhr) über das deutsche unbefristete Einreiseverbot für abgeschobene potenzielle Gefährder. Die Frage ist, ob die Regelung im Aufenthaltsgesetz mit dem EU-Recht vereinbar ist. Das Oberverwaltungsgericht Bremen legte sie den europäischen Richterinnen und Richtern vor. (Az. C-446/24)

BGH verhandelt über Familienstreit wegen Videokamera in Küche

Der Fall einer Mutter, die in der Küche ihrer erwachsenen Tochter beim vermeintlichen Diebstahl gefilmt wurde, beschäftigt am Donnerstag (11.00 Uhr) den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Er verhandelt über die Klage der Mutter - sie will Schmerzensgeld. Die Frage ist, ob die Tochter und ihr Mann gegen den Datenschutz verstießen. (Az. I ZR 289/25)

Mexikos Präsidentin: Armee hatte keine Kenntnis von Anwesenheit möglicher US-Agenten

Mexikos Armee hat nach Angaben von Präsidentin Claudia Sheinbaum keine Kenntnis von der Anwesenheit von US-Geheimdienstmitarbeitern gehabt, die kürzlich während einer Drogenbekämpfungsaktion im Grenzstaat Chihuahua bei einem Autounfall ums Leben kamen. "Offensichtlich wusste das Militär nicht, dass Personen beteiligt waren, die keine mexikanischen Staatsbürger waren (...), dass Ausländer an dem Einsatz teilnahmen", sagte Sheinbaum am Mittwoch vor Journalisten. Sheinbaum sagte, die Regierung untersuche einen möglichen Verstoß gegen nationale Sicherheitsgesetze in dem noch immer undurchsichtigen Vorfall.

Gewalttaten in Aachener Rotlichtbezirk: Strafe für Hooligan wird neu verhandelt

Das Landgericht Aachen muss neu über die Strafe für einen Mann aus der Hooliganszene entscheiden, der wegen Gewalttaten im Rotlichtbezirk der nordrhein-westfälischen Stadt verurteilt wurde. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe kippte das Aachener Urteil am Mittwoch teilweise. Das Landgericht hatte den Angeklagten im März 2025 unter anderem wegen zweifachen versuchten Totschlags und mehrfacher Körperverletzung zu sieben Jahren Haft verurteilt und die Sicherungsverwahrung vorbehalten. (Az. 2 StR 470/25)

Textgröße ändern: