Pallade Veneta - Absichtlicher Frontalzusammenstoß: Urteil wegen Totschlags bleibt bestehen

Absichtlicher Frontalzusammenstoß: Urteil wegen Totschlags bleibt bestehen


Absichtlicher Frontalzusammenstoß: Urteil wegen Totschlags bleibt bestehen
Absichtlicher Frontalzusammenstoß: Urteil wegen Totschlags bleibt bestehen / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Nach einem absichtlich verursachten tödlichen Frontalzusammenstoß im nordrhein-westfälischen Lügde vor eineinhalb Jahren bleibt es bei der achtjährigen Haftstrafe für den Angeklagten. Das Landgericht Detmold habe keine Veranlassung gesehen, ein milderes Urteil zu sprechen, teilte ein Gerichtssprecher am Donnerstag mit. Der Angeklagte hatte Revision eingelegt.

Textgröße ändern:

Vor dem Frontalzusammenstoß auf einer Landesstraße im März 2024 hatte der damals 30-Jährige laut Anklage auf mehr als 130 Stundenkilometer beschleunigt und war dann ungebremst in den Gegenverkehr gefahren. Bei der folgenden Kollision mit einem Auto starb dessen 53-jähriger Fahrer. Hintergrund der Tat war laut Staatsanwaltschaft Trennungsschmerz des Angeklagten.

Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil vom November 2024 hob der Bundesgerichtshof (BGH) selbiges auf und verwies die Sache zur neuen Verhandlung an das Landgericht Detmold. Der BGH bemängelte, dass die Kammer den Umstand, dass der Angeklagte infolge der Verurteilung seinen Status als Berufssoldat verlieren werde, bei der Strafzumessung nicht berücksichtigt habe.

In der neuerlichen Verhandlung am Mittwoch forderte die Verteidigung eine Freiheitsstrafe nicht über siebeneinhalb Jahren. Die Staatsanwaltschaft beantragte die gleiche Strafe wie bei dem Urteil von vor einem Jahr.

E.Magrini--PV

Empfohlen

EuGH urteilt über deutsches Einreiseverbot für abgeschobene Gefährder

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Donnerstag (09.30 Uhr) über das deutsche unbefristete Einreiseverbot für abgeschobene potenzielle Gefährder. Die Frage ist, ob die Regelung im Aufenthaltsgesetz mit dem EU-Recht vereinbar ist. Das Oberverwaltungsgericht Bremen legte sie den europäischen Richterinnen und Richtern vor. (Az. C-446/24)

BGH verhandelt über Familienstreit wegen Videokamera in Küche

Der Fall einer Mutter, die in der Küche ihrer erwachsenen Tochter beim vermeintlichen Diebstahl gefilmt wurde, beschäftigt am Donnerstag (11.00 Uhr) den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Er verhandelt über die Klage der Mutter - sie will Schmerzensgeld. Die Frage ist, ob die Tochter und ihr Mann gegen den Datenschutz verstießen. (Az. I ZR 289/25)

Mexikos Präsidentin: Armee hatte keine Kenntnis von Anwesenheit möglicher US-Agenten

Mexikos Armee hat nach Angaben von Präsidentin Claudia Sheinbaum keine Kenntnis von der Anwesenheit von US-Geheimdienstmitarbeitern gehabt, die kürzlich während einer Drogenbekämpfungsaktion im Grenzstaat Chihuahua bei einem Autounfall ums Leben kamen. "Offensichtlich wusste das Militär nicht, dass Personen beteiligt waren, die keine mexikanischen Staatsbürger waren (...), dass Ausländer an dem Einsatz teilnahmen", sagte Sheinbaum am Mittwoch vor Journalisten. Sheinbaum sagte, die Regierung untersuche einen möglichen Verstoß gegen nationale Sicherheitsgesetze in dem noch immer undurchsichtigen Vorfall.

Gewalttaten in Aachener Rotlichtbezirk: Strafe für Hooligan wird neu verhandelt

Das Landgericht Aachen muss neu über die Strafe für einen Mann aus der Hooliganszene entscheiden, der wegen Gewalttaten im Rotlichtbezirk der nordrhein-westfälischen Stadt verurteilt wurde. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe kippte das Aachener Urteil am Mittwoch teilweise. Das Landgericht hatte den Angeklagten im März 2025 unter anderem wegen zweifachen versuchten Totschlags und mehrfacher Körperverletzung zu sieben Jahren Haft verurteilt und die Sicherungsverwahrung vorbehalten. (Az. 2 StR 470/25)

Textgröße ändern: