Pallade Veneta - Gericht: Masterarbeit zu rechten Ideologien bei Wildnisschule darf online bleiben

Gericht: Masterarbeit zu rechten Ideologien bei Wildnisschule darf online bleiben


Gericht: Masterarbeit zu rechten Ideologien bei Wildnisschule darf online bleiben
Gericht: Masterarbeit zu rechten Ideologien bei Wildnisschule darf online bleiben / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Die Fachstelle Radikalisierungsprävention und Engagement im Naturschutz (Farn) darf weiterhin auf ihrer Internetseite eine Masterarbeit veröffentlichen, in der einem Betreiber einer Wildnisschule die Nähe zu Verschwörungstheorien und Coronaleugnern nachgesagt wird. Das Landgericht Stralsund in Mecklenburg-Vorpommern entschied am Dienstag, dass die entsprechenden Passagen der Masterarbeit von der Meinungs- und der Wissenschaftsfreiheit gedeckt seien, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Textgröße ändern:

Die Wissenschaftsfreiheit lebe davon, dass Studien frei zugänglich seien, hieß es der Sprecherin zufolge in der Begründung. Zudem könne sich die Fachstelle darauf berufen, dass die Masterarbeit von Wissenschaftlern kritisch überprüft worden sei. Der Kläger, der auch als freier Journalist arbeite, habe sich durch die Verbreitung der Masterarbeit in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt und quasi an den Pranger gestellt gefühlt. Die aufgestellten Behauptungen seien aus seiner Sicht falsch, daher habe er die Verbreitung der Masterarbeit per Klage verbieten lassen wollen.

Die Fachstelle Farn wurde im Oktober 2017 von den Naturfreunden Deutschlands und der Naturfreundejugend Deutschlands gegründet. Ziel ist es eigenen Angaben zufolge, "die historischen und aktuellen Verknüpfungen des deutschen Natur- und Umweltschutzes mit extrem rechten und völkischen Strömungen" zu untersuchen. Die betreffende Masterarbeit mit dem Titel "Anschlussfähigkeit der Wildnispädagogik für extrem rechte Ideologien" aus dem Jahr 2023 ist weiterhin auf der Webseite der Fachstelle abrufbar.

D.Bruno--PV

Empfohlen

EuGH urteilt über deutsches Einreiseverbot für abgeschobene Gefährder

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Donnerstag (09.30 Uhr) über das deutsche unbefristete Einreiseverbot für abgeschobene potenzielle Gefährder. Die Frage ist, ob die Regelung im Aufenthaltsgesetz mit dem EU-Recht vereinbar ist. Das Oberverwaltungsgericht Bremen legte sie den europäischen Richterinnen und Richtern vor. (Az. C-446/24)

BGH verhandelt über Familienstreit wegen Videokamera in Küche

Der Fall einer Mutter, die in der Küche ihrer erwachsenen Tochter beim vermeintlichen Diebstahl gefilmt wurde, beschäftigt am Donnerstag (11.00 Uhr) den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Er verhandelt über die Klage der Mutter - sie will Schmerzensgeld. Die Frage ist, ob die Tochter und ihr Mann gegen den Datenschutz verstießen. (Az. I ZR 289/25)

Mexikos Präsidentin: Armee hatte keine Kenntnis von Anwesenheit möglicher US-Agenten

Mexikos Armee hat nach Angaben von Präsidentin Claudia Sheinbaum keine Kenntnis von der Anwesenheit von US-Geheimdienstmitarbeitern gehabt, die kürzlich während einer Drogenbekämpfungsaktion im Grenzstaat Chihuahua bei einem Autounfall ums Leben kamen. "Offensichtlich wusste das Militär nicht, dass Personen beteiligt waren, die keine mexikanischen Staatsbürger waren (...), dass Ausländer an dem Einsatz teilnahmen", sagte Sheinbaum am Mittwoch vor Journalisten. Sheinbaum sagte, die Regierung untersuche einen möglichen Verstoß gegen nationale Sicherheitsgesetze in dem noch immer undurchsichtigen Vorfall.

Gewalttaten in Aachener Rotlichtbezirk: Strafe für Hooligan wird neu verhandelt

Das Landgericht Aachen muss neu über die Strafe für einen Mann aus der Hooliganszene entscheiden, der wegen Gewalttaten im Rotlichtbezirk der nordrhein-westfälischen Stadt verurteilt wurde. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe kippte das Aachener Urteil am Mittwoch teilweise. Das Landgericht hatte den Angeklagten im März 2025 unter anderem wegen zweifachen versuchten Totschlags und mehrfacher Körperverletzung zu sieben Jahren Haft verurteilt und die Sicherungsverwahrung vorbehalten. (Az. 2 StR 470/25)

Textgröße ändern: