Pallade Veneta - Absichtlicher Frontalzusammenstoß: Urteil wegen Totschlags bleibt bestehen

Absichtlicher Frontalzusammenstoß: Urteil wegen Totschlags bleibt bestehen


Absichtlicher Frontalzusammenstoß: Urteil wegen Totschlags bleibt bestehen
Absichtlicher Frontalzusammenstoß: Urteil wegen Totschlags bleibt bestehen / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Nach einem absichtlich verursachten tödlichen Frontalzusammenstoß im nordrhein-westfälischen Lügde vor eineinhalb Jahren bleibt es bei der achtjährigen Haftstrafe für den Angeklagten. Das Landgericht Detmold habe keine Veranlassung gesehen, ein milderes Urteil zu sprechen, teilte ein Gerichtssprecher am Donnerstag mit. Der Angeklagte hatte Revision eingelegt.

Textgröße ändern:

Vor dem Frontalzusammenstoß auf einer Landesstraße im März 2024 hatte der damals 30-Jährige laut Anklage auf mehr als 130 Stundenkilometer beschleunigt und war dann ungebremst in den Gegenverkehr gefahren. Bei der folgenden Kollision mit einem Auto starb dessen 53-jähriger Fahrer. Hintergrund der Tat war laut Staatsanwaltschaft Trennungsschmerz des Angeklagten.

Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil vom November 2024 hob der Bundesgerichtshof (BGH) selbiges auf und verwies die Sache zur neuen Verhandlung an das Landgericht Detmold. Der BGH bemängelte, dass die Kammer den Umstand, dass der Angeklagte infolge der Verurteilung seinen Status als Berufssoldat verlieren werde, bei der Strafzumessung nicht berücksichtigt habe.

In der neuerlichen Verhandlung am Mittwoch forderte die Verteidigung eine Freiheitsstrafe nicht über siebeneinhalb Jahren. Die Staatsanwaltschaft beantragte die gleiche Strafe wie bei dem Urteil von vor einem Jahr.

E.Magrini--PV

Empfohlen

Neuer Oberbürgermeister Krause eröffnet Münchner Oktoberfest mit Fassanstich

Mit dem traditionellen Fassanstich und dem Ausruf "O'zapft is - auf eine friedliche Wiesn" beginnt am Samstag (12.00 Uhr) das Münchner Oktoberfest. Erstmals wird der neue Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne) das weltweit größte Volksfest eröffnen. Er reicht die erste Maß Bier nach dem Anzapfen an den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU).

Trump verbietet Medien CNN, MS NOW und Politico Zutritt zu Weißem Haus

US-Präsident Donald Trump hat den beiden Fernsehsendern CNN und MS NOW - ehemals MSNBC - sowie der Plattform Politico den Zutritt zum Weißen Haus untersagt. Auf seiner Onlineplattform Truth Social erklärte Trump am Freitag, das Hausverbot trete umgehend in Kraft. "Andere Medien, die Falschinformationen verbreiten, werden folgen", fügte er hinzu.

Sarg von norwegischem König Harald V. nimmt CO2 auf

Der Ende August gestorbene norwegische König Harald V. ist nach Angaben des Königshauses in einem Sarg aus Kohlendioxid absorbierendem Silikatgestein bestattet worden. Haralds letzte Ruhestätte hat die Form eines Schiffes und besteht aus Olivin - einem grünlichen, rund 400 Millionen Jahre alten Silikatgestein, das in Westnorwegen abgebaut wird, wie der Palast am Freitag mitteilte.

Nach Brandanschlag auf Synagoge in Wuppertal: Hinweise auf antisemitisches Motiv

Nach dem Brandanschlag auf eine Synagoge in Wuppertal haben sich die Hinweise auf ein antisemitisches Tatmotiv verdichtet. Äußerungen des 37-jährigen Verdächtige bereits während seiner Festnahme deuteten auf ein antisemitisches Tatmotiv hin, teilte die Staatsanwaltschaft in der nordrhein-westfälischen Stadt am Freitag mit. Der Mann soll am Donnerstag einen Brandsatz an der Eingangstür eines zur Synagoge gehörenden Cafés gelegt haben.

Textgröße ändern: