Pallade Veneta - Ausschluss von "Schäden durch Pandemien" in Reiseversicherung ist zulässig

Ausschluss von "Schäden durch Pandemien" in Reiseversicherung ist zulässig


Ausschluss von "Schäden durch Pandemien" in Reiseversicherung ist zulässig
Ausschluss von "Schäden durch Pandemien" in Reiseversicherung ist zulässig / Foto: Thomas Lohnes - AFP/Archiv

Eine Jahres-Reiseversicherung darf vorsehen, dass "Schäden durch Pandemien" nicht versichert sind. Die entsprechende Klausel ist transparent genug und benachteiligt Verbraucher nicht unangemessen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch entschied. Eine Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen hatte damit keinen Erfolg. (Az. IV ZR 109/24)

Textgröße ändern:

Das Produkt besteht aus Reise-Rücktrittsversicherung, Reiseabbruch-Versicherung, Notfall-Versicherung, Reisegepäck-Versicherung und Reise-Krankenversicherung. In den Versicherungsbedingungen heißt es wörtlich: "Nicht versichert sind Schäden durch Pandemien". Eine gewisse Ausnahme gilt für die Reise-Krankenversicherung: Demnach besteht Versicherungsschutz, wenn es keine Reisewarnung des Auswärtigen Amts gab. Im Glossar ist der Begriff Pandemie als "länder- und kontinentübergreifende Ausbreitung einer Infektionskrankheit" beschrieben.

Die Verbraucherschützer hielten das für nicht deutlich genug. Es sei nicht klar, was der Begriff Pandemie genau umfasse, argumentierte ihr Anwalt in Karlsruhe. Wer eine Versicherung abschließe oder eine Reise antrete, müsse aber wissen, ob zu dem Zeitpunkt eine Pandemie herrsche. Der Spielraum für die Versicherung sei zu groß.

Das sah der BGH aber anders, ebenso wie zuvor das Berliner Kammergericht, dessen Urteil er nun bestätigte. Der durchschnittliche Verbraucher könne der Formulierung klar entnehmen, wann eine Versicherung ausgeschlossen sei. Es sei deutlich, dass damit eine Infektionskrankheit oder Seuche gemeint sei, die sich schnell und weiträumig ausbreite.

Verbraucherinnen und Verbraucher würden daraus folgern, dass ein örtlich begrenztes Infektionsgeschehen nicht gemeint sei. Beim Abschluss des Vertrags könnten sie also erkennen, welchen Umfang der Versicherungsschutz habe und wodurch er gefährdet werde.

B.Fortunato--PV

Empfohlen

Neuer Oberbürgermeister Krause eröffnet Münchner Oktoberfest mit Fassanstich

Mit dem traditionellen Fassanstich und dem Ausruf "O'zapft is - auf eine friedliche Wiesn" beginnt am Samstag (12.00 Uhr) das Münchner Oktoberfest. Erstmals wird der neue Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne) das weltweit größte Volksfest eröffnen. Er reicht die erste Maß Bier nach dem Anzapfen an den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU).

Trump verbietet Medien CNN, MS NOW und Politico Zutritt zu Weißem Haus

US-Präsident Donald Trump hat den beiden Fernsehsendern CNN und MS NOW - ehemals MSNBC - sowie der Plattform Politico den Zutritt zum Weißen Haus untersagt. Auf seiner Onlineplattform Truth Social erklärte Trump am Freitag, das Hausverbot trete umgehend in Kraft. "Andere Medien, die Falschinformationen verbreiten, werden folgen", fügte er hinzu.

Sarg von norwegischem König Harald V. nimmt CO2 auf

Der Ende August gestorbene norwegische König Harald V. ist nach Angaben des Königshauses in einem Sarg aus Kohlendioxid absorbierendem Silikatgestein bestattet worden. Haralds letzte Ruhestätte hat die Form eines Schiffes und besteht aus Olivin - einem grünlichen, rund 400 Millionen Jahre alten Silikatgestein, das in Westnorwegen abgebaut wird, wie der Palast am Freitag mitteilte.

Nach Brandanschlag auf Synagoge in Wuppertal: Hinweise auf antisemitisches Motiv

Nach dem Brandanschlag auf eine Synagoge in Wuppertal haben sich die Hinweise auf ein antisemitisches Tatmotiv verdichtet. Äußerungen des 37-jährigen Verdächtige bereits während seiner Festnahme deuteten auf ein antisemitisches Tatmotiv hin, teilte die Staatsanwaltschaft in der nordrhein-westfälischen Stadt am Freitag mit. Der Mann soll am Donnerstag einen Brandsatz an der Eingangstür eines zur Synagoge gehörenden Cafés gelegt haben.

Textgröße ändern: